Sitzung: 26.09.2013 Ausschuss für Bauen, Planen und Gemeindeentwicklung
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt,
1. die eingegangenen Bedenken und
Anregungen und Stellungnahmen zum Lärmaktionsplan der Gemeinde Bad Essen wie
folgt zu behandeln:
1. …
2. …
3. …
Kenntnisnahme und Berücksichtigung und Zurückweisung nach
dem Vorschlag des Planbearbeiters.
2. den Lärmaktionsplan der Gemeinde
Bad Essen in der vorgelegten Fassung / mit den vorstehend beschlossenen
Änderungen.
Herr Pante weist darauf hin, dass die Abwägung zur
Stellungnahme der IG B65 aus Wehrendorf nicht der Vorlage beigefügt war und den
Mitgliedern jetzt vorliegt. Sodann trägt Herr Ramm die Abwägungsvorschläge zu
den zwei eingegangenen Stellungnahmen ausführlich vor. Auf die Hinweise des
Straßenbaulastträgers, dass der Lärmaktionsplan gegenüber der
Straßenbauverwaltung keinerlei Rechtskraft entfaltet, entspricht der Rechtslage
und wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
Zur Abgabe einer Stellungnahme in einer gesetzten
Frist von 4 Wochen wird entgegnet, dass der Gesetzgeber in der Tat keine Form
der Trägerbeteiligung und auch keine Fristen vorgegeben hat. Zum Wunsch des
Straßenbaulastträgers, im Vorfeld angesprochen zu werden, trägt er die
Auffassung der Gemeinde vor, dass die Trägerbeteiligung eine geeignete Form der
Abstimmung ist. Erst soll hier eine Willensbildung in der Gemeinde entwickelt
und dann die Abstimmung mit dem Straßenbaulastträger erfolgen. Ein entsprechender
Termin mit der Straßenbaulastbehörde ist erfolgt und so wurden einige Passagen
umformuliert, bzw. als Antrag/Wunsch in abgeschwächter Form dargestellt. Der
Wunsch auf einen Kreisverkehr in Wittlage wurde ebenfalls entnommen und soll an
die Unfallkommission zur Prüfung weitergeleitet werden. Der Vorsitzende betont,
dass der Kreisverkehr für diesen Lärmaktionsplan nicht relevant ist, aber auf
einer anderen Ebene unbedingt weitergeführt werden muss. Frau Christa Warning
betont, dass aus Sicht der Ortschaft Wittlage dieser Kreuzungspunkt weiterhin
ein Unfallschwerpunkt ist. Die Zufahrt zum Grünabfallsammelplatz, zum
gemeindlichen Bauhof und zur Waschanlage werde sehr häufig in Anspruch genommen
und erhöhen dadurch die Häufigkeit auch der Beinahe-Unfälle. Frau Warning
bittet um Teilnahme an der nächsten Verkehrsschau, wenn dieser Punkt erneut
beraten wird.
Auf die Frage, ob grundsätzlich kein Tempo 30 auf
Bundesstraßen vorgesehen ist, wird von Herrn Ramm erwidert, dass Tempo 30 nur
in ganz bestimmten Fällen - Unfallschwerpunkt oder aus Lärmschutzgründen der
Fall sein kann, ihm aber so ein Fall nicht bekannt ist.
Zur Abwägung der Stellungnahme der IG B65 trägt Herr
Ramm vor, dass die Beteiligung der Bürger unterschiedlich gehandhabt wird, da
keine rechtlichen Vorgaben gegeben sind, so in dieser Form wie wir sie
vorgenommen haben, aber in Ordnung ist. Zu dem Hinweis, dass mit Zahlen aus dem
Jahr 2010 gerechnet wurde, obwohl neue Zahlen vorliegen, erklärt Herr Ramm,
dass der Gesetzgeber vorsieht, diese Lärmkarten bundesweit mit einem
einheitlichen Bezugshorizont herzustellen. Deswegen wurden die Ergebnisse der
amtlichen bundesweiten Straßenverkehrszählung aus dem Jahr 2010 zur Grundlage
gemacht. Der Lärmaktionsplan ist somit sachlich richtig abgearbeitet worden.
Nach dem keine weiteren Fragen der Ausschussmitglieder
vorliegen, weist der Vorsitzende darauf hin, dass es sich hier um Empfehlungen
handelt, da keine Rechtshandhabe aufgrund des Lärmaktionsplanes gegeben ist. Er
trägt den Beschlussvorschlag vor und lässt abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
-einstimmig-