Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt,

 

1. die eingegangenen Bedenken und Anregungen und Stellungnahmen zum Lärmaktionsplan der Gemeinde Bad Essen wie folgt zu behandeln:

1. …

2. …

3. …

Kenntnisnahme und Berücksichtigung und Zurückweisung nach dem Vorschlag des Planbearbeiters.

 

2. den Lärmaktionsplan der Gemeinde Bad Essen in der vorgelegten Fassung / mit den vorstehend beschlossenen Änderungen.   

    

 


Herr Pante weist darauf hin, dass die Abwägung zur Stellungnahme der IG B65 aus Wehrendorf nicht der Vorlage beigefügt war und den Mitgliedern jetzt vorliegt. Sodann trägt Herr Ramm die Abwägungsvorschläge zu den zwei eingegangenen Stellungnahmen ausführlich vor. Auf die Hinweise des Straßenbaulastträgers, dass der Lärmaktionsplan gegenüber der Straßenbauverwaltung keinerlei Rechtskraft entfaltet, entspricht der Rechtslage und wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

Zur Abgabe einer Stellungnahme in einer gesetzten Frist von 4 Wochen wird entgegnet, dass der Gesetzgeber in der Tat keine Form der Trägerbeteiligung und auch keine Fristen vorgegeben hat. Zum Wunsch des Straßenbaulastträgers, im Vorfeld angesprochen zu werden, trägt er die Auffassung der Gemeinde vor, dass die Trägerbeteiligung eine geeignete Form der Abstimmung ist. Erst soll hier eine Willensbildung in der Gemeinde entwickelt und dann die Abstimmung mit dem Straßenbaulastträger erfolgen. Ein entsprechender Termin mit der Straßenbaulastbehörde ist erfolgt und so wurden einige Passagen umformuliert, bzw. als Antrag/Wunsch in abgeschwächter Form dargestellt. Der Wunsch auf einen Kreisverkehr in Wittlage wurde ebenfalls entnommen und soll an die Unfallkommission zur Prüfung weitergeleitet werden. Der Vorsitzende betont, dass der Kreisverkehr für diesen Lärmaktionsplan nicht relevant ist, aber auf einer anderen Ebene unbedingt weitergeführt werden muss. Frau Christa Warning betont, dass aus Sicht der Ortschaft Wittlage dieser Kreuzungspunkt weiterhin ein Unfallschwerpunkt ist. Die Zufahrt zum Grünabfallsammelplatz, zum gemeindlichen Bauhof und zur Waschanlage werde sehr häufig in Anspruch genommen und erhöhen dadurch die Häufigkeit auch der Beinahe-Unfälle. Frau Warning bittet um Teilnahme an der nächsten Verkehrsschau, wenn dieser Punkt erneut beraten wird.

Auf die Frage, ob grundsätzlich kein Tempo 30 auf Bundesstraßen vorgesehen ist, wird von Herrn Ramm erwidert, dass Tempo 30 nur in ganz bestimmten Fällen - Unfallschwerpunkt oder aus Lärmschutzgründen der Fall sein kann, ihm aber so ein Fall nicht bekannt ist.

Zur Abwägung der Stellungnahme der IG B65 trägt Herr Ramm vor, dass die Beteiligung der Bürger unterschiedlich gehandhabt wird, da keine rechtlichen Vorgaben gegeben sind, so in dieser Form wie wir sie vorgenommen haben, aber in Ordnung ist. Zu dem Hinweis, dass mit Zahlen aus dem Jahr 2010 gerechnet wurde, obwohl neue Zahlen vorliegen, erklärt Herr Ramm, dass der Gesetzgeber vorsieht, diese Lärmkarten bundesweit mit einem einheitlichen Bezugshorizont herzustellen. Deswegen wurden die Ergebnisse der amtlichen bundesweiten Straßenverkehrszählung aus dem Jahr 2010 zur Grundlage gemacht. Der Lärmaktionsplan ist somit sachlich richtig abgearbeitet worden.

Nach dem keine weiteren Fragen der Ausschussmitglieder vorliegen, weist der Vorsitzende darauf hin, dass es sich hier um Empfehlungen handelt, da keine Rechtshandhabe aufgrund des Lärmaktionsplanes gegeben ist. Er trägt den Beschlussvorschlag vor und lässt abstimmen.


Abstimmungsergebnis:

-einstimmig-