Beschlussvorschlag:

1.   Der Rat beschließt, für das im beigefügten Lageplan gekennzeichnete Gebiet „Nikolaistraße“ ein Entwicklungskonzept zu erstellen. Zum Inhalt dieses Konzeptes wird auf die vorliegende Verwaltungsvorlage verwiesen.

 

2.   Der Rat beschließt, den geltenden Bebauungsplan Nr. 3.1  „Bad Essen-Süd“ in dem Teilbereich zwischen der Nikolaistraße und der Kussallee zu ändern und für diesen Bereich eine Veränderungssperre gem. § 14 BauGB zu erlassen. Einzelheiten hierzu werden in einem gesonderten Tagesordnungspunkt und Beschluss behandelt.

       

 


Der Vorsitzende, Herr Helms, bittet Herrn Pante zu diesem Tagesordnungspunkt weitere Erläuterungen vorzutragen. Einführend erläutert Andreas Pante, dass die „Nikolaistraße“ in der Ortschaft Bad Essen zusammen mit dem Kirchplatz und der oberen „Lindenstraße“ städtebaulich und bauhistorisch eine Einheit bildet. Die Bebauung an der „Nikolaistraße“ ist überwiegend im 19. Jahrhundert entstanden. Seit ca. 1970 hat sich die Entwicklung des Einzelhandelsstandortes in die „Linden- und Lerchenstraße“ verlagert. Der Standort „Nikolaistraße“ hat sich verschlechtert, da die örtlichen Anforderungen hinsichtlich Größe der Ladenflächen oder auch die Parkplatzsituation den heutigen Anforderungen vielfach nicht mehr gerecht werden. Deshalb wird für den Bereich „Nikolaistraße“ vorgeschlagen, ein Entwicklungskonzept zu erarbeiten. Andreas Pante trägt die möglichen Inhalte eines Entwicklungskonzeptes vor, die von einem qualifizierten Fachbüro in Zusammenarbeit mit dem Referat für strategische Planung des Landkreises Osnabrück sowie dem Fachdienst Planen und Bauen erarbeitet werden müssen. Der Vorsitzende bedankt sich bei Andreas Pante für seine weitergehenden Erläuterungen.

 

Auf die Frage von Herrn Dr. Lücht, warum die Veränderungssperre nicht ganz bis zur „Gartenstraße“ erweitert wird, antwortet Herr Pante, dass zur Zeit überplanbare Flächen nur in einem Teilbereich des Bebauungsplanes Nr. 3.1 „Bad Essen-Süd“ vorhanden sind. Die Ausschussmitglieder bringen übereinstimmend zum Ausdruck, dass es richtig ist, ein Entwicklungskonzept auf den Weg zu bringen. Dies sollte in enger Abstimmung mit dem Ausschuss für Umwelt, Planen und Bauen erfolgen.  


Abstimmungsergebnis:

einstimmig