Beschlussvorschlag:

Der Rat beschließt,

 

1.   den Bebauungsplan Nr. 3.1 „Bad Essen-Süd“, Bad Essen, zu ändern, 7. Änderung. Der Geltungsbereich des Plangebietes ist im beigefügten Kartenauszug dargestellt.

2.   Die Verwaltung wird beauftragt, die Entwurfsbearbeitung zu veranlassen und die weiteren Verfahrensschritte nach BauGB bis zum Entwurfs- und Auslegungsbeschluss abzuwickeln.

3.   Für den Änderungsbereich wird eine Veränderungssperre gem. § 14 BauGB zur Sicherung der Bauleitplanung erlassen. Die Satzung ist der Vorlage als Entwurf beigefügt.

               

 


Andreas Pante zeigt noch einmal den Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung auf, die auch gleichzeitig der Geltungsbereich für die Veränderungssperre ist. Da dieser Tagesordnungspunkt mit dem Tagesordnungspunkt 4 stark verknüpft ist, ergeben sich keine weiteren Fragen.  


Abstimmungsergebnis:

einstimmig