Beschlussvorschlag:

Der Rat beschließt

 

1. die eingegangenen Bedenken und Anregungen und Stellungnahmen zur 48. Änderung

    des Flächennutzungsplanes in Bad Essen-Harpenfeld wie folgt zu behandeln:

    1. …

    2. …

    3. …

 

    Kenntnisnahme und Berücksichtigung und Zurückweisung nach dem Vorschlag des  

    Planbearbeiters.

 

2. die 48. Änderung des Flächennutzungsplanes in der vorgelegten Fassung/mit den

    vorstehend beschlossenen Änderungen.

 

3. die eingegangenen Bedenken, Anregungen und Stellungnahmen zum Bebauungsplan

    Nr. 73 „Sonderlandeplatz Bohmte-Bad Essen“ wie folgt zu behandeln:

   1. …

   2. …

   3. …

 

   Kenntnisnahme und Berücksichtigung und Zurückweisung nach dem Vorschlag des

   Planbearbeiters.

 

4. den Bebauungsplan Nr. 73 „Sonderlandeplatz Bohmte-Bad Essen“ bestehend aus

    Planteilen mit textlichen und gestalterischen Festsetzungen sowie Begründung mit den

    vorstehend beschlossenen Änderungen/in der vorgelegten Fassung als Satzung.           

 


Der Vorsitzende bittet Herrn Eversmann vom planbearbeitenden Büro IPW aus Wallhorst vorzutragen. Herr Eversmann berichtet zunächst vom bisherigen Verfahren auf Bohmter und Bad Essener Gemeindegebiet. Eine Bebauung ist nur auf dem Bohmter Bereich beschränkt. Nach der erfolgten öffentlichen Auslegung mit der parallel dazu durchgeführten Trägerbeteiligung stellt Herr Eversmann getrennt nach Flächennutzungsplan und Bebauungsplan die Abwägungsvorschläge vor. Die Umsetzung des Fuß- und Radweges von Osten her bedarf es noch weiterer Gespräche mit dem Eigentümer.

 

Herr Lippert fragt nach, wer die Festsetzung –hier die einmalige Mahnt der Ausgleichs- und Ersatzflächen im Oktober überprüft. Herr Pante sichert zu, dass ein Hinweis an den Pächter erfolgen muss.      


Abstimmungsergebnis:

einstimmig