Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Rat der Gemeinde Bad Essen stellt den Sitzverlust des Ratsmitgliedes Timo Natemeyer aufgrund der Wahl zum hauptamtlichen Bürgermeister gemäß § 52 Abs. 1 Nr. 8 i. V. m. § 50 Abs. 1 Nr. 1 und § 52 Abs. 2 NKomvG fest.  

 


Die Ratsvorsitzende trägt vor, dass Ratsmitglied Natemeyer durch seine Wahl zum hauptamtlichen Bürgermeister der Gemeinde Bad Essen gem. § 52 Abs. 1 Nr. 8 i.V.m. § 50 Abs. 1 Nr. 1 Nds. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) sein Mandat als Ratsmitglied im Gemeinderat nicht weiter ausüben darf. Sie gibt Ratsherrn Natemeyer Gelegenheit zur Stellungnahme. Dieser verzichtet darauf, eine Stellungnahme abzugeben.

Ratsfrau Gottlieb dankt Bürgermeister Natemeyer für die jahrelange Zusammenarbeit im Rat und wünscht ihm für seine neue Aufgabe viel Erfolg.


Abstimmungsergebnis:

einstimmig