Sitzung: 20.11.2014 Rat der Gemeinde Bad Essen
Beschluss:
1. Der Gesellschaftsvertrag der oleg Osnabrücker
Land-Entwicklungsgesellschaft mbH wird, wie vorstehend dargestellt, geändert.
Dabei kann die Regelung zur Zusammensetzung des Aufsichtsrates in § 9 Abs. 3a
auch mit der Bestimmung gefasst werden, dass mindestens zwei Vertreter
Ratsmitglieder sein müssen.
2. Das Stammkapital der oleg Osnabrücker
Land-Entwicklungsgesellschaft mbH wird auf Euro umgestellt. Das sich in Euro
ergebende Stammkapital in Höhe von 123.476,99 Euro wird einer Euroglättung
zugeführt und auf 123.648,00 Euro erhöht. Der Anteil der Gemeinde Bad Essen an
der Kapitalerhöhung beträgt 2,48 €. Die Gemeinde Bad Essen stimmt der
Kapitalerhöhung zu.
3. Für die Gemeinde Bad Essen erhöht sich die Verlustabdeckung um
13,15 € auf insgesamt 3.306,75 €.
4. Die
Gemeinde Bad Essen stimmt einer Reduzierung des Zuschussvertrags zwischen dem
Landkreis Osnabrück und der oleg vom 01.12.1995 in Höhe von 450.000 DM auf
50.000 € zu.
5. Die
Vertreter der Gemeinde Bad Essen in den Gremien der oleg Osnabrücker
Land-Entwicklungsgesellschaft mbH werden angewiesen, entsprechend der
vorgenannten Beschlussfassung abzustimmen.
6. Der
außenplanmäßigen Ausgabe für die unter Punkt 2. genannten Kapitalerhöhung in
Höhe von 2,48 Euro und für die unter Punkt 3. genannte
Kapitalrücklagendotierung im Jahr 2014 für eventuell entstehende Verluste im
Jahr 2015 in Höhe von insgesamt bis zu 3.306,75 € wird zugestimmt.
7. Der
Beschluss steht unter dem Vorbehalt der EU-beihilferechtlichen Zulässigkeit und
der Unbedenklichkeitserklärung der obersten Kommunalaufsichtsbehörde.
Ratsfrau Eilers trägt für die Fraktion Bündnis 90 /
Die Grünen ihre Bedenken gegen die geplante Änderung des Gesellschaftsvertrages
der oleg vor. Insbesondere die geplante Änderung der Vorschriften zur
Zusammensetzung des Aufsichtsrates der Gesellschaft stoße auf Widerstand und
könne von der Fraktion nicht mitgetragen werden. Die weiteren vorgesehenen
Änderungen, insbesondere die Einrichtung des Flächenmanagements als zweites
Standbein der Gesellschaft, seien indessen richtig und zukunftsweisend.
Ratsfrau Matthey berichtet über die Beratungen im
Wirtschaftsausschuss. Die Trennung der zwei geplanten Geschäftsbereiche sei gut
und richtig. Bezüglich der Regelungen zur Zusammensetzung des Aufsichtsrates
gebe es insbesondere im Kreistag noch Diskussionsbedarf. Der
Verwaltungsausschuss habe in seiner heutigen Sitzung deshalb den
Beschlussvorschlag abgeändert, um den laufenden Diskussionen nicht
vorzugreifen.
Herr Lüke erläutert, dass sich auch auf Kreisebene die
Diskussion an der Zusammensetzung des Aufsichtsrates fest gemacht habe. Bislang
war geregelt, dass für die Gesamtheit der Städte und Gemeinden im Landkreis
Osnabrück je zwei Hauptverwaltungsbeamte und zwei Ratsmitglieder
in den Aufsichtsrat entsandt werden. In der Praxis werden die vier Vertreter
der Städte und Gemeinden aber ausschließlich durch Hauptverwaltungsbeamte
gestellt. Nunmehr sollte die Regelung im Gesellschaftstvertrag an diese Praxis
angepasst werden. Der Vorwurf, dass dadurch das Demokratieprinzip nicht
eingehalten werde, wurde bereits im Wirtschaftsausschuss ausgiebig diskutiert
und mehrheitlich verworfen, da die Hauptverwaltungsbeamten jeweils in direkter
Wahl von den Bürgerinnen und Bürgern der Kommunen gewählt werden und damit
einer großen demokratischen Legitimation unterliegen. Gleichwohl sollte dem
Ergebnis der aktuellen Diskussion nicht vorgegriffen werden. Deshalb wurde der
Beschlussvorschlag zu diesem Punkt durch den Verwaltungsausschuss abgeändert
und ergebnisoffen formuliert. Angesichts der nur sehr geringen Beteiligung der
Gemeinde Bad Essen an der oleg (1,45%) sollte die Fragestellung aus seiner
Sicht nicht zu hoch aufgehängt werden.
Ratsherr Dr. Lücht weist darauf hin, dass den
Mitgliedern im Kreistag nur eine sehr verkürzte Beschlussvorlage zu diesem
Thema vorgelegt worden sei. Der Kreisausschuss haben deshalb auf Drängen seiner
Fraktion den Beratungspunkt von der Tagesordnung des Kreistages gestrichen.
Abstimmungsergebnis:
28 Ja; 3 Nein