Beschluss:

 

1.       Der Gesellschaftsvertrag der oleg Osnabrücker Land-Entwicklungsgesellschaft mbH wird, wie vorstehend dargestellt, geändert. Dabei kann die Regelung zur Zusammensetzung des Aufsichtsrates in § 9 Abs. 3a auch mit der Bestimmung gefasst werden, dass mindestens zwei Vertreter Ratsmitglieder sein müssen. 

 

2.       Das Stammkapital der oleg Osnabrücker Land-Entwicklungsgesellschaft mbH wird auf Euro umgestellt. Das sich in Euro ergebende Stammkapital in Höhe von 123.476,99 Euro wird einer Euroglättung zugeführt und auf 123.648,00 Euro erhöht. Der Anteil der Gemeinde Bad Essen an der Kapitalerhöhung beträgt 2,48 €. Die Gemeinde Bad Essen stimmt der Kapitalerhöhung zu.

 

3.       Für die Gemeinde Bad Essen erhöht sich die Verlustabdeckung um 13,15 € auf insgesamt 3.306,75 €.

 

4.       Die Gemeinde Bad Essen stimmt einer Reduzierung des Zuschussvertrags zwischen dem Landkreis Osnabrück und der oleg vom 01.12.1995 in Höhe von 450.000 DM auf 50.000 € zu.

 

5.       Die Vertreter der Gemeinde Bad Essen in den Gremien der oleg Osnabrücker Land-Entwicklungsgesellschaft mbH werden angewiesen, entsprechend der vorgenannten Beschlussfassung abzustimmen.

 

6.       Der außenplanmäßigen Ausgabe für die unter Punkt 2. genannten Kapitalerhöhung in Höhe von 2,48 Euro und für die unter Punkt 3. genannte Kapitalrücklagendotierung im Jahr 2014 für eventuell entstehende Verluste im Jahr 2015 in Höhe von insgesamt bis zu 3.306,75 € wird zugestimmt.

 

7.       Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der EU-beihilferechtlichen Zulässigkeit und der Unbedenklichkeitserklärung der obersten Kommunalaufsichtsbehörde.

   

 


Ratsfrau Eilers trägt für die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen ihre Bedenken gegen die geplante Änderung des Gesellschaftsvertrages der oleg vor. Insbesondere die geplante Änderung der Vorschriften zur Zusammensetzung des Aufsichtsrates der Gesellschaft stoße auf Widerstand und könne von der Fraktion nicht mitgetragen werden. Die weiteren vorgesehenen Änderungen, insbesondere die Einrichtung des Flächenmanagements als zweites Standbein der Gesellschaft, seien indessen richtig und zukunftsweisend.

Ratsfrau Matthey berichtet über die Beratungen im Wirtschaftsausschuss. Die Trennung der zwei geplanten Geschäftsbereiche sei gut und richtig. Bezüglich der Regelungen zur Zusammensetzung des Aufsichtsrates gebe es insbesondere im Kreistag noch Diskussionsbedarf. Der Verwaltungsausschuss habe in seiner heutigen Sitzung deshalb den Beschlussvorschlag abgeändert, um den laufenden Diskussionen nicht vorzugreifen.

Herr Lüke erläutert, dass sich auch auf Kreisebene die Diskussion an der Zusammensetzung des Aufsichtsrates fest gemacht habe. Bislang war geregelt, dass für die Gesamtheit der Städte und Gemeinden im Landkreis Osnabrück  je zwei  Hauptverwaltungsbeamte und zwei Ratsmitglieder in den Aufsichtsrat entsandt werden. In der Praxis werden die vier Vertreter der Städte und Gemeinden aber ausschließlich durch Hauptverwaltungsbeamte gestellt. Nunmehr sollte die Regelung im Gesellschaftstvertrag an diese Praxis angepasst werden. Der Vorwurf, dass dadurch das Demokratieprinzip nicht eingehalten werde, wurde bereits im Wirtschaftsausschuss ausgiebig diskutiert und mehrheitlich verworfen, da die Hauptverwaltungsbeamten jeweils in direkter Wahl von den Bürgerinnen und Bürgern der Kommunen gewählt werden und damit einer großen demokratischen Legitimation unterliegen. Gleichwohl sollte dem Ergebnis der aktuellen Diskussion nicht vorgegriffen werden. Deshalb wurde der Beschlussvorschlag zu diesem Punkt durch den Verwaltungsausschuss abgeändert und ergebnisoffen formuliert. Angesichts der nur sehr geringen Beteiligung der Gemeinde Bad Essen an der oleg (1,45%) sollte die Fragestellung aus seiner Sicht nicht zu hoch aufgehängt werden.

Ratsherr Dr. Lücht weist darauf hin, dass den Mitgliedern im Kreistag nur eine sehr verkürzte Beschlussvorlage zu diesem Thema vorgelegt worden sei. Der Kreisausschuss haben deshalb auf Drängen seiner Fraktion den Beratungspunkt von der Tagesordnung des Kreistages gestrichen.


Abstimmungsergebnis:

28 Ja; 3 Nein