Beschluss:

 

1.   Der Rat beschließt, für das im beigefügten Lageplan gekennzeichnete Gebiet „Nikolaistraße“ ein Entwicklungskonzept zu erstellen. Zum Inhalt dieses Konzeptes wird auf die vorliegende Verwaltungsvorlage verwiesen.

 

2.   Der Rat beschließt, den geltenden Bebauungsplan Nr. 3.1  „Bad Essen-Süd“ in dem Teilbereich zwischen der Nikolaistraße und der Kussallee zu ändern und für diesen Bereich eine Veränderungssperre gem. § 14 BauGB zu erlassen. Einzelheiten hierzu werden in einem gesonderten Tagesordnungspunkt und Beschluss behandelt.

       

 


Ratsherr Helms erläutert den Sachverhalt. Er verweist auf die Bedeutung der Nikolaistraße für das Erscheinungsbild der Ortschaft Bad Essen. Es habe den Anschein, als sei dort die Zeit stehen geblieben. Das entspreche zwar grundsätzlich dem Charme, den die Architektur entlang der Nikolaistraße verbreite. Für eine Nutzung als Geschäftslage entspreche der derzeitige Zustand aber nicht mehr den aktuellen Anforderungen. Das Ergebnis sei ein zunehmender Leerstand. Mit der Erarbeitung eines Entwicklungskonzeptes solle auch den Grundstückseigentümern entlang der Nikolaistraße die notwendige Unterstützung zur weiteren Entwicklung angeboten werden. Inhaltlich müsse das Konzept sowohl eine Bestandsaufnahme, als auch eine Überarbeitung der Nutzungsmöglichkeiten, der Verkehrssituation, der Parkplatzangebote etc. enthalten. Der Bauausschuss habe dem Beschlussvorschlag einstimmig zugestimmt.

Ratsherr Lippert unterstützt das Vorhaben zur Aufstellung eines Entwicklungskonzeptes  für den Bereich der Nikolaistraße und äußert seine Hoffnung, dass hier gute und zukunftsweisende Ideen erarbeitet werden. Die ebenfalls geplante Veränderungssperre für diesen Bereich soll den Planern und der Gemeinde die notwendige Planungssicherheit verschaffen, die für die Erarbeitung und Umsetzung des Konzeptes notwendig sei.  


Abstimmungsergebnis:

einstimmig