Sitzung: 20.11.2014 Rat der Gemeinde Bad Essen
Beschluss:
1. Der
Rat beschließt, für das im beigefügten Lageplan gekennzeichnete Gebiet
„Nikolaistraße“ ein Entwicklungskonzept zu erstellen. Zum Inhalt dieses
Konzeptes wird auf die vorliegende Verwaltungsvorlage verwiesen.
2. Der
Rat beschließt, den geltenden Bebauungsplan Nr. 3.1 „Bad Essen-Süd“ in dem Teilbereich zwischen
der Nikolaistraße und der Kussallee zu ändern und für diesen Bereich eine
Veränderungssperre gem. § 14 BauGB zu erlassen. Einzelheiten hierzu werden in
einem gesonderten Tagesordnungspunkt und Beschluss behandelt.
Ratsherr Helms erläutert den Sachverhalt. Er verweist
auf die Bedeutung der Nikolaistraße für das Erscheinungsbild der Ortschaft Bad
Essen. Es habe den Anschein, als sei dort die Zeit stehen geblieben. Das
entspreche zwar grundsätzlich dem Charme, den die Architektur entlang der
Nikolaistraße verbreite. Für eine Nutzung als Geschäftslage entspreche der
derzeitige Zustand aber nicht mehr den aktuellen Anforderungen. Das Ergebnis
sei ein zunehmender Leerstand. Mit der Erarbeitung eines Entwicklungskonzeptes
solle auch den Grundstückseigentümern entlang der Nikolaistraße die notwendige
Unterstützung zur weiteren Entwicklung angeboten werden. Inhaltlich müsse das
Konzept sowohl eine Bestandsaufnahme, als auch eine Überarbeitung der
Nutzungsmöglichkeiten, der Verkehrssituation, der Parkplatzangebote etc.
enthalten. Der Bauausschuss habe dem Beschlussvorschlag einstimmig zugestimmt.
Ratsherr Lippert unterstützt das Vorhaben zur
Aufstellung eines Entwicklungskonzeptes
für den Bereich der Nikolaistraße und äußert seine Hoffnung, dass hier
gute und zukunftsweisende Ideen erarbeitet werden. Die ebenfalls geplante
Veränderungssperre für diesen Bereich soll den Planern und der Gemeinde die
notwendige Planungssicherheit verschaffen, die für die Erarbeitung und Umsetzung
des Konzeptes notwendig sei.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig