Sitzung: 20.11.2014 Rat der Gemeinde Bad Essen
Beschluss:
Der Rat beschließt,
1. den
Bebauungsplan Nr. 3.1 „Bad Essen-Süd“, Bad Essen, zu ändern, 7. Änderung. Der
Geltungsbereich des Plangebietes ist im beigefügten Kartenauszug dargestellt.
2. Die Verwaltung
wird beauftragt, die Entwurfsbearbeitung zu veranlassen und die weiteren
Verfahrensschritte nach BauGB bis zum Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
abzuwickeln.
3. Für den
Änderungsbereich wird eine Veränderungssperre gem. § 14 BauGB zur Sicherung der
Bauleitplanung erlassen. Die Satzung ist der Vorlage als Entwurf beigefügt.
Ratsherr Helms erläutert den Sachverhalt. Die
Einleitung des Verfahrens zur Änderung des Bebauungsplanes und der
gleichzeitige Erlass einer Veränderungssperre seien die ersten notwendigen
Schritte für die Erstellung eines Entwicklungskonzeptes für den Bereich
"Nikolaistraße".
Abstimmungsergebnis:
einstimmig