Beschluss:

 

Der Rat beschließt,

 

1.   den Bebauungsplan Nr. 3.1 „Bad Essen-Süd“, Bad Essen, zu ändern, 7. Änderung. Der Geltungsbereich des Plangebietes ist im beigefügten Kartenauszug dargestellt.

2.   Die Verwaltung wird beauftragt, die Entwurfsbearbeitung zu veranlassen und die weiteren Verfahrensschritte nach BauGB bis zum Entwurfs- und Auslegungsbeschluss abzuwickeln.

3.   Für den Änderungsbereich wird eine Veränderungssperre gem. § 14 BauGB zur Sicherung der Bauleitplanung erlassen. Die Satzung ist der Vorlage als Entwurf beigefügt.

               

 


Ratsherr Helms erläutert den Sachverhalt. Die Einleitung des Verfahrens zur Änderung des Bebauungsplanes und der gleichzeitige Erlass einer Veränderungssperre seien die ersten notwendigen Schritte für die Erstellung eines Entwicklungskonzeptes für den Bereich "Nikolaistraße".


Abstimmungsergebnis:

einstimmig