Sitzung: 27.11.2014 Ausschuss für Bauen, Planen und Gemeindeentwicklung
Beschluss: geändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
Der
Verwaltungsausschuss beschließt, den Antrag zur Förderung des ländlichen Weges
mit der Entwurfsnummer 44, „Aßbruchweg“, zu stellen. Die für diese Maßnahme
notwendigen Mittel sollen im Haushalt 2015 zur Verfügung gestellt werden.
Innerhalb der Haushaltsplanberatungen entscheidet der Rat der Gemeinde Bad
Essen über den Neubau der Wegestrecke.
Ausschussvorsitzender Helms übergibt das Wort an Herrn
Schmidt, Ingenieurgruppe Tiefbauwesen, Osnabrück.
Herr Schmidt erläutert den der Vorlage beigefügten
Untersuchungsbericht. Überprüft wurden die drei förderwürdigsten Wegstrecken
aus der im März 2014 von der Gemeinde erstellten Wegeliste:
1.
„Wasserwerksweg“, Dahlinghausen/Hördinghausen
2. „Im
Westerbruch/Mittelwandsweg“, Linne
3.
„Aßbruchweg“, Bad Essen
Alle drei Wegstrecken sind aufgrund ihres baulichen
Zustands dringend sanierungsbedürftig. Sie entsprechen den voraussichtlichen
Kriterien des noch nicht vorliegenden Förderprogramms des Landes Niedersachsen
für die Förderperiode 2014 bis 2020.
Um möglichst in den Genuss der Fördermittel zu
gelangen, schlägt Herr Schmidt vor, für den Weg mit der höchsten
Förderwürdigkeit, d.h. mit der höchsten Punktzahl nach dem Bewertungsschema,
als erstes den Antrag auf Förderung des ländlichen Weges zu stellen. Hierbei
handelt es sich um den „Wasserwerksweg“ in Dahlinghausen/Hördinghausen.
Herr Pante ergänzt, dass sich die Anlieger des
Wasserwerksweges allerdings schriftlich gegen einen möglichen Ausbau
ausgesprochen haben. Es wird dargelegt, dass der Zustand des Weges nicht so schlecht
sei und gegebenenfalls ein späterer Ausbau in Schotterbauweise ausreichend
wäre. Das Schreiben liegt dem Protokoll als Anlage 1 bei.
Es folgt eine ausführliche Aussprache, die von
Ausschussvorsitzendem Helms abschließend wie folgt zusammengefasst wird:
Dem Ausschuss ist bewusst, dass eine finanzielle Förderung
nur erzielt werden kann, wenn die beantragte Maßnahme eine sehr hohe Punktzahl
nach dem Bewertungsschema erreicht, wie hier der Ausbau des „Wasserwerksweges“.
Es kann aber nicht nur die Punktierung für die Entscheidung, welcher Weg zum
Förderprogramm angemeldet werden soll, maßgeblich sein. Im Ausschuss herrscht die
einhellige Meinung, dass ein Ausbau des Aßbruchweges für die Gemeinde von
größtem Interesse ist, den höchsten Nutzen bringt und die ländliche Struktur
stärkt. Dieser Weg wird neben dem landwirtschaftlichen Verkehr als Verbindungsweg
von Schülern, Fahrradfahrern und Fußgängern zwischen Bad Essen und Wehrendorf sehr
hoch frequentiert. Er ist als Rad- und Wanderweg ausgewiesen. In der
Punktebewertung liegt er jedoch nur an dritter Stelle.
Nach sorgfältiger Abwägung spricht sich der Ausschuss
für die Anmeldung der Maßnahme „Aßbruchweg“ aus, auch wenn hier die Gefahr
besteht durch den niedrigeren Punktewert möglicherweise keine Förderung zu
erhalten.
Die im Schreiben der Anlieger des „Wasserwerksweges“
aufgeworfene Frage, ob ländliche Wege gegebenenfalls auch auf Schotterbasis
ausgebaut werden können, ist Thema des Integrierten Ländlichen
Entwicklungskonzeptes (ILEK), siehe auch TOP 6.
Der Ausschuss fasst somit den folgenden
Abstimmungsergebnis:
einstimmig