Beschluss: geändert beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Der Verwaltungsausschuss beschließt, den Antrag zur Förderung des ländlichen Weges mit der Entwurfsnummer 44, „Aßbruchweg“, zu stellen. Die für diese Maßnahme notwendigen Mittel sollen im Haushalt 2015 zur Verfügung gestellt werden. Innerhalb der Haushaltsplanberatungen entscheidet der Rat der Gemeinde Bad Essen über den Neubau der Wegestrecke.


Ausschussvorsitzender Helms übergibt das Wort an Herrn Schmidt, Ingenieurgruppe Tiefbauwesen, Osnabrück.

 

Herr Schmidt erläutert den der Vorlage beigefügten Untersuchungsbericht. Überprüft wurden die drei förderwürdigsten Wegstrecken aus der im März 2014 von der Gemeinde erstellten Wegeliste:

 

1. „Wasserwerksweg“, Dahlinghausen/Hördinghausen

2. „Im Westerbruch/Mittelwandsweg“, Linne

3. „Aßbruchweg“, Bad Essen

 

Alle drei Wegstrecken sind aufgrund ihres baulichen Zustands dringend sanierungsbedürftig. Sie entsprechen den voraussichtlichen Kriterien des noch nicht vorliegenden Förderprogramms des Landes Niedersachsen für die Förderperiode 2014 bis 2020.

 

Um möglichst in den Genuss der Fördermittel zu gelangen, schlägt Herr Schmidt vor, für den Weg mit der höchsten Förderwürdigkeit, d.h. mit der höchsten Punktzahl nach dem Bewertungsschema, als erstes den Antrag auf Förderung des ländlichen Weges zu stellen. Hierbei handelt es sich um den „Wasserwerksweg“ in Dahlinghausen/Hördinghausen.

 

Herr Pante ergänzt, dass sich die Anlieger des Wasserwerksweges allerdings schriftlich gegen einen möglichen Ausbau ausgesprochen haben. Es wird dargelegt, dass der Zustand des Weges nicht so schlecht sei und gegebenenfalls ein späterer Ausbau in Schotterbauweise ausreichend wäre. Das Schreiben liegt dem Protokoll als Anlage 1 bei.

 

Es folgt eine ausführliche Aussprache, die von Ausschussvorsitzendem Helms abschließend wie folgt zusammengefasst wird:

 

Dem Ausschuss ist bewusst, dass eine finanzielle Förderung nur erzielt werden kann, wenn die beantragte Maßnahme eine sehr hohe Punktzahl nach dem Bewertungsschema erreicht, wie hier der Ausbau des „Wasserwerksweges“. Es kann aber nicht nur die Punktierung für die Entscheidung, welcher Weg zum Förderprogramm angemeldet werden soll, maßgeblich sein. Im Ausschuss herrscht die einhellige Meinung, dass ein Ausbau des Aßbruchweges für die Gemeinde von größtem Interesse ist, den höchsten Nutzen bringt und die ländliche Struktur stärkt. Dieser Weg wird neben dem landwirtschaftlichen Verkehr als Verbindungsweg von Schülern, Fahrradfahrern und Fußgängern zwischen Bad Essen und Wehrendorf sehr hoch frequentiert. Er ist als Rad- und Wanderweg ausgewiesen. In der Punktebewertung liegt er jedoch nur an dritter Stelle.

 

Nach sorgfältiger Abwägung spricht sich der Ausschuss für die Anmeldung der Maßnahme „Aßbruchweg“ aus, auch wenn hier die Gefahr besteht durch den niedrigeren Punktewert möglicherweise keine Förderung zu erhalten.

 

Die im Schreiben der Anlieger des „Wasserwerksweges“ aufgeworfene Frage, ob ländliche Wege gegebenenfalls auch auf Schotterbasis ausgebaut werden können, ist Thema des Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzeptes (ILEK), siehe auch TOP 6.

 

Der Ausschuss fasst somit den folgenden

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig