Sitzung: 01.10.2013 Ausschuss für Kindergärten und Schulen, Familie, Jugend, Integration, Prävention, soziale Angelegenheiten und Sport
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
Der
Ausschuss beauftragt die Verwaltung,
a) dem Rat eine Änderungssatzung zur
Kindergartensatzung vorzulegen, in der die Geschwisterermäßigung dergestalt
geregelt ist, dass beim gleichzeitigen Besuch einer Kindertagesstätte von zwei
Geschwisterkindern für beide Kinder nur 75 % des Elternbeitrags zu zahlen ist.
Beim gleichzeitigen Kindertagesstättenbesuch von mehr als zwei Geschwisterkindern
bleiben die weiteren Kinder von der Elternbeitragspflicht freigestellt,
b) mit den Kindertagesstättenträgern in der
Gemeinde Bad Essen die Neuregelung der Geschwisterermäßigung entsprechend
abzustimmen.
Herr Meyer berichtet, dass die z. Zt. gültige Satzung für die
Kindergärten der Gemeinde Bad Essen (Kindergartensatzung) zum 01. August 2003
in Kraft getreten ist. In der Satzung ist u.a. folgendes geregelt: „Für
Geschwister, die gleichzeitig eine Tageseinrichtung in der Gemeinde Bad Essen
besuchen, ermäßigt sich die nach Absatz 1 und Absatz 2 zu zahlende Gebühr für
das 2. Kind um die Hälfte des festgesetzten Betrages bis zum Mindestbetrag. Für
weitere Kinder werden keine Gebühren nach Absatz 1 und Absatz 2 erhoben. Als
erstes Kind im Sinne dieser Regelung gilt das ältere Kind“. Üblich war
seinerzeit, dass das zweite Kind einen Spielkreis an zwei oder drei Tagen
besuchte. Demzufolge wurde auch die Geschwisterermäßigung für den
vergleichsweise geringen Elternbeitrag gewährt.
Durch
die zunehmende Betreuung von jüngeren Kindergartenkindern und Krippenkindern
führt die bisherige Satzungsregelung dazu, dass eine gerechte
Gebührenaufteilung zwischen den Kindergarten- und Krippenträgern nicht erreicht
wird. Zudem führt die Regelung zu einer deutlichen Entlastung bei den höheren
Krippenbeiträgen. Aus diesem Grund wird verwaltungsseitig vorgeschlagen, die
Familien mit zwei und mehreren Kindern, die gleichzeitig eine Kindertagesstätte
besuchen, grundsätzlich weiterhin zu entlasten. Um eine gerechtere Aufteilung
zwischen den Trägern zu erreichen, wird statt einer Aufteilung von 100 % für
das erste und 50 % für das zweite Kind der Elternbeitrag in beiden
Einrichtungen mit 75 % angesetzt.
Herr
Meyer bestätigt auf Anfrage, dass die neue Regelung der Geschwisterermäßigung
mit den anderen Kindergartenträgern in der Gemeinde Bad Essen abgestimmt wird.
Fragen
der Ausschussmitglieder werden beantwortet. Nach kurzer Aussprache unterbreitet
der Ausschuss bei einer Gegenstimme folgenden Beschlussvorschlag:
Abstimmungsergebnis:
8 Ja-Stimmen, 1 Gegenstimme