Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss beauftragt die Verwaltung,

 

a)   dem Rat eine Änderungssatzung zur Kindergartensatzung vorzulegen, in der die Geschwisterermäßigung dergestalt geregelt ist, dass beim gleichzeitigen Besuch einer Kindertagesstätte von zwei Geschwisterkindern für beide Kinder nur 75 % des Elternbeitrags zu zahlen ist. Beim gleichzeitigen Kindertagesstättenbesuch von mehr als zwei Geschwisterkindern bleiben die weiteren Kinder von der Elternbeitragspflicht freigestellt,

b)   mit den Kindertagesstättenträgern in der Gemeinde Bad Essen die Neuregelung der Geschwisterermäßigung entsprechend abzustimmen.


 

Herr Meyer berichtet, dass die z. Zt. gültige Satzung für die Kindergärten der Gemeinde Bad Essen (Kindergartensatzung) zum 01. August 2003 in Kraft getreten ist. In der Satzung ist u.a. folgendes geregelt: „Für Geschwister, die gleichzeitig eine Tageseinrichtung in der Gemeinde Bad Essen besuchen, ermäßigt sich die nach Absatz 1 und Absatz 2 zu zahlende Gebühr für das 2. Kind um die Hälfte des festgesetzten Betrages bis zum Mindestbetrag. Für weitere Kinder werden keine Gebühren nach Absatz 1 und Absatz 2 erhoben. Als erstes Kind im Sinne dieser Regelung gilt das ältere Kind“. Üblich war seinerzeit, dass das zweite Kind einen Spielkreis an zwei oder drei Tagen besuchte. Demzufolge wurde auch die Geschwisterermäßigung für den vergleichsweise geringen Elternbeitrag gewährt.

Durch die zunehmende Betreuung von jüngeren Kindergartenkindern und Krippenkindern führt die bisherige Satzungsregelung dazu, dass eine gerechte Gebührenaufteilung zwischen den Kindergarten- und Krippenträgern nicht erreicht wird. Zudem führt die Regelung zu einer deutlichen Entlastung bei den höheren Krippenbeiträgen. Aus diesem Grund wird verwaltungsseitig vorgeschlagen, die Familien mit zwei und mehreren Kindern, die gleichzeitig eine Kindertagesstätte besuchen, grundsätzlich weiterhin zu entlasten. Um eine gerechtere Aufteilung zwischen den Trägern zu erreichen, wird statt einer Aufteilung von 100 % für das erste und 50 % für das zweite Kind der Elternbeitrag in beiden Einrichtungen mit 75 % angesetzt.

Herr Meyer bestätigt auf Anfrage, dass die neue Regelung der Geschwisterermäßigung mit den anderen Kindergartenträgern in der Gemeinde Bad Essen abgestimmt wird.

Fragen der Ausschussmitglieder werden beantwortet. Nach kurzer Aussprache unterbreitet der Ausschuss bei einer Gegenstimme folgenden Beschlussvorschlag:

 


Abstimmungsergebnis:

8 Ja-Stimmen, 1 Gegenstimme