Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt,

 

1. die eingegangenen Bedenken und Anregungen und Stellungnahmen zur 51. Änderung des Flächennutzungsplanes „Sonderbaufläche Windenergie“ in der Gemeinde Bad Essen wie folgt zu behandeln:

 

1. …

2. …

3. …

Kenntnisnahme und Berücksichtigung und Zurückweisung

nach dem Vorschlag des Planbearbeiters.

 

2. die 51. Änderung des Flächennutzungsplanes „Sonderbaufläche Windenergie“ in der Gemeinde Bad Essen in der vorgelegten Fassung / mit den vorstehend beschlossenen Änderungen.

      

 


Herr Grunwald vom Ingenieurbüro aus Wallenhorst trägt zunächst die Hintergründe für die erneute Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich der Windenergie vor. Wichtigster Punkt ist die Anpassungsplicht des gemeindlichen Flächennutzungsplanes an das Regionale Raumordnungsprogramm des Landkreises Osnabrück. Danach stellt er die eingegangenen Bedenken und Anregungen vor und erläutert die Abwägungsvorschläge. In der Aussprache betont Ausschussmitglied Spethmann, dass er dem Beschluss nicht zustimmen kann. Die Abstände der Windenergieanlagen zu den Einzelgehöften im Außenbereich mit einem Abstand von 500 m oder teilweise weniger sind aus seiner Sicht absolut zu gering.

 

Ausschussmitglied Lippert teilt mit, dass die lärmtechnischen Anfangsprobleme bearbeitet wurden und zurzeit keine Beschwerden der Anlieger vorliegen.

 

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, fasst der Ausschuss den folgenden Beschlussvorschlag.


Abstimmungsergebnis:

8 Ja-Stimmen und 1 Gegenstimme