Sitzung: 26.02.2015 Ausschuss für Bauen, Planen und Gemeindeentwicklung
Herr
Grunwald teilt mit, dass nach der Neubekanntmachung des Flächennutzungsplanes von
2005, die 39. Änderung Flächennutzungsplan bis zur 51. Änderung Flächennutzungsplan
in dieses Planwerk eingearbeitet werden müssen. Darüber hinaus sind seit 2007
im Wege der Berichtigung Änderungen des FNP erfolgt. Die Anpassung des FNP im
Wege der Berichtigung ergibt sich aus dem § 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB. Hier
werden von Herrn Grunwald einige Verfahren, „Eielstädt-Westfeld“, „Ortskern
Lockhausen“, „Sportplatz Lintorf“ oder auch „Hafenstraße-Schulallee“ und „Gartenstraße“
genannt. Damit die Gemeinde auch zukünftig mit dem Flächenflächennutzungsplan
ein gutes Handlungsinstrument in Händen hält, müssen die bis heute
durchgeführten und wirksamen Änderungen zusammengefasst und neu bekanntgemacht
werden. Darüber hinaus sind noch Ausgleichs- und Ersatzflächen in die
Planunterlage zu übernehmen. Mit dieser vorbereiteten Unterlage sollen die
Träger öffentlicher Belange angeschrieben und um Stellungnahme gebeten werden.
Ziel ist es, das Verfahren zum Jahresende abzuschließen.
Der
Vorsitzende dankt Herrn Grunwald für die ausführlichen Erläuterungen und
wünscht eine gute Heimreise.