Herr Grunwald teilt mit, dass nach der Neubekanntmachung des Flächennutzungsplanes von 2005, die 39. Änderung Flächennutzungsplan bis zur 51. Änderung Flächennutzungsplan in dieses Planwerk eingearbeitet werden müssen. Darüber hinaus sind seit 2007 im Wege der Berichtigung Änderungen des FNP erfolgt. Die Anpassung des FNP im Wege der Berichtigung ergibt sich aus dem § 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB. Hier werden von Herrn Grunwald einige Verfahren, „Eielstädt-Westfeld“, „Ortskern Lockhausen“, „Sportplatz Lintorf“ oder auch „Hafenstraße-Schulallee“ und „Gartenstraße“ genannt. Damit die Gemeinde auch zukünftig mit dem Flächenflächennutzungsplan ein gutes Handlungsinstrument in Händen hält, müssen die bis heute durchgeführten und wirksamen Änderungen zusammengefasst und neu bekanntgemacht werden. Darüber hinaus sind noch Ausgleichs- und Ersatzflächen in die Planunterlage zu übernehmen. Mit dieser vorbereiteten Unterlage sollen die Träger öffentlicher Belange angeschrieben und um Stellungnahme gebeten werden. Ziel ist es, das Verfahren zum Jahresende abzuschließen.

 

Der Vorsitzende dankt Herrn Grunwald für die ausführlichen Erläuterungen und wünscht eine gute Heimreise.