Herr Meyer erstattet den Verwaltungsbericht:

 

4.1.1 „Frühe Hilfen“

In einigen Gemeinden wurde bereits auf Initiative des Landkreises Osnabrück ein Netzwerk „Frühe Hilfen“ (Kindertagesstätten, Fachdienst Jugend, Ärzten und weiteren Partnern) zum Schutze von Kindern und für ein frühzeitiges Hilfsangebot eingerichtet. Für die Gemeinde Bad Essen soll ein derartiges Netzwerk in diesem Jahr aufgebaut werden.

4.1.2 Migration

In der Gemeinde Bad Essen leben zurzeit 18 Flüchtlinge/Asylbewerber. Es handelt sich hierbei um alleinstehende Männer, die in der Unterkunft an der Buerschen Straße 53 in der Ortschaft Rabber untergebracht sind. Mit weiteren 14 Zuweisungen im Jahre 2015 ist noch zu rechnen.

Die Einrichtung eines Migrationszentrums auf Kreisebene wird vom Landkreis Osnabrück geplant. Ziel ist es, eine umfassende Betreuung von Flüchtlingen und anderen Zuwandern zu gewährleisten, diese bestmöglich und schnellstmöglich in die Gesellschaft und den Arbeitsmarkt zu integrieren und so eine positive Willkommenskultur zu schaffen.

Die Asylbewerber sind im Bereich der Migranten eine sehr kleine Gruppe.

Problematisch ist zurzeit die Situation der nachziehenden Familienangehörigen der Zuwanderer insbesondere der Kinder, die ohne Sprachkenntnisse in die Schulen in der Gemeinde Bad Essen kommen. Die Schüler über 14 Jahre besuchen einen Intensivsprachkurs in Osnabrück für ca. drei Monate, für die jüngeren Kinder - 10 bis 14 Jahre - bietet die Oberschule Bad Essen in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Bad Essen/Kinderland Bad Essen gGmbH im Rahmen des Ganztagesangebotes entsprechende Sprachstunden an, da eine Teilnahme an den Sprachkursen nicht möglich ist. Die entsprechenden Kosten werden von der Gemeinde Bad Essen übernommen.

 

Herr Hallmann setzt den Verwaltungsbericht fort:

4.1.3 Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes

1) Abitur nach 13 Jahren

Mit dem Gesetzentwurf soll die Umstellung des Abiturs nach acht Jahren hin zum Abitur nach neun Jahren an den Gymnasien und den nach Schulzweigen gegliederten kooperativen Gesamtschulen erfolgen. Die Umstellung soll mit dem Schuljahr 2015/2016 beginnen und für die Schuljahrgänge fünf bis acht gelten. Die Wiedereinführung von 13 Schuljahren bis zum Abitur schließt jedoch nicht aus, dass einzelne Schülerinnen und Schüler durch das Überspringen eines Schuljahres die Allgemeine Hochschulreife bereits nach 12 Jahren erwerben können.

2) Schullaufbahnempfehlung

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die bisherige Schullaufbahnempfehlung am Ende des vierten Schuljahrgangs entfällt. Dadurch würde nach Aussage des Landes Niedersachsen der nicht kindgerechte Leistungsdruck im Primarbereich abgeschafft und die Grundschulen weiter entlastet. Stattdessen sollen die Grundschulen den Erziehungsberechtigten zwei auf den zukünftigen Bildungsweg der Schülerinnen oder des Schülers bezogene Beratungsgespräche anbieten, damit die Erziehungsberechtigten optimal vorbereitet und eigenverantwortlich über den weiteren Bildungsweg ihres Kindes entscheiden können.

3) Inklusive Schule

Am 13. Dezember 2012 hat der Rat der Gemeinde Bad Essen beschlossen, dass im Zuge der Einführung der inklusiven Schule die Grundschule Bad Essen als Schwerpunktschule für den Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung eingerichtet wird. Diese Festsetzung ist gültig bis zum Beginn des Schuljahres 2018/2019. Nach dem jetzt vorliegenden Gesetzentwurf ist beabsichtigt, dies bis zum Schuljahr 2024 auf Antrag des Schulträgers zu verlängern.

4.1.4 Grundschüler aus der Ortschaft Büscherheide besuchen die Grundschule im Stadtteil Börninghausen

Der Presse in der Stadt Preußisch Oldendorf war zu entnehmen, dass es erste Überlegungen gibt, den Grundschulstandort Börnighausen aufzugeben. Nach Rücksprache mit der Stadtverwaltung Pr. Oldendorf ist es zum gegenwärtigen Zeitpunkt so, dass sich die Gremien der Stadt mit dem Thema noch nicht intensiv beschäftigt haben. Nach Aussage der Stadtverwaltung Preußisch Oldendorf wird die Gemeinde rechtzeitig über das weitere Vorgehen informiert.

Die Ausführungen werden zustimmend vom Ausschuss zur Kenntnis genommen. Fragen der Ausschussmitglieder werden beantwortet.