Sitzung: 24.02.2015 Ausschuss für Kindergärten und Schulen, Familie, Jugend, Integration, Prävention, soziale Angelegenheiten und Sport
Herr Meyer
erstattet den Verwaltungsbericht:
4.1.1 „Frühe
Hilfen“
In einigen
Gemeinden wurde bereits auf Initiative des Landkreises Osnabrück ein Netzwerk
„Frühe Hilfen“ (Kindertagesstätten, Fachdienst Jugend, Ärzten und weiteren Partnern)
zum Schutze von Kindern und für ein frühzeitiges Hilfsangebot eingerichtet. Für
die Gemeinde Bad Essen soll ein derartiges Netzwerk in diesem Jahr aufgebaut
werden.
4.1.2 Migration
In der
Gemeinde Bad Essen leben zurzeit 18 Flüchtlinge/Asylbewerber. Es handelt sich
hierbei um alleinstehende Männer, die in der Unterkunft an der Buerschen Straße
53 in der Ortschaft Rabber untergebracht sind. Mit weiteren 14 Zuweisungen im
Jahre 2015 ist noch zu rechnen.
Die
Einrichtung eines Migrationszentrums auf Kreisebene wird vom Landkreis
Osnabrück geplant. Ziel ist es, eine umfassende Betreuung von Flüchtlingen und
anderen Zuwandern zu gewährleisten, diese bestmöglich und schnellstmöglich in
die Gesellschaft und den Arbeitsmarkt zu integrieren und so eine positive
Willkommenskultur zu schaffen.
Die
Asylbewerber sind im Bereich der Migranten eine sehr kleine Gruppe.
Problematisch
ist zurzeit die Situation der nachziehenden Familienangehörigen der Zuwanderer
insbesondere der Kinder, die ohne Sprachkenntnisse in die Schulen in der
Gemeinde Bad Essen kommen. Die Schüler über 14 Jahre besuchen einen
Intensivsprachkurs in Osnabrück für ca. drei Monate, für die jüngeren Kinder -
10 bis 14 Jahre - bietet die Oberschule Bad Essen in Zusammenarbeit mit der
Gemeinde Bad Essen/Kinderland Bad Essen gGmbH im Rahmen des Ganztagesangebotes
entsprechende Sprachstunden an, da eine Teilnahme an den Sprachkursen nicht
möglich ist. Die entsprechenden Kosten werden von der Gemeinde Bad Essen
übernommen.
Herr Hallmann
setzt den Verwaltungsbericht fort:
4.1.3 Änderung
des Niedersächsischen Schulgesetzes
1) Abitur nach
13 Jahren
Mit dem
Gesetzentwurf soll die Umstellung des Abiturs nach acht Jahren hin zum Abitur
nach neun Jahren an den Gymnasien und den nach Schulzweigen gegliederten
kooperativen Gesamtschulen erfolgen. Die Umstellung soll mit dem Schuljahr 2015/2016
beginnen und für die Schuljahrgänge fünf bis acht gelten. Die Wiedereinführung
von 13 Schuljahren bis zum Abitur schließt jedoch nicht aus, dass einzelne
Schülerinnen und Schüler durch das Überspringen eines Schuljahres die
Allgemeine Hochschulreife bereits nach 12 Jahren erwerben können.
2)
Schullaufbahnempfehlung
Der
Gesetzentwurf sieht vor, dass die bisherige Schullaufbahnempfehlung am Ende des
vierten Schuljahrgangs entfällt. Dadurch würde nach Aussage des Landes
Niedersachsen der nicht kindgerechte Leistungsdruck im Primarbereich
abgeschafft und die Grundschulen weiter entlastet. Stattdessen sollen die Grundschulen
den Erziehungsberechtigten zwei auf den zukünftigen Bildungsweg der
Schülerinnen oder des Schülers bezogene Beratungsgespräche anbieten, damit die
Erziehungsberechtigten optimal vorbereitet und eigenverantwortlich über den
weiteren Bildungsweg ihres Kindes entscheiden können.
3) Inklusive
Schule
Am 13.
Dezember 2012 hat der Rat der Gemeinde Bad Essen beschlossen, dass im Zuge der
Einführung der inklusiven Schule die Grundschule Bad Essen als
Schwerpunktschule für den Förderschwerpunkt körperliche und motorische
Entwicklung eingerichtet wird. Diese Festsetzung ist gültig bis zum Beginn des
Schuljahres 2018/2019. Nach dem jetzt vorliegenden Gesetzentwurf ist
beabsichtigt, dies bis zum Schuljahr 2024 auf Antrag des Schulträgers zu
verlängern.
4.1.4
Grundschüler aus der Ortschaft Büscherheide besuchen die Grundschule im
Stadtteil Börninghausen
Der Presse in
der Stadt Preußisch Oldendorf war zu entnehmen, dass es erste Überlegungen
gibt, den Grundschulstandort Börnighausen aufzugeben. Nach Rücksprache mit der
Stadtverwaltung Pr. Oldendorf ist es zum gegenwärtigen Zeitpunkt so, dass sich die
Gremien der Stadt mit dem Thema noch nicht intensiv beschäftigt haben. Nach Aussage
der Stadtverwaltung Preußisch Oldendorf wird die Gemeinde rechtzeitig über das
weitere Vorgehen informiert.
Die
Ausführungen werden zustimmend vom Ausschuss zur Kenntnis genommen. Fragen der
Ausschussmitglieder werden beantwortet.