Sitzung: 12.03.2015 Rat der Gemeinde Bad Essen
Ratsfrau Höckmann betritt um 17:10 Uhr den
Sitzungsraum.
In Vertretung für den erkrankten Bürgermeister
Natemeyer erstattet EGR Meyer den Verwaltungsbericht:
9.1 Sanierungsgebiet "Hafenstraße"
Bieterverfahren/Speicher
Am 15. Februar diesen Jahres lief die Bewerbungsfrist für
das Interessenbekundungsverfahren für den Speicher im Sanierungsgebiet
Hafenstraße aus.
Innerhalb der Bewerbungsfrist hatten sich rund 15
Interessenten bei der Gemeinde Bad Essen und der BauBeCon als
Sanierungstreuhänder gemeldet und weitergehende Unterlagen angefordert.
Aus diesem Pool sind mit zwei Interessenten konkrete
Gespräche über das weitere Verfahren vereinbart worden.
Ein erstes Gespräch fand bereits am 02.03.2015 statt. In
diesem Gespräch wurde sowohl auf die bereits bestehenden Nutzungsvorstellungen
als auch auf die Fördermöglichkeiten eingegangen. Der Gesprächstermin mit dem
zweiten Interessenten ist krankheitsbedingt ausgefallen und soll in Kürze
nachgeholt werden.
Erfreulich ist in diesem Zusammenhang, dass auch jetzt
immer wieder Anfragen von möglichen Investoren eingehen bzw. Kontakte zu
möglichen Investoren vermittelt werden.
Steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten am Speicher
Interessant ist in diesem Zusammenhang auch eine aktuelle
Entwicklung in der Steuerrechtsprechung.
Mit Urteil vom 22.10.2014 und aktueller Veröffentlichung
wurde vom Bundesfinanzhof entschieden, dass neugeschaffener Wohnraum in bisher
nicht wohngenutzten Immobilien (wie z.B. dem Speicher) ebenfalls die besondere
Abschreibungsmöglichkeit in Sanierungsgebieten nutzen kann. Wie dem Urteil zu
entnehmen ist, können über acht Jahre 9 % und über weitere vier Jahre jeweils 7
% steuerlich geltend gemacht werden. Inwieweit diese besondere
Abschreibungsmöglichkeit auch für den Speicher in Bad Essen gilt, wird
innerhalb einer verbindlichen Auskunft beim Finanzamt in Osnabrück durch die
späteren Investoren zu prüfen sein. Grundsätzlich ist diese steuerliche
Möglichkeit als „Bonbon" und nicht als entscheidendes Kriterium zur
Vermarktung des Speichers zu sehen.
Marina und Umfeldgestaltung
Am Marinabecken konnten die Arbeiten zum Einbau der
Steganlagen in der vergangenen Woche wieder aufgenommen werden. Aktuell werden
weitere Steganlagenteile vorproduziert, sodass sie in der nächsten Woche
montiert und eingebaut werden können.
Bis Ende März ist zudem vorgesehen, die
Versorgungsleitungen in die Steganlagen zu verlegen und den Belag sowie die
Anschlussrollen zu montieren, sodass möglichst im April mit Entfernung des
Einfahrttores die Marinasaison 2015 eröffnet werden kann.
Ende Januar fand darüber hinaus die Submission zur
Ausschreibung der Platzbefestigung zwischen der Marina und dem Servicegebäude
statt. Günstigste Bieterin ist die Firma Boymann, die nach Beschluss des
Verwaltungsausschusses vom 29.01.2015 vorbehaltlich der Überprüfung durch das
Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Osnabrück den Auftrag erhalten sollte.
Nach umfangreicher Prüfung durch die Ingenieurplanung aus Wallenhorst und das
Rechnungsprüfungsamt konnte der Auftrag mittlerweile erteilt werden. Mit einer
Arbeitsaufnahme ist Ende März/Anfang April zu rechnen. Aufgrund des
ausgeschriebenen Volumens ist allerdings ein Abschluss der Arbeiten nicht vor
Mitte des Jahres zu erwarten.
Dies bedeutet, dass die offizielle Einweihung der Marina
wie geplant im Rahmen des Hafenfestes am 26. Juli 2015 vorgenommen werden kann.
Für den zwischenzeitlichen Betrieb der Marina werden für die Sportbootfahrer
Übergangslösungen geschaffen, die eine Nutzung der Gesamteinrichtung ermöglichen.
Mit dem Ausbau des Hafenplatzes werden neben dem Bahnhalt
am Servicegebäude auch die Herstellung des Bahnüberganges an der Lerchenstraße
sowie der Rückbau des Bahnüberganges an der Franz-Martin-Straße zu einem reinen
Fußgänger- und Radfahrerübergang umgesetzt. Dies bedeutet, dass auch in diesem
Jahr die Verkehrsführung am Knotenpunkt Franz-Martin-Straße zur Schulallee
geändert wird.
9.2 Entwicklungskonzept Nikolaistraße
Mitte Februar fand im Rathaus die zweite Werkstatt zum
„Entwicklungskonzept Nikolaistraße" statt. Herr Mensing vom Büro Convent
Mensing aus Hamburg stellte die Ergebnisse der Eigentümerbefragung vor. So
wurden insgesamt 37 Eigentümer mit einem kurzen Fragebogen im Dezember letzten
Jahres angeschrieben.
Mit insgesamt 25 Rückmeldungen war eine vergleichsweise
hohe Rücklaufquote zu verzeichnen. 11 Eigentümer äußerten grundsätzliches
Interesse an weiteren Gesprächen. Der Großteil der Gespräche konnte dabei
bereits telefonisch erfolgen.
Als Zwischenergebnis ist festzustellen, dass sich die
Nikolaistraße städtebaulich und vom gestalterischen Zustand der Immobilien und
des Straßenraumes überwiegend attraktiv präsentiert. Es gibt eine sogenannte
„Schrottimmobilie", aber keine „städtebaulich gravierenden Sünden".
Es überwiegen historische Fachwerkgebäude, daneben gibt es auch Gebäude mit
einfachen sanierten Fassaden. Der Bestand ist zumindest von außen weitgehend in
gutem Zustand. Prägend und einladend für die Besucher, die vom Kirchplatz
kommen, ist sicherlich der Karlsplatz mit seinen historischen Gebäuden, die
allerdings z. Zt. nicht genutzt sind.
Das Gebäude „Nikolaistraße 30" wurde mittlerweile
durch die Gemeinde bzw. die Kommunale Siedlungs- und Entwicklungsgesellschaft
Wittlage mbH übernommen und soll nach den bisherigen Überlegungen möglichst
weiterveräußert und einer Nutzung zugeführt werden. Alternativ besteht an
dieser Stelle auch die Überlegung einer Erweiterung des Stellplatzangebotes.
Die Befragung der Eigentümer hat ergeben, dass es nicht
die „eine Lösung" für die Nikolaistraße gibt, sondern dass verschiedene,
z. T. individuelle immobilienbezogene Maßnahmen anzugehen sind. Dabei sind
selbstverständlich die Vorstellungen der Eigentümer zu berücksichtigen.
So sehen die bisherigen Vorschläge neben weiteren
Gesprächen mit Eigentümern zur Vermarktung leerstehender Geschäftsräume auch
Maßnahmen zum Erhalt und zur Unterstützung der vorhandenen Geschäfte und
Gewerbebetriebe vor allem in der oberen Nikolaistraße vor. Aktuell besteht die
Idee einer Erstberatung der Eigentümer zum Umbau, zur Modernisierung und zur
Akquise von Fördermitteln, um die Immobilien langfristig im Wert zu halten und
den Standort Nikolaistraße auf dem Bad Essener Wohnungsmarkt zu positionieren.
Zudem soll die in Spitzenzeiten tlw. angespannte Parkplatz-Situation
grundlegend überprüft werden.
Die nächste Werkstatt des projektbegleitenden
Arbeitskreises ist für Anfang Mai vorgesehen. Bis dahin werden die bisherigen
Ergebnisse und Handlungsempfehlungen weiter konkretisiert.
9.3 Rüttelstreifen auf der Bergstraße/L84
Ein Thema, das in der Gemeinde Bad Essen zurzeit
besonders intensiv diskutiert und durch die Zeitung entsprechend intensiv
begleitet wird, betrifft die Rüttelstreifen auf der Bergstraße/L 84
Viele Jahre waren Belästigungen und Gefährdungen durch
Motorradfahrer auf der L 84 ein Thema in Bad Essen.
Zahlreiche Maßnahmen, die im Vorfeld der Rüttelstreifen
versucht worden sind, wie die Veränderung der Mittellinie; das Aufstellen von
Schildern, die an die Vernunft der Raser appellieren; eine Fußgängerampel und
eine Geschwindigkeitsmessanlage in Höhe der Friedenshöhe sowie Aktionen mit und
für die Motorradfahrer („Kaffee statt Knöllchen") haben jedoch nicht zu
einer Verbesserung geführt.
Hierzu zählte auch der Versuch einer Sperrung für
Motorräder an Sonn- und Feiertagen. Diese Sperrung wurde bekanntermaßen vom
Verwaltungsgericht für unzulässig erklärt.
Im Rahmen einer Bürgerveranstaltung in Höger`s Hotel
wurde daher im Herbst 2011 einmütig von allen Anwesenden ein Modellversuch mit
Rüttelstreifen auf der L 84 angeregt. Daraufhin wurde vom zuständigen
Landesministerium in Hannover ein Modellversuch für drei Jahre (04/2012 bis
03/2015) beschlossen.
Die Rüttelstreifen werden in der Bevölkerung seitdem
kontrovers diskutiert. Deshalb wurde am 28.04.2014 auf Vorschlag der
Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStbV) eine erste
Infoveranstaltung mit Vertretern der zuständigen Behörden (Landesstraßenbauamt,
Polizei, Straßenverkehrsamt Landkreis Osnabrück, Gemeinde Bad Essen) und
Befürwortern sowie Gegnern der Rüttelstreifen durchgeführt. Hier konnten alle
Teilnehmer ihre Argumente vorbringen.
Auf Vorschlag des Bad Essener Ortsbürgermeisters fand
zudem im Vorfeld der Ortsratssitzung am 18.06.2014 ein weiterer
Meinungsaustausch statt.
Zu einer dritten Veranstaltung hat die Gemeinde Bad Essen
dann am 01.12.2014 ins Rathaus eingeladen.
Das Land Niedersachsen als Straßenbaulastträger plant die
Fahrbahndecke der L 84 im Bereich zwischen dem Ortsausgang Bad Essen und dem
Essenerberg aufgrund der zahlreichen Schlaglöcher zu erneuern. Die
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStbV) ist die
zuständige Behörde für diese Maßnahme. Der Leiter bat daher die Gemeinde Bad
Essen um eine kurzfristige Stellungnahme bis spätestens zum 31. Januar 2015, ob
auch im Rahmen einer Deckensanierung Rüttelstreifen auf der Bergstraße
aufgebracht werden sollen.
Zur Entscheidungsfindung der gemeindlichen Gremien wurden
Stellungnahmen vom Ortsrat Bad Essen, dem Kur- und Verkehrsverein Bad Essen, dem
Gewerbeverein Bad Essen sowie der Polizei angefordert. Alle Institutionen
sprachen sich unter Berücksichtigung der Argumente der Befürworter und Gegner
der Rüttelstreifen für den Erhalt der Rüttelstreifen aus. Grund dafür waren
insbesondere die Wirksamkeit der Streifen bei der Bekämpfung der Belästigungen
durch die rücksichtslosen Motorradfahrer und auch der Rückgang der
Unfallzahlen.
Der Verwaltungsausschuss fasste daraufhin in seiner
Sitzung am 29.01.2015 einstimmig folgenden Beschluss:
"Die Gemeinde Bad Essen bewertet das Pilotprojekt
Rüttelstreifen L 84 ausdrücklich als Erfolg. Sie bittet daher die
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStbV) diese auch
bei der Sanierung der Straße wieder zu installieren. Die Ausführung sollte dem
neuesten technischen Standard entsprechen. Auf eine verbesserte Kennzeichnung
sollte geachtet werden."
Die Zuständigkeit für die Entscheidung über den Einbau
liegt bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
(NLStbV). Seitens der Gemeinde Bad Essen wurde ggü. der Landesbehörde mehrfach
deutlich empfohlen, sich beim Einbau von Rüttelstreifen an den guten
Erfahrungen anderer Kommunen mit Rüttelstreifen neuer Bauform zu orientieren.