Ratsfrau Höckmann betritt um 17:10 Uhr den Sitzungsraum.

 

In Vertretung für den erkrankten Bürgermeister Natemeyer erstattet EGR Meyer den Verwaltungsbericht:

 

9.1 Sanierungsgebiet "Hafenstraße"

Bieterverfahren/Speicher

Am 15. Februar diesen Jahres lief die Bewerbungsfrist für das Interessenbekundungsverfahren für den Speicher im Sanierungsgebiet Hafenstraße aus.

Innerhalb der Bewerbungsfrist hatten sich rund 15 Interessenten bei der Gemeinde Bad Essen und der BauBeCon als Sanierungstreuhänder gemeldet und weitergehende Unterlagen angefordert.

Aus diesem Pool sind mit zwei Interessenten konkrete Gespräche über das weitere Verfahren vereinbart worden.

Ein erstes Gespräch fand bereits am 02.03.2015 statt. In diesem Gespräch wurde sowohl auf die bereits bestehenden Nutzungsvorstellungen als auch auf die Fördermöglichkeiten eingegangen. Der Gesprächstermin mit dem zweiten Interessenten ist krankheitsbedingt ausgefallen und soll in Kürze nachgeholt werden.

Erfreulich ist in diesem Zusammenhang, dass auch jetzt immer wieder Anfragen von möglichen Investoren eingehen bzw. Kontakte zu möglichen Investoren vermittelt werden.

 

Steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten am Speicher

Interessant ist in diesem Zusammenhang auch eine aktuelle Entwicklung in der Steuerrechtsprechung.

Mit Urteil vom 22.10.2014 und aktueller Veröffentlichung wurde vom Bundesfinanzhof entschieden, dass neugeschaffener Wohnraum in bisher nicht wohngenutzten Immobilien (wie z.B. dem Speicher) ebenfalls die besondere Abschreibungsmöglichkeit in Sanierungsgebieten nutzen kann. Wie dem Urteil zu entnehmen ist, können über acht Jahre 9 % und über weitere vier Jahre jeweils 7 % steuerlich geltend gemacht werden. Inwieweit diese besondere Abschreibungsmöglichkeit auch für den Speicher in Bad Essen gilt, wird innerhalb einer verbindlichen Auskunft beim Finanzamt in Osnabrück durch die späteren Investoren zu prüfen sein. Grundsätzlich ist diese steuerliche Möglichkeit als „Bonbon" und nicht als entscheidendes Kriterium zur Vermarktung des Speichers zu sehen.

 

Marina und Umfeldgestaltung

Am Marinabecken konnten die Arbeiten zum Einbau der Steganlagen in der vergangenen Woche wieder aufgenommen werden. Aktuell werden weitere Steganlagenteile vorproduziert, sodass sie in der nächsten Woche montiert und eingebaut werden können.

Bis Ende März ist zudem vorgesehen, die Versorgungsleitungen in die Steganlagen zu verlegen und den Belag sowie die Anschlussrollen zu montieren, sodass möglichst im April mit Entfernung des Einfahrttores die Marinasaison 2015 eröffnet werden kann.

Ende Januar fand darüber hinaus die Submission zur Ausschreibung der Platzbefestigung zwischen der Marina und dem Servicegebäude statt. Günstigste Bieterin ist die Firma Boymann, die nach Beschluss des Verwaltungsausschusses vom 29.01.2015 vorbehaltlich der Überprüfung durch das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Osnabrück den Auftrag erhalten sollte. Nach umfangreicher Prüfung durch die Ingenieurplanung aus Wallenhorst und das Rechnungsprüfungsamt konnte der Auftrag mittlerweile erteilt werden. Mit einer Arbeitsaufnahme ist Ende März/Anfang April zu rechnen. Aufgrund des ausgeschriebenen Volumens ist allerdings ein Abschluss der Arbeiten nicht vor Mitte des Jahres zu erwarten.

Dies bedeutet, dass die offizielle Einweihung der Marina wie geplant im Rahmen des Hafenfestes am 26. Juli 2015 vorgenommen werden kann. Für den zwischenzeitlichen Betrieb der Marina werden für die Sportbootfahrer Übergangslösungen geschaffen, die eine Nutzung der Gesamteinrichtung ermöglichen.

 

Mit dem Ausbau des Hafenplatzes werden neben dem Bahnhalt am Servicegebäude auch die Herstellung des Bahnüberganges an der Lerchenstraße sowie der Rückbau des Bahnüberganges an der Franz-Martin-Straße zu einem reinen Fußgänger- und Radfahrerübergang umgesetzt. Dies bedeutet, dass auch in diesem Jahr die Verkehrsführung am Knotenpunkt Franz-Martin-Straße zur Schulallee geändert wird.

 

9.2 Entwicklungskonzept Nikolaistraße

Mitte Februar fand im Rathaus die zweite Werkstatt zum „Entwicklungskonzept Nikolaistraße" statt. Herr Mensing vom Büro Convent Mensing aus Hamburg stellte die Ergebnisse der Eigentümerbefragung vor. So wurden insgesamt 37 Eigentümer mit einem kurzen Fragebogen im Dezember letzten Jahres angeschrieben.

Mit insgesamt 25 Rückmeldungen war eine vergleichsweise hohe Rücklaufquote zu verzeichnen. 11 Eigentümer äußerten grundsätzliches Interesse an weiteren Gesprächen. Der Großteil der Gespräche konnte dabei bereits telefonisch erfolgen.

Als Zwischenergebnis ist festzustellen, dass sich die Nikolaistraße städtebaulich und vom gestalterischen Zustand der Immobilien und des Straßenraumes überwiegend attraktiv präsentiert. Es gibt eine sogenannte „Schrottimmobilie", aber keine „städtebaulich gravierenden Sünden". Es überwiegen historische Fachwerkgebäude, daneben gibt es auch Gebäude mit einfachen sanierten Fassaden. Der Bestand ist zumindest von außen weitgehend in gutem Zustand. Prägend und einladend für die Besucher, die vom Kirchplatz kommen, ist sicherlich der Karlsplatz mit seinen historischen Gebäuden, die allerdings z. Zt. nicht genutzt sind.

Das Gebäude „Nikolaistraße 30" wurde mittlerweile durch die Gemeinde bzw. die Kommunale Siedlungs- und Entwicklungsgesellschaft Wittlage mbH übernommen und soll nach den bisherigen Überlegungen möglichst weiterveräußert und einer Nutzung zugeführt werden. Alternativ besteht an dieser Stelle auch die Überlegung einer Erweiterung des Stellplatzangebotes.

Die Befragung der Eigentümer hat ergeben, dass es nicht die „eine Lösung" für die Nikolaistraße gibt, sondern dass verschiedene, z. T. individuelle immobilienbezogene Maßnahmen anzugehen sind. Dabei sind selbstverständlich die Vorstellungen der Eigentümer zu berücksichtigen.

So sehen die bisherigen Vorschläge neben weiteren Gesprächen mit Eigentümern zur Vermarktung leerstehender Geschäftsräume auch Maßnahmen zum Erhalt und zur Unterstützung der vorhandenen Geschäfte und Gewerbebetriebe vor allem in der oberen Nikolaistraße vor. Aktuell besteht die Idee einer Erstberatung der Eigentümer zum Umbau, zur Modernisierung und zur Akquise von Fördermitteln, um die Immobilien langfristig im Wert zu halten und den Standort Nikolaistraße auf dem Bad Essener Wohnungsmarkt zu positionieren. Zudem soll die in Spitzenzeiten tlw. angespannte Parkplatz-Situation grundlegend überprüft werden.

Die nächste Werkstatt des projektbegleitenden Arbeitskreises ist für Anfang Mai vorgesehen. Bis dahin werden die bisherigen Ergebnisse und Handlungsempfehlungen weiter konkretisiert.

 

9.3 Rüttelstreifen auf der Bergstraße/L84

Ein Thema, das in der Gemeinde Bad Essen zurzeit besonders intensiv diskutiert und durch die Zeitung entsprechend intensiv begleitet wird, betrifft die Rüttelstreifen auf der Bergstraße/L 84

Viele Jahre waren Belästigungen und Gefährdungen durch Motorradfahrer auf der L 84 ein Thema in Bad Essen.

Zahlreiche Maßnahmen, die im Vorfeld der Rüttelstreifen versucht worden sind, wie die Veränderung der Mittellinie; das Aufstellen von Schildern, die an die Vernunft der Raser appellieren; eine Fußgängerampel und eine Geschwindigkeitsmessanlage in Höhe der Friedenshöhe sowie Aktionen mit und für die Motorradfahrer („Kaffee statt Knöllchen") haben jedoch nicht zu einer Verbesserung geführt.

Hierzu zählte auch der Versuch einer Sperrung für Motorräder an Sonn- und Feiertagen. Diese Sperrung wurde bekanntermaßen vom Verwaltungsgericht für unzulässig erklärt.

Im Rahmen einer Bürgerveranstaltung in Höger`s Hotel wurde daher im Herbst 2011 einmütig von allen Anwesenden ein Modellversuch mit Rüttelstreifen auf der L 84 angeregt. Daraufhin wurde vom zuständigen Landesministerium in Hannover ein Modellversuch für drei Jahre (04/2012 bis 03/2015) beschlossen.

 

Die Rüttelstreifen werden in der Bevölkerung seitdem kontrovers diskutiert. Deshalb wurde am 28.04.2014 auf Vorschlag der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStbV) eine erste Infoveranstaltung mit Vertretern der zuständigen Behörden (Landesstraßenbauamt, Polizei, Straßenverkehrsamt Landkreis Osnabrück, Gemeinde Bad Essen) und Befürwortern sowie Gegnern der Rüttelstreifen durchgeführt. Hier konnten alle Teilnehmer ihre Argumente vorbringen.

Auf Vorschlag des Bad Essener Ortsbürgermeisters fand zudem im Vorfeld der Ortsratssitzung am 18.06.2014 ein weiterer Meinungsaustausch statt.

Zu einer dritten Veranstaltung hat die Gemeinde Bad Essen dann am 01.12.2014 ins Rathaus eingeladen.

Das Land Niedersachsen als Straßenbaulastträger plant die Fahrbahndecke der L 84 im Bereich zwischen dem Ortsausgang Bad Essen und dem Essenerberg aufgrund der zahlreichen Schlaglöcher zu erneuern. Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStbV) ist die zuständige Behörde für diese Maßnahme. Der Leiter bat daher die Gemeinde Bad Essen um eine kurzfristige Stellungnahme bis spätestens zum 31. Januar 2015, ob auch im Rahmen einer Deckensanierung Rüttelstreifen auf der Bergstraße aufgebracht werden sollen.

 

Zur Entscheidungsfindung der gemeindlichen Gremien wurden Stellungnahmen vom Ortsrat Bad Essen, dem Kur- und Verkehrsverein Bad Essen, dem Gewerbeverein Bad Essen sowie der Polizei angefordert. Alle Institutionen sprachen sich unter Berücksichtigung der Argumente der Befürworter und Gegner der Rüttelstreifen für den Erhalt der Rüttelstreifen aus. Grund dafür waren insbesondere die Wirksamkeit der Streifen bei der Bekämpfung der Belästigungen durch die rücksichtslosen Motorradfahrer und auch der Rückgang der Unfallzahlen.

Der Verwaltungsausschuss fasste daraufhin in seiner Sitzung am 29.01.2015 einstimmig folgenden Beschluss:

"Die Gemeinde Bad Essen bewertet das Pilotprojekt Rüttelstreifen L 84 ausdrücklich als Erfolg. Sie bittet daher die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStbV) diese auch bei der Sanierung der Straße wieder zu installieren. Die Ausführung sollte dem neuesten technischen Standard entsprechen. Auf eine verbesserte Kennzeichnung sollte geachtet werden."

 

Die Zuständigkeit für die Entscheidung über den Einbau liegt bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStbV). Seitens der Gemeinde Bad Essen wurde ggü. der Landesbehörde mehrfach deutlich empfohlen, sich beim Einbau von Rüttelstreifen an den guten Erfahrungen anderer Kommunen mit Rüttelstreifen neuer Bauform zu orientieren.