Sitzung: 12.03.2015 Rat der Gemeinde Bad Essen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Rat beschließt,
1. die eingegangenen Bedenken und
Anregungen und Stellungnahmen zur 51. Änderung des Flächennutzungsplanes
„Sonderbaufläche Windenergie“ in der Gemeinde Bad Essen wie folgt zu behandeln:
1. Landkreis Osnabrück vom 10.11.2014
2. Landwirtschaftskammer Niedersachsen vom 16.10.2014
3. Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und
Dienstleistungen der Bundeswehr vom 20.10.2014
Kenntnisnahme, Berücksichtigung und Zurückweisung
nach dem Vorschlag des Planbearbeiters.
2. die 51. Änderung des
Flächennutzungsplanes „Sonderbaufläche Windenergie“ in der Gemeinde Bad Essen
in der vorgelegten Fassung.
Ratsherr Helms erläutert den Sachverhalt. Er weist
darauf hin, dass die Gemeinde mit der Änderung des Flächennutzungsplanes
lediglich die Vorgaben des Landkreises Osnabrück umsetze. Die entsprechenden
Windenergieanlagen seien bereits errichtet und im Betrieb. Die Gemeinde Bad
Essen habe zu keiner Zeit das Heft des Handelns in der Hand gehabt, aus der
Situation aber das Beste gemacht.
Ratsherr Lippert verweist darauf, dass der Landkreis
Osnabrück bereits eine Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogrammes
beschlossen habe. Die Umsetzung werde voraussichtlich in der kommenden
Legislaturperiode erfolgen. Er bittet die Mitglieder des Kreistages darauf
hinzuwirken, dass auch zukünftig keine Windenergieanlagen in Waldgebieten
zugelassen werden.
Ratsherr Spethmann bekräftigt, dass er weiterhin gegen
die Errichtung von Windenergieanlagen sei. Der geforderte Mindestabstand von
500 m zur nächsten Wohnbebauung sei deutlich zu gering, zumal die modernen
Anlagen inzwischen eine Höhe von über 200 m erreichen würden. Zudem könne die
Windenergie noch immer keinen Beitrag zur Sicherstellung der Grundlast leisten.
Die Verspagelung der Landschaft durch Windenergieanlagen sei bereits heute
deutlich wahrzunehmen und es würden in den nächsten Jahren noch weitere Anlagen
hinzukommen.
Abstimmungsergebnis:
27 Ja, 1 Nein