Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Rat beschließt,

 

1. die eingegangenen Bedenken und Anregungen und Stellungnahmen zur 51. Änderung des Flächennutzungsplanes „Sonderbaufläche Windenergie“ in der Gemeinde Bad Essen wie folgt zu behandeln:

 

1. Landkreis Osnabrück vom 10.11.2014

2. Landwirtschaftskammer Niedersachsen vom 16.10.2014

3. Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr vom 20.10.2014

 

Kenntnisnahme, Berücksichtigung und Zurückweisung

nach dem Vorschlag des Planbearbeiters.

 

2. die 51. Änderung des Flächennutzungsplanes „Sonderbaufläche Windenergie“ in der Gemeinde Bad Essen in der vorgelegten Fassung.

      

 


Ratsherr Helms erläutert den Sachverhalt. Er weist darauf hin, dass die Gemeinde mit der Änderung des Flächennutzungsplanes lediglich die Vorgaben des Landkreises Osnabrück umsetze. Die entsprechenden Windenergieanlagen seien bereits errichtet und im Betrieb. Die Gemeinde Bad Essen habe zu keiner Zeit das Heft des Handelns in der Hand gehabt, aus der Situation aber das Beste gemacht.

 

Ratsherr Lippert verweist darauf, dass der Landkreis Osnabrück bereits eine Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogrammes beschlossen habe. Die Umsetzung werde voraussichtlich in der kommenden Legislaturperiode erfolgen. Er bittet die Mitglieder des Kreistages darauf hinzuwirken, dass auch zukünftig keine Windenergieanlagen in Waldgebieten zugelassen werden.

 

Ratsherr Spethmann bekräftigt, dass er weiterhin gegen die Errichtung von Windenergieanlagen sei. Der geforderte Mindestabstand von 500 m zur nächsten Wohnbebauung sei deutlich zu gering, zumal die modernen Anlagen inzwischen eine Höhe von über 200 m erreichen würden. Zudem könne die Windenergie noch immer keinen Beitrag zur Sicherstellung der Grundlast leisten. Die Verspagelung der Landschaft durch Windenergieanlagen sei bereits heute deutlich wahrzunehmen und es würden in den nächsten Jahren noch weitere Anlagen hinzukommen. 


Abstimmungsergebnis:

27 Ja, 1 Nein