Sitzung: 06.05.2015 Ausschuss für Bauen, Planen und Gemeindeentwicklung
Herr
Pante trägt den Verwaltungsbericht vor:
3.1 Marina Bad Essen
Die
Arbeiten an den Marina-Stegen durch die Firma Karl Innovation konnten bis zum
30.04.2015 zur Öffnung der Zufahrt der Marina weitestgehend fertiggestellt
werden. An verschiedenen Punkten sind noch Nacharbeiten erforderlich, die
innerhalb dieses Monats abgeschlossen werden sollen. Hiernach kann die Abnahme
der Gesamtanlage erfolgen. Die Firmen Blomenkamp und Hauber aus Bad Essen
konnten zudem zeitgerecht die Anschlusssäulen für die Sportbootfahrer in
Betrieb nehmen. Hierfür war es erforderlich, die bereits in den Steganlagen
verbauten Anschlussleitungen an das Servicegebäude anzuschließen.
Nach
erfolgter Ausschreibung konnte die Firma Boymann aus Glandorf Mitte April die
Arbeiten zur Hafenplatzbefestigung an der Marina sowie Herstellung des
Bahnsteigs und einer Bahnquerung beginnen. Aufgrund von vorgefundenen
belasteten Bodenauffüllungen mussten umfangreiche Untersuchungen der
Materialien erfolgen, da diese durch die Firma Boymann zu entsorgen sind.
Dieses führt zu Mehrkosten, die durch den Auftraggeber zu tragen sind. Bei dem
durch andere Baufirmen gelieferten Baustraßenmaterial wurden zusätzliche Proben
veranlasst, so dass es möglich ist, bei notwendiger Entsorgung die entstehenden
Kosten weitestgehend auf die damaligen Firmen abzuwälzen. Damit es bei der
Gesamtmaßnahme nicht zu einer Unterbrechung oder Stillstandzeiten kommt, wurde
veranlasst, dass kritische Materialien, die aktuell noch beprobt werden,
ausgekoffert und seitlich gelagert werden. Somit kann mit den weiteren
Aufbauarbeiten für das Pflastern der Oberfläche fortgefahren werden. Obwohl es
diese Schwierigkeiten gleich zu Beginn der Maßnahme gibt, wird mit einer
zeitgerechten Fertigstellung bis zur Eröffnung zum Hafenfest Ende Juli dieses
Jahres gerechnet.
3.2 Erschließung
des Baugebietes „Im Apfelgarten“
Die Erschließung des neuen Baugebietes „Im Apfelgarten“ durch die
Nieders. Landgesellschaft konnte mit Erstellung der Baustraßen mittlerweile
abgeschlossen werden. Zur Verfügung stehen insgesamt 46 Grundstücke, von denen
30 Grundstücke frei bebaubar sind. Nach Rückmeldung der NLG verläuft der
Abverkauf sehr gut, so dass die jetzt angebotenen Grundstücke noch in diesem
Jahr vermarktet werden. Die schlüsselfertig bebauten Grundstücke werden zurzeit
noch nicht vermarktet.
3.3 Brockhauser
Kotten
Während der
Haushaltsberatungen in Ascheberg wurde vereinbart, dass für die Durchführung
eines Dorfgesprächs 3.000,00 € eingeplant werden sollen. In diesem Dorfgespräch
soll innerhalb eines moderierten Prozesses das Konfliktthema „Brockhauser
Kotten“ und die Zukunft der Dorfgemeinschaft im Allgemeinen behandelt werden.
Herr Ludden von der Firma pro-t-in aus Lingen spricht sich für ein modulares
System aus, da das Konzept „Dorfgespräch“ vom Grundsatz her prophylaktisch
angelegt sei. Wenn bereits ein Konflikt bestehe, wäre es aus seiner Sicht
sinnvoller zunächst die Dialogbereitschaft der Parteien zu testen. Auf diese
Weise könnten gegebenenfalls Kosten eingespart werden. Das modulare System wird
aus einem bis drei Terminen bestehen. Jeder Termin einschließlich Vor- und
Nachbereitung wird ca. 980,00 € kosten. Sollte sich bereits in einem ersten
Gespräch herausstellen, dass keine Dialogbereitschaft zwischen den Parteien
besteht, wird das Projekt sofort beendet.
Nach
Abstimmung mit Herrn Ludden wird jetzt versucht, Ende Juni das erste Gespräch
in Brockhausen durchzuführen. Der genaue Termin wird aktuell noch abgestimmt.
3.4 Pflanz- und Pflegearbeiten südwestlich des
Ortskerns von Bad Essen
Ende Februar wurden die Arbeiten zur Pflege der Waldkuranlagen sowie
der Neubepflanzung im Bereich des Schafstalles durch den freien
Landschaftsarchitekten Heinz-Jürgen Nepke beschränkt ausgeschrieben. Nach
Prüfung wurde der Auftrag vorab der Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
des Landkreises Osnabrück in der Verwaltungsausschusssitzung am 12.03.2015
vergeben.
Innerhalb der Prüfung des RPA haben sich Mängel aufgezeigt, die dazu
führen, dass die Ausschreibung mittlerweile aufgehoben wurde und erneut die
Leistungen angefragt werden müssen.
Das ausschreibende Büro hat die baulichen und pflegerischen Leistungen
gemeinsam nach VOB ausgeschrieben. Insbesondere für den pflegerischen Teil, der
bei der Ausschreibung größer als der bauliche ist, wäre als Vertragsgrundlage
die VOL zu wählen. Da dieser Fehler nicht mehr heilbar war, wurde die
Ausschreibung aufgehoben und wird aktuell innerhalb von zwei neuen
Ausschreibungen angefragt. Mit einer erneuten Auftragsvergabe ist im nächsten
Verwaltungsausschuss am 21.05. zu rechnen.
3.5 Prozesswärmenutzung der Firma Argelith
Bodenkeramik
Innerhalb eines Gespräches
mit Vertretern der Firma Argelith Bodenkeramik sowie der Gemeinde Bad Essen und
der RWE am 18.03.2015 wurde über Möglichkeiten der Nutzung der Prozesswärme des
Betriebes für gemeindliche Liegenschaften gesprochen. Da grundsätzlich eine
erste Sichtung und Prüfung der Möglichkeiten zur weiteren Abschätzung
erforderlich ist, fand am 17.04.2015 ein Ortstermin statt. Es konnten bei der
Besichtigung zwei Bereiche festgestellt werden, bei denen Prozesswärme um die
130o Celsius anfallen und abgenommen werden könnten. Insbesondere
bei den beiden Rauchabzügen des Brennofens bietet sich die Möglichkeit, an sieben
Tagen rund um die Uhr entsprechende Prozesswärme zu entnehmen. Nach Aussagen
der Firma Argelith wird der Ofen dauernd betrieben, bis auf Urlaubszeiten und
Zeiten der Instandsetzung, die sich im Jahr auf vier bis acht Wochen aufsummieren.
Herr Lehmler von der RWE
berechnet Energieeffizienzkonzepte und wird diesbezüglich die Gemeinde Bad
Essen weiter beraten. Er wird von der Firma Argelith entsprechende Daten
erhalten, um die mögliche Abwärme berechnen zu können. Die Netzleitung bis zu
den Liegenschaften im Kern von Bad Essen beträgt ca. 2 ½ km und führt nach
seiner Ansicht nur zu geringfügigen Wärmeverlusten.
Sollte die Prozesswärme
genutzt werden können, soll diese in der Oberschule, im Freibadbereich,
möglichst im Rathaus und gegebenenfalls auch an der Grundschule zum Einsatz
kommen. Über die Liegenschaften der Gemeinde Bad Essen werden aus diesem Grunde
die bisher erforderlichen Gasmengen der RWE mitgeteilt, um somit auch die Abnahmeseite
berechnen zu können. Mit einer ersten Abschätzung ist in den nächsten drei bis vier
Wochen zu rechnen.
3.6 Denkmalrechtliche Unterschutzstellung des
Trafogebäudes und des Feuerwehrhauses in Hüsede
Mit Schreiben vom 30.03.2015 teilt das Niedersächsische Landesamt für
Denkmalpflege mit, dass aufgrund eines Antrages aus der Ortschaft Hüsede das
zum Abriss vorgesehene Trafohaus und das danebenstehende Feuerwehrhaus
vorläufig unter Denkmalschutz gestellt werden. Die Einschätzung als Baudenkmal
stützt sich darauf, dass das Hüseder Trafohäuschen zu den sogenannten
„Turmstationen“, die überwiegend in ländlichen Gebieten zu finden sind, gehört.
Aufgrund der regional angepassten Architektur ist es erhaltenswert und wird von
den Anwohnern oft sogar als Wahrzeichen des Ortes bezeichnet. Neben der
Trafostation, die 1920 errichtet wurde, soll in gleicher Lage das Feuerwehrhaus
mit Baujahr 1889 ebenfalls unter Denkmalschutz gestellt werden. Die
Gebäudestrukturen werden in Bezug auf den Dorfgemeinschaftsplatz mit den sich
dort befindlichen Gebäuden als Einheit betrachtet.
3.7 Deckenerneuerung der L 84 „Bergstraße“ in
Bad Essen
Nach Mitteilung der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und
Verkehr vom 25.03.2015 ist geplant, die Landesstraße 84 „Bergstraße“ vom
Ortsausgang bis zum Essenerberg mit einer Fahrbahndecke zu sanieren. Die
Arbeiten sind zwischen Juli und September dieses Jahres geplant. Weiterhin
wurde die Ausgestaltung der neu aufzubringenden Rüttelstreifen abgestimmt, so
dass auch dieser Punkt in die Ausschreibung einfließen kann.
3.8 Regenerativste Kommune im Osnabrücker Land
2014
Der Kreisverband Osnabrück der Grünen verleiht in Zusammenarbeit mit dem
Windenergieverband (BWE) und dem Solarenergieverein Osnabrück jedes Jahr eine
Auszeichnung für die „Regenerativste Kommune im Osnabrücker Land“.
Ausgezeichnet wird dabei die Kommune, die jährlich den prozentual höchsten
Zuwachs an erneuerbaren Energien, gemessen am bundesdurchschnittlichen
Stromverbrauch, erreicht hat. Für das Jahr 2014 trifft dies auf die Gemeinde
Bad Essen zu. So wurde innerhalb einer Präsentation der Wettbewerbsergebnisse
vor einer Woche hier im Rathaus die Gemeinde Bad Essen ausgezeichnet. Die Erhöhung
der erneuerbaren Energien ist darauf zurückzuführen, dass im Jahre 2014 insgesamt
fünf neue Windkraftanlagen in der Gemeinde entstanden und ans Netz gegangen
sind.
3.9 Neubau der
380-kV-Höchstspannungsfreileitung zwischen Lüstringen und Wehrendorf
Am 21.04.2015
fand in Bissendorf der 5. Arbeitskreis des Trassenfindungsprozesses für den
geplanten Neubau der 380-kV-Höchstspannungsfreileitung von Lüstringen bis zur Umspannanlage
in Wehrendorf statt. Innerhalb der Expertenrunde wurden über viele Monate
mögliche Trassenvarianten und letztendlich Korridore herausgearbeitet, die als
Zwischenergebnis den Bürgern vorgestellt wurden. Es ist geplant, die
Erarbeitungsergebnisse innerhalb einer Bürgersprechstunde in Bissendorf am 21.05.2015
bekanntzugeben.
Die
erarbeiteten möglichen Trassenkorridore sind insbesondere für die Stadt
Osnabrück, die Gemeinde Bissendorf und Gemeinde Belm interessant, da sie
teilweise außerhalb der bisherigen Hochspannungstrassen liegen. Im Bereich der
Gemeinde Bad Essen ergeben sich durch die Querung des Wiehengebirges und der
direkten Zuleitung zum Umspannwerk in Wehrendorf keine Trassenvarianten.
Mit
den Ergebnissen des freiwilligen Trassenfindungsprozesses soll voraussichtlich
am 23. Juli dieses Jahres mit der Antragskonferenz das Raumordnungsverfahren
eröffnet werden. Mit einer Einleitung des Raumordnungsverfahrens ist nicht vor
dem 2. Quartal 2016 zu rechnen.
3.10 ILEK
Wittlager Land
Am 23.04.2015 wurde in
Hannover vom Landwirtschaftsminister Christian Meyer mitgeteilt, welche Leader
und ILE-Regionen zukünftig eine Förderung erhalten. So wurden von den insgesamt
64 Anmeldungen, 41 Leader-Regionen und 20 ILE-Regionen ausgewählt. Im Landkreis
Osnabrück wurden alle ILE-Anträge genehmigt und somit auch das Wittlager Land.
Innerhalb einer kleinen Feierstunde beim Amt für regionale Landesentwicklung in
Osnabrück wurde durch Herrn Bendig aufgezeigt, dass sich nun die ILE-Region im
Osnabrücker Land um die Ausschreibung des Regionalmanagements kümmern muss.
Innerhalb der letzten Lenkungsgruppensitzung am 30.04.2015 wurde dazu beraten
und entschieden, eine EU-weite Ausschreibung hierzu durchzuführen. Da das
Verfahren sehr komplex und mehrschichtig ist, wird es noch bis zum Herbst
andauern, bis hierzu ein Ausschreibungsergebnis vorliegen wird. So kann es im
ILEK Wittlager Land nicht nur bis 2020, sondern aufgrund der N-plus-3-Regelung
bis 2023 mit einem neuen Regionalmanagement weitergehen.
3.11 Kompensationsmaßnahmen auf Wegerandstreifen
Innerhalb eines Austauschtreffens am 26.03.2015 konnte Herr Tangemann
von der Stadt Bramsche über das Thema „Kompensationsmaßnahmen auf
Wegerandstreifen“ berichten. In Abstimmung mit dem Landkreis Osnabrück,
vertreten durch Herrn Rolf, konnte ein Projekt entwickelt werden, welches
ungenutzte Wegerandstreifen zu Kompensationsflächen aufwertet.
Innerhalb einer aufwendigen Begutachtung wurden in einem ersten Schritt
potentielle Wegerandstreifen durch Überschneidungen von Luftbildern und der ALK
ermittelt. In einem zweiten Schritt wurden diese Flächen aufgrund der aktuellen
Nutzung (Nutzung als Ackerflächen) festgestellt und bewertet. In einem weiteren
Schritt wurden Maßnahmen festgelegt, die auf diesen Randstreifen angelegt
werden und zu einer Anrechnung als Kompensationsfläche dienen. Die
Rahmenbedingungen hierfür über Breite und Ausgestaltung wurden mit dem
Landkreis Osnabrück so festgelegt, dass sie auf alle anderen Gemeinden im Landkreis
Osnabrück übertragbar sind.
Die gesamte Ermittlung der Flächen sowie Begutachtung und der sich
daraus ergebenden Kompensationswerte wurde einem Fachbüro übertragen, welches
einen Abschlussbericht aktuell vorlegen konnte. So haben sich für einen
Teilbereich der Stadt Bramsche rd. 6 ha an Wegerandstreifen ergeben, die durch
gezielte Maßnahmen so aufgewertet werden können, dass rd. 150.000 Werteinheiten
an Kompensation dargestellt werden können.
Die Stadt Bramsche wird aufgrund dieser Ausarbeitung sukzessive
Maßnahmen umsetzen und sich diese bei Bauleitplanverfahren anrechnen lassen.
Eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung hat ergeben, dass durch die Ermittlung,
Bepflanzung und spätere Unterhaltung Kosten in Höhe von ca. 3,00 € pro
Werteinheit entstehen.
Bei Beschaffung von Werteinheiten innerhalb der Gemeinde Bad Essen
müssen hierzu in der Regel Flächen angekauft und gegebenenfalls zusätzlich
durch Anpflanzungen aufgewertet werden. Hierbei können Kosten von etwa 5,00 -
9,00 € je Werteinheit aktuell angenommen werden. Insofern macht es durchaus
Sinn, auch in der Gemeinde Bad Essen das Thema „Kompensationsmaßnahmen auf
Wegerandstreifen“ aufzugreifen. Dieses soll in Abstimmung mit den Gemeinden
Ostercappeln und Bohmte im ILEK-Prozess erfolgen.
3.12 Breitbandausbau
in der Gemeinde Bad Essen
Nach Ausschreibung der
Bundesnetzagentur hat die Deutsche Telekom den Zuschlag für den Breitbandausbau
in Bad Essen erhalten. In den Ortschaften Wehrendorf, Essenerberg, Bad Essen,
Harpenfeld, Eielstädt, Lockhausen und Wittlage werden insgesamt ab Mitte des
Jahres 18 Verteilerschränke an das Glasfasernetz angeschlossen. Nach Angaben
der Telekom werden von dem Ausbau ca. 3.500 Haushalte profitieren und erheblich
größere Bandbreiten erhalten (bis ca. 50 Megabyte/Sek.).
Ortschaften, die bereits
in den vergangenen Jahren durch die EWE ausgebaut wurden, bleiben außen vor.
Auch in Randbereichen zu den damaligen weißen Flecken darf die Telekom nicht
tätig werden. Dieses führt dazu, dass z.B. Brockhausen und Hüsede als Übergangsbereich
und der ganze Osten der Gemeinde nicht ausgebaut werden.
Die Bauarbeiten sollen
im Juni mit einem ersten offiziellen Spatenstich beginnen und bis September
andauern. Es werden ca. 15 km Glasfasernetz verlegt, wobei eine Verlegung in
vorhandenen Leerrohren vorgesehen ist. Rund 4 km Leitung müssen in offener
Bauweise neu verlegt werden.
Wohnsiedlungen im Außenbereich,
z.B. auf dem Essenerberg oder Wehrendorfer Berg werden nicht vom Ausbau profitieren,
da sie zu weit entfernt von Kabelnetzverzweigern liegen. Auch die
Gewerbestandorte am „Senfdamm“, die durch die Gemeinde angesprochen wurden,
werden keine Aufwertung erhalten und benötigen eine Einzellösung. Hierum will
sich die Telekom bemühen.
3.13 Neuaufstellung des Regionalen
Raumordnungsprogramms für den Landkreis Osnabrück
Mit Schreiben vom 25.03.2015 teilt der Landkreis Osnabrück mit, dass es
beabsichtigt ist, das Regionale Raumordnungsprogramm für den Landkreis
Osnabrück neu aufzustellen. Das derzeitige Raumordnungsprogramm 2004 ist am 09.04.2005
in Kraft getreten und würde nach den Richtlinien nach zehn Jahren außer Kraft
treten, soweit nicht vom Träger der Regionalplanung, hier dem Landkreis
Osnabrück, die allgemeinen Planungsabsichten zur Einleitung einer
Neuaufstellung bis zu diesem Datum öffentlich bekanntgemacht wurde. Insofern handelt
es sich um eine Überarbeitung, die nach zehn Jahren erforderlich ist. Ob
Änderungen erforderlich werden und inwieweit besondere Planungsabsichten damit verfolgt
werden, wird im weiteren Verfahren abzuwarten sein, an dem auch die Gemeinde
Bad Essen beteiligt wird.
Ausschussvorsitzender Helms stellt den Bericht zur Diskussion.
Zu Punkt 3.12 -
Breitbandausbau in der Gemeinde Bad Essen - besteht Einigkeit, dass es sehr
unbefriedigend ist, dass der Breitbandausbau nur im Westen der Gemeinde
vorgenommen wird. Um dafür Verständnis in der Bevölkerung zu erreichen, wird
eine ausführliche Pressearbeit erforderlich sein.