Beschluss: geändert beschlossen

Beschluss:

Der Ausschuss sieht keine konkrete Gefahrenlage, die den Abschluss einer Satzung zur Kennzeichnungs- und Kastrationspflicht von Katzen rechtfertigen würde und appelliert

an die Katzenhalter, sich eigenverantwortlich um die Population und das Wohl der Katzen

zu kümmern.

 

 

 

 


Mit Schreiben vom 1.11.2014 beantragt eine Bad Essenerin Bürgerin die Einführung einer Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für Katzen.

Insgesamt sind mehr als 250 Städte deutschlandweit der Stadt Paderborn gefolgt, die eine solche Regelung erstmals eingeführt hat. Der Erlass einer Verordnung zur Kastrationspflicht ist nach dem Tierschutzgesetz unzulässig. Nach dem niedersächsischen Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung können die Kommunen eine solche Satzung aufstellen, wenn eine Gefahrenlage besteht.

In der Gemeinde Bad Essen kann nicht erkannt werden, dass durch die Katzen eine öffentliche Gefahr besteht. Ferner erfordert die Durchsetzung einer solchen Vorschrift einen nicht unerheblichen Personalaufwand seitens der Verwaltung. In der Gemeinde Bohmte wurde eine Satzung zur Kastrationspflicht aufgestellt, jedoch fehlt es an Personal die Vorschriften durchzusetzen. In der Gemeinde Ostercappeln wurde die Einführung einer solchen Verordnung aufgrund mangelnder Durchsetzbarkeit und fehlenden Personals nicht weiter verfolgt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig