Sitzung: 11.06.2015 Ausschuss für Feuerwehren, Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Beschluss: geändert beschlossen
Beschluss:
Der Ausschuss sieht keine konkrete Gefahrenlage,
die den Abschluss einer Satzung zur Kennzeichnungs- und Kastrationspflicht von
Katzen rechtfertigen würde und appelliert
an die Katzenhalter, sich eigenverantwortlich um
die Population und das Wohl der Katzen
zu kümmern.
Mit Schreiben vom 1.11.2014 beantragt eine Bad
Essenerin Bürgerin die Einführung einer Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für
Katzen.
Insgesamt sind mehr als 250 Städte deutschlandweit der
Stadt Paderborn gefolgt, die eine solche Regelung erstmals eingeführt hat. Der
Erlass einer Verordnung zur Kastrationspflicht ist nach dem Tierschutzgesetz
unzulässig. Nach dem niedersächsischen Gesetz über die öffentliche Sicherheit
und Ordnung können die Kommunen eine solche Satzung aufstellen, wenn eine
Gefahrenlage besteht.
In der Gemeinde Bad Essen kann nicht erkannt werden,
dass durch die Katzen eine öffentliche Gefahr besteht. Ferner erfordert die
Durchsetzung einer solchen Vorschrift einen nicht unerheblichen Personalaufwand
seitens der Verwaltung. In der Gemeinde Bohmte wurde eine Satzung zur
Kastrationspflicht aufgestellt, jedoch fehlt es an Personal die Vorschriften
durchzusetzen. In der Gemeinde Ostercappeln wurde die Einführung einer solchen
Verordnung aufgrund mangelnder Durchsetzbarkeit und fehlenden Personals nicht
weiter verfolgt.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig