Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Gemeinde Bad Essen stimmt der Zusammenlegung des Wasserverbandes Wittlage und des Wegezweckverbandes Wittlage in der vorgeschlagenen Form zu. Die Mitglieder im Verbandsausschuss und im Verbandsvorstand des Wasserverbandes sowie in der Verbandsversammlung des Wegezweckverbandes werden angewiesen, entsprechend zu votieren.   

 


Herr Bühning erläutert den aktuellen Planungsstand zur Zusammenlegung des Wasserverbandes Wittlage mit dem Wegezweckverband Wittlage. Am Standort Lindenstraße 193 sind mit dem Unterhaltungsverband Nr. 70 „Oberer Hunte“ (UHV), dem Wegezweckverband Wittlage und dem Wasserverband Wittlage zurzeit drei unterschiedliche Verbände vertreten, die durch eine enge Verzahnung in der täglichen Arbeit miteinander verbunden sind.

 

Während der UHV durch eine Einzelmitgliedschaft aller Grundstückseigentümer in seinem Verbandsbereich gekennzeichnet ist, sind Mitglieder bei den anderen beiden Verbänden jeweils die drei Altkreisgemeinden.

 

Der Wasserverband Wittlage ist ein Wasser- und Bodenverband nach dem Wasserverbandsgesetz. Dieses Gesetz regelt sehr restriktiv, welche Aufgaben der Verband wahrnehmen darf. Das hat in der Vergangenheit immer wieder zu Problemen geführt, wenn der Wasserverband neue Aufgaben für seine Mitglieder übernehmen sollte, zuletzt bei der Errichtung und dem Betrieb der Windenergieanlage in der Gemarkung Brockhausen. Der Wegezweckverband ist ein Zweckverband nach dem Nds. Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit (NKomZG). Dieses Gesetz lässt den Mitgliedsgemeinden einen größeren Spielraum zur Übertragung von kommunalen Aufgaben auf den Verband.

 

Es ist deshalb angedacht, die beiden Verbände miteinander zu verschmelzen und unter der Bezeichnung „Wasserverband Wittlage“ als Verband nach dem NKomZG fortzuführen. Mit dieser Verschmelzung sollen die Organisationsstrukturen verschlankt, die Entscheidungswege verkürzt und die Einsatzmöglichkeiten flexibilisiert werden. Zudem können durch eine Fusion die bisher notwendigen umfangreichen innerbetrieblichen Verrechnungen zwischen den einzelnen Verbänden verringert werden, die aufgrund der anhaltenden Verschärfungen des Umsatzsteuerrechts zudem zukünftig wohl umsatzsteuerpflichtig werden würden. Der Verband wird dabei weiterhin nur für Aufgaben seiner Mitglieder tätig werden.

 

Im Weiteren geht Herr Bühning dann auf Einzelheiten der neuen Verbandsordnung und der Vereinbarung zwischen den Verbänden und den Mitgliedsgemeinden ein. Die Vereinbarung ist diesem Protokoll als Anlage beigefügt, da das der Beschlussvorlage beigefügte Exemplar nicht vollständig war (Seite 10).

 

Ratsfrau Eilers erkundigt sich nach den Vorteilen der geplanten Fusion und fragt an, ob die Eingrenzung der Aufgaben des Wasserverbandes als Wasser- und Bodenverband seitens des Gesetzgebers nicht bewusst formuliert worden sei.

 

Herr Bühning erläutert, dass der Wasserverband in den 1950er Jahren gegründet worden sei. Für die damals geforderten Aufgaben sei die Gründung als Wasser- und Bodenverband völlig ausreichend und auch üblich gewesen. Im Laufe der Zeit hätten sich die Aufgabenstellungen des Verbandes aber weiterentwickelt. Heute sei die Möglichkeit gegeben, einen Wasserverband in verschiedenen Rechtsformen zu führen. Die sich daraus ergebenen Möglichkeiten der Flexibilisierung sollen durch die Umstrukturierung ausgenutzt werden.

 

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig