Sitzung: 25.06.2015 Ausschuss für Bauen, Planen und Gemeindeentwicklung
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Rat beschließt:
1. den Bebauungsplan Nr. 22 „Ortskern Wehrendorf“ (Neuaufstellung) aufzustellen. Der Geltungsbereich des Plangebietes ist im beigefügten Kartenauszug dargestellt.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Entwurfsbearbeitung zu veranlassen und die weiteren Verfahrensschritte nach dem Baugesetzbuch bis zum Entwurfs- und Auslegungs- beschluss abzuwickeln.
Zu
diesem TOP bittet Herr Helms Herrn Grunwald von der IPW um kurze Erläuterung
zur Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 22. Herr Grunwald betont, dass
dieser Bebauungsplan bereits 1976 aufgestellt und in Teilbereiche aufgeteilt,
bzw. Änderungen erfahren hat. Wichtig ist hier, wie zuvor beim
Änderungsverfahren zum Bebauungsplan Nr. 5 „Ostfeld“, den Plan an die
tatsächlichen Begebenheiten bzw. die Zielvorstellung der Gemeinde Bad Essen
anzupassen. Andreas Pante stellt darüber hinaus fest, dass der Bebauungsplan
mit seinen Teiländerungsbereichen eine Unübersichtlichkeit aufweist, die den
heutigen Anforderungen auch des Landkreises Osnabrück nicht genügt und auf den
neusten Stand gebracht werden muss.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig