Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Rat beschließt:

 

  1. den Bebauungsplan Nr. 22 „Ortskern Wehrendorf“ (Neuaufstellung) aufzustellen. Der   Geltungsbereich des Plangebietes ist im beigefügten Kartenauszug dargestellt.

 

2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Entwurfsbearbeitung zu veranlassen und die weiteren Verfahrensschritte nach dem Baugesetzbuch bis zum Entwurfs- und Auslegungs- beschluss abzuwickeln.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Zu diesem TOP bittet Herr Helms Herrn Grunwald von der IPW um kurze Erläuterung zur Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 22. Herr Grunwald betont, dass dieser Bebauungsplan bereits 1976 aufgestellt und in Teilbereiche aufgeteilt, bzw. Änderungen erfahren hat. Wichtig ist hier, wie zuvor beim Änderungsverfahren zum Bebauungsplan Nr. 5 „Ostfeld“, den Plan an die tatsächlichen Begebenheiten bzw. die Zielvorstellung der Gemeinde Bad Essen anzupassen. Andreas Pante stellt darüber hinaus fest, dass der Bebauungsplan mit seinen Teiländerungsbereichen eine Unübersichtlichkeit aufweist, die den heutigen Anforderungen auch des Landkreises Osnabrück nicht genügt und auf den neusten Stand gebracht werden muss.   


Abstimmungsergebnis:

einstimmig