7.1 Eintragung in das Verzeichnis der Kulturdenkmale

 

Nach Mitteilung des Niedersächsischen Landesamtes für Denkmalpflege aus Hannover soll die Trafostation und das Feuerwehrhaus in Hüsede in das Verzeichnis der Kulturdenkmale aufgenommen und somit unter Denkmalschutz gestellt werden. Nach Beratung im Verwaltungsausschuss am 21.05.2015 wurde einstimmig beschlossen, sich gegen eine Unterschutzstellung auszusprechen. Als Argument wurde mittlerweile dem Niedersächsischen Landesamt mitgeteilt, dass das Trafogebäude keine besondere Bedeutung hat, da noch über 1.500 vergleichbare Trafostationen durch die RWE betrieben werden. Die exponierte Stelle in Mitte der Ortschaft hatte in den 1920er Jahren die Begründung darin, dass hier der dringlichste Bedarf bestand die Stromversorgung im ländlichen Raum auszubauen.

Auch die Unterschutzstellung des Feuerwehrhauses welches 1889 errichtet wurde ist aus Sicht der Gemeinde Bad Essen als bedenklich zu bewerten. In wenigen Jahren wird das Bestandsfeuerwehrfahrzeug ausgemustert werden müssen. Für das dann notwendige neue Fahrzeug reichen die Torgrößen und vermutlich auch die Deckenhöhen des Innenraumes nicht aus, sodass das Feuerwehrhaus grundlegend umgebaut werden muss. Als Baudenkmal wird so eine umfängliche Umgestaltung nicht genehmigungsfähig sein.

Auch die RWE-Westnetz hat zu der Unterschutzstellung insbesondere der Trafostation Stellung bezogen und spricht sich ebenfalls dagegen aus. Eine Antwort hierzu ist der Gemeinde Bad Essen noch nicht zugegangen.

 

7.2 Straßensanierungen an klassifizierten Straßen

 

In den kommenden Monaten sind umfangreiche Straßenunterhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an klassifizierten Straßen im Gemeindegebiet von Bad Essen geplant. So soll voraussichtlich ab 17. August begonnen werden, in unterschiedlichen Abschnitten die B 65 zu sanieren. So soll von Osten aus der Abschnitt Dahlinghausen bis Wimmer Mühle, danach von Rabber bis Wittlage, dann von Harpenfeld bis zur Bahnquerung in Wehrendorf und ein letzter Abschnitt von Wehrendorf bis Stirpe-Oelingen saniert werden. Innerhalb der einzelnen Abschnitte sollen dann die geplanten Ampelanlagen an den Kreuzungen „Burgstraße“ sowie am „Langen Kreuz“ erstellt werden.

Da für die Arbeiten an der B 65 Umleitungsstrecken auf Landes- und Kreisstraßen zur Verfügung gestellt werden müssen, diese jedoch teilweise auch saniert werden sollen, wird es immer wieder zu veränderten Umleitungsstrecken kommen. Weitere Sanierungsarbeiten sind an der Landesstraße 84, „Bergstraße“, mit Neuanlegung der Rüttelstreifen sowie im weiteren Verlauf an der „Schledehauser Straße“ bis argelith, vorgesehen. Diese Arbeiten sollen nach dem Historischen Markt beginnen.

Ein kleinerer Abschnitt der Landesstraße 85 vom Wehrendorfberg bis argelith soll ebenfalls saniert werden. Aus diesem Grunde sind insbesondere die Verkehre nach Bissendorf weiträumig umzuleiten. Weitere Maßnahmen an Kreisstraßen sind am „Brockhauser Weg“  K 403, an der „Hartmannstraße“ in Lintorf, K 404 und an der „Lintorfer Straße“ K 405 ebenfalls noch im zweiten Halbjahr vorgesehen. Die Gesamtkoordinierung der Sperrabschnitte sowie der Umleitungsstrecken wird vom Landkreis Osnabrück koordiniert und frühzeitig bekannt gegeben.   

 

Nachdem keine weiteren Mitteilungen, Anfragen und Anregungen vorgebracht werden, schließt der Vorsitzende die öffentliche Sitzung um 18:35 Uhr und verabschiedet die Zuhörer.


Abstimmungsergebnis: