Sitzung: 25.06.2015 Ausschuss für Bauen, Planen und Gemeindeentwicklung
7.1
Eintragung in das Verzeichnis der Kulturdenkmale
Nach
Mitteilung des Niedersächsischen Landesamtes für Denkmalpflege aus Hannover
soll die Trafostation und das Feuerwehrhaus in Hüsede in das Verzeichnis der
Kulturdenkmale aufgenommen und somit unter Denkmalschutz gestellt werden. Nach
Beratung im Verwaltungsausschuss am 21.05.2015 wurde einstimmig beschlossen,
sich gegen eine Unterschutzstellung auszusprechen. Als Argument wurde
mittlerweile dem Niedersächsischen Landesamt mitgeteilt, dass das Trafogebäude
keine besondere Bedeutung hat, da noch über 1.500 vergleichbare Trafostationen
durch die RWE betrieben werden. Die exponierte Stelle in Mitte der Ortschaft hatte
in den 1920er Jahren die Begründung darin, dass hier der dringlichste Bedarf
bestand die Stromversorgung im ländlichen Raum auszubauen.
Auch
die Unterschutzstellung des Feuerwehrhauses welches 1889 errichtet wurde ist
aus Sicht der Gemeinde Bad Essen als bedenklich zu bewerten. In wenigen Jahren
wird das Bestandsfeuerwehrfahrzeug ausgemustert werden müssen. Für das dann
notwendige neue Fahrzeug reichen die Torgrößen und vermutlich auch die
Deckenhöhen des Innenraumes nicht aus, sodass das Feuerwehrhaus grundlegend
umgebaut werden muss. Als Baudenkmal wird so eine umfängliche Umgestaltung
nicht genehmigungsfähig sein.
Auch
die RWE-Westnetz hat zu der Unterschutzstellung insbesondere der Trafostation
Stellung bezogen und spricht sich ebenfalls dagegen aus. Eine Antwort hierzu
ist der Gemeinde Bad Essen noch nicht zugegangen.
7.2 Straßensanierungen an klassifizierten Straßen
In den
kommenden Monaten sind umfangreiche Straßenunterhaltungs- und
Instandsetzungsmaßnahmen an klassifizierten Straßen im Gemeindegebiet von Bad
Essen geplant. So soll voraussichtlich ab 17. August begonnen werden, in
unterschiedlichen Abschnitten die B 65 zu sanieren. So soll von Osten aus der
Abschnitt Dahlinghausen bis Wimmer Mühle, danach von Rabber bis Wittlage, dann
von Harpenfeld bis zur Bahnquerung in Wehrendorf und ein letzter Abschnitt von
Wehrendorf bis Stirpe-Oelingen saniert werden. Innerhalb der einzelnen
Abschnitte sollen dann die geplanten Ampelanlagen an den Kreuzungen
„Burgstraße“ sowie am „Langen Kreuz“ erstellt werden.
Da für
die Arbeiten an der B 65 Umleitungsstrecken auf Landes- und Kreisstraßen zur
Verfügung gestellt werden müssen, diese jedoch teilweise auch saniert werden
sollen, wird es immer wieder zu veränderten Umleitungsstrecken kommen. Weitere
Sanierungsarbeiten sind an der Landesstraße 84, „Bergstraße“, mit Neuanlegung
der Rüttelstreifen sowie im weiteren Verlauf an der „Schledehauser Straße“ bis
argelith, vorgesehen. Diese Arbeiten sollen nach dem Historischen Markt
beginnen.
Ein
kleinerer Abschnitt der Landesstraße 85 vom Wehrendorfberg bis argelith soll
ebenfalls saniert werden. Aus diesem Grunde sind insbesondere die Verkehre nach
Bissendorf weiträumig umzuleiten. Weitere Maßnahmen an Kreisstraßen sind am
„Brockhauser Weg“ K 403, an der „Hartmannstraße“
in Lintorf, K 404 und an der „Lintorfer Straße“ K 405 ebenfalls noch im zweiten
Halbjahr vorgesehen. Die Gesamtkoordinierung der Sperrabschnitte sowie der
Umleitungsstrecken wird vom Landkreis Osnabrück koordiniert und frühzeitig
bekannt gegeben.
Nachdem
keine weiteren Mitteilungen, Anfragen und Anregungen vorgebracht werden,
schließt der Vorsitzende die öffentliche Sitzung um 18:35 Uhr und verabschiedet
die Zuhörer.
Abstimmungsergebnis: