Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

1.   Der von der Geschäftsführung vorgelegte Jahresabschluss der Kinderland Bad Essen gGmbH zum 31. Dezember 2014 wird aufgrund der erfolgten Jahresabschlussprüfung gemäß § 10 des Gesellschaftervertrages festgestellt.

2.   Die Gesellschafterversammlung stellt fest, dass die Gemeinde Bad Essen im Geschäftsjahr 2014 Vorschüsse auf die zu erwartende Verlustabdeckung in Höhe von 892.832,67 € gezahlt hat.

3.   Die Gesellschafterversammlung beschließt, den hieraus resultierenden Überschuss in Höhe von 2.035,35 € auf neue Rechnung vorzutragen und zur Abdeckung der Fehlbeträge aus den Vorjahren in Höhe von 1.564,27 € zu verwenden.

4.   Der Geschäftsführung der Kinderland Bad Essen gGmbH wird für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung erteilt.

5.   Die Vertreter der Gemeinde in der Gesellschafterversammlung werden gemäß § 138 NKomVG angewiesen, entsprechend zu beschließen.

 

   

 


Ergänzend zur Vorlage teilt Herr Meyer mit, dass der Prüfbericht von der R+K Treuhandgesellschaft mbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (siehe Vorlage) durch das Rechnungsprüfungsamt bestätigt wurde.
Der zu verzeichnende Überschuss im Jahr 2014 in Höhe von 2.035,35€ ist darauf zurück zu führen, dass die im Haushaltsjahr 2014 gezahlten Vorschüsse auf die zu erwartende Verlustabdeckung geringfügig zu hoch bemessen waren. Die Fehlbeträge aus dem Vorjahr sollen mit diesem Überschuss gedeckt werden. Die Gemeinde Bad Essen hat im Geschäftsjahr 2014 Vorschüsse auf die Verlustabdeckung in Form eines Personalkostenzuschusses von insgesamt 892.832,67€ gezahlt.
Aufgrund der verlängerten Betreuungszeiten, der Sonderöffnungszeiten sowie der starken Nachfrage nach den Mittagstischangeboten ist künftig mit einem höheren Zuschussbetrag zu rechnen. Auf Nachfrage wird mitgeteilt, dass über die Elternbeträge ca. 15 % der Betriebskosten gedeckt werden.


Abstimmungsergebnis:

einstimmig