Sitzung: 16.07.2015 Rat der Gemeinde Bad Essen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Rat beschließt,
1. die
eingegangenen Bedenken, Anregungen und Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 75
„Am Langen Kreuz“, Harpenfeld, wie folgt zu behandeln:
1. IHK Osnabrück-Emsland-Grafschaft
Bentheim vom 17.12.2014
2. Kabel Deutschland vom 30.12.2014
3. Landkreis Osnabrück vom 15.12.2014
4. Landwirtschaftskammer
Niedersachsen, Bezirksstelle Osnabrück vom 15.12.2014
5. Staatliches Gewerbeaufsichtsamt
Osnabrück vom 04.12.2014
6. VLO Verkehrsgesellschaft Landkreis
Osnabrück vom 18.12.2014
Kenntnisnahme/Berücksichtigung/Zurückweisung nach dem
Vorschlag des Planbearbeiters.
den Bebauungsplan Nr. 75 „Am Langen
Kreuz“, Harpenfeld, bestehend aus Planteilen mit textlichen und gestalterischen
Festsetzungen sowie Begründung in der vorgelegten Fassung als Satzung.
Ratsherr Lippert erläutert den Sachverhalt. Bei der
betreffenden Fläche handele es sich um ein attraktives Gewerbegebiet am
Ortseingang der Ortschaft Bad Essen. Diese besondere Lage gelte es im
Bebauungsplan zu beachten.
Ratsherr Spethmann weist darauf hin, dass es sich bei
dem Gewerbegebiet um eine sensible Stelle am Ortseingang Bad Essen handele. Der
„erste Eindruck“ sei entscheidend für die Wahrnehmung der gesamten Ortschaft.
Es sei wichtig, dass an dieser Stelle keine Ansiedlung von großen
Einzelhandelsstandorten zugelassen werde. Die geplante Nutzung des
Gewerbegebietes bringe keine nennenswerten Immissionen mit sich. Es handele
sich um den richtigen Investor am richtigen Standort, der neue und hochwertige
Arbeitsplätze verspreche.
Ratsherr Dr. Lücht verweist darauf, dass der der
Beschlussvorlage beigefügte Lageplan nicht richtig sei. Es fehle die im
Fachausschuss beschlossene Begrünung. Nach Aussage des Planungsbüros sei aber
der richtige Plan öffentlich ausgelegt worden. Die Verwaltung hätte bis zur
Ratssitzung den richtigen Lageplan der Vorlage beifügen können.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig