Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Rat beschließt,

 

1.   die eingegangenen Bedenken, Anregungen und Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 75 „Am Langen Kreuz“, Harpenfeld, wie folgt zu behandeln:

 

1. IHK Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim vom 17.12.2014

2. Kabel Deutschland vom 30.12.2014

3. Landkreis Osnabrück vom 15.12.2014

4. Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Bezirksstelle Osnabrück vom 15.12.2014

5. Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Osnabrück vom 04.12.2014

6. VLO Verkehrsgesellschaft Landkreis Osnabrück vom 18.12.2014

 

Kenntnisnahme/Berücksichtigung/Zurückweisung nach dem Vorschlag des Planbearbeiters.

 

den Bebauungsplan Nr. 75 „Am Langen Kreuz“, Harpenfeld, bestehend aus Planteilen mit textlichen und gestalterischen Festsetzungen sowie Begründung in der vorgelegten Fassung als Satzung.  

 


Ratsherr Lippert erläutert den Sachverhalt. Bei der betreffenden Fläche handele es sich um ein attraktives Gewerbegebiet am Ortseingang der Ortschaft Bad Essen. Diese besondere Lage gelte es im Bebauungsplan zu beachten.

Ratsherr Spethmann weist darauf hin, dass es sich bei dem Gewerbegebiet um eine sensible Stelle am Ortseingang Bad Essen handele. Der „erste Eindruck“ sei entscheidend für die Wahrnehmung der gesamten Ortschaft. Es sei wichtig, dass an dieser Stelle keine Ansiedlung von großen Einzelhandelsstandorten zugelassen werde. Die geplante Nutzung des Gewerbegebietes bringe keine nennenswerten Immissionen mit sich. Es handele sich um den richtigen Investor am richtigen Standort, der neue und hochwertige Arbeitsplätze verspreche.

Ratsherr Dr. Lücht verweist darauf, dass der der Beschlussvorlage beigefügte Lageplan nicht richtig sei. Es fehle die im Fachausschuss beschlossene Begrünung. Nach Aussage des Planungsbüros sei aber der richtige Plan öffentlich ausgelegt worden. Die Verwaltung hätte bis zur Ratssitzung den richtigen Lageplan der Vorlage beifügen können. 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig