Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt die Neubekanntmachung des Flächennutzungsplanes in der Fassung, die er durch die wirksamen Änderungen erfahren hat, gem. § 6 Abs. 6 BauGB.


Nach einleitenden Worten des Ausschussvorsitzenden erläutert Herr Grunwald, Ingenieurplanung Wallenhorst (IPW), die Vorlage.

 

Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange ist inzwischen abgeschlossen. Eine Aufstellung der eingegangenen Bedenken und Anregungen sowie die daraus resultierenden Abwägungsvorschläge liegt den Ausschussmitgliedern vor, siehe Anlage.

 

Die Untere Bodenschutzbehörde des Landkreises Osnabrück weist darauf hin, dass im Planentwurf die Darstellung von Altlasten (Altablagerungen und Altstandorte) fehle. Herr Grunwald erklärt hierzu, dass aufgrund der Vielzahl der Altstandorte und wegen des Maßstabes des Flächennutzungsplanes auf die Darstellung verzichtet wird. Im Rahmen künftiger Bauleitplanungen sind hier gegebenenfalls erforderliche Informationen im digitalen Umweltatlas des Landkreises Osnabrück einzuholen. Der Fachdienst Umwelt des Landkreises stellt die ihm verfügbaren Umweltinformationen im „Digitalen Umweltatlas“ der Öffentlichkeit zur Verfügung. Dieser wird kontinuierlich fortgeschrieben und den steigenden Anforderungen angepasst.

 

Entsprechend der Hinweise der Unteren Wasserbehörde sowie der Stadt Preußisch Oldendorf werden die Abgrenzungen der Trinkwassergewinnungs- und der Wasserschutzgebiete überprüft, aktualisiert und entsprechend nachrichtlich dargestellt.

 

Auf Nachfrage von Ausschussmitglied Bühning erläutert Herr Pante, dass es sich bei der Neubekanntmachung lediglich um eine Neuzeichnung des Flächennutzungsplanes unter Einarbeitung der bisher genehmigten Planänderungen handelt, die der Aktualisierung und Verbesserung der Handhabung sowie der Übersichtlichkeit als Arbeitsgrundlage dient. Rechtsgrundlage bleiben weiterhin der ursprüngliche Flächennutzungsplan von 1975/76 zuzüglich aller Änderungen.

 

Eine rechtsverbindliche Neuaufstellung ist zurzeit nicht erforderlich und finanziell auch nicht zur rechtfertigen. Aufwand und Kosten hierfür wären um ein Vielfaches höher als für eine Neuzeichnung.

 

Der Ausschuss fasst den folgenden

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig