Sitzung: 22.09.2015 Ausschuss für Bauen, Planen und Gemeindeentwicklung
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
Der
Rat beschließt die Neubekanntmachung des Flächennutzungsplanes in der Fassung,
die er durch die wirksamen Änderungen erfahren hat, gem. § 6 Abs. 6 BauGB.
Nach
einleitenden Worten des Ausschussvorsitzenden erläutert Herr Grunwald,
Ingenieurplanung Wallenhorst (IPW), die Vorlage.
Die
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange ist inzwischen abgeschlossen. Eine
Aufstellung der eingegangenen Bedenken und Anregungen sowie die daraus
resultierenden Abwägungsvorschläge liegt den Ausschussmitgliedern vor, siehe Anlage.
Die
Untere Bodenschutzbehörde des Landkreises Osnabrück weist darauf hin, dass im
Planentwurf die Darstellung von Altlasten (Altablagerungen und Altstandorte)
fehle. Herr Grunwald erklärt hierzu, dass aufgrund der Vielzahl der
Altstandorte und wegen des Maßstabes des Flächennutzungsplanes auf die Darstellung
verzichtet wird. Im Rahmen künftiger Bauleitplanungen sind hier gegebenenfalls
erforderliche Informationen im digitalen Umweltatlas des Landkreises Osnabrück
einzuholen. Der Fachdienst Umwelt des Landkreises stellt die ihm verfügbaren
Umweltinformationen im „Digitalen Umweltatlas“ der Öffentlichkeit zur
Verfügung. Dieser wird kontinuierlich fortgeschrieben und den steigenden
Anforderungen angepasst.
Entsprechend
der Hinweise der Unteren Wasserbehörde sowie der Stadt Preußisch Oldendorf
werden die Abgrenzungen der Trinkwassergewinnungs- und der Wasserschutzgebiete
überprüft, aktualisiert und entsprechend nachrichtlich dargestellt.
Auf
Nachfrage von Ausschussmitglied Bühning erläutert Herr Pante, dass es sich bei
der Neubekanntmachung lediglich um eine Neuzeichnung des Flächennutzungsplanes
unter Einarbeitung der bisher genehmigten Planänderungen handelt, die der
Aktualisierung und Verbesserung der Handhabung sowie der Übersichtlichkeit als
Arbeitsgrundlage dient. Rechtsgrundlage bleiben weiterhin der ursprüngliche
Flächennutzungsplan von 1975/76 zuzüglich aller Änderungen.
Eine
rechtsverbindliche Neuaufstellung ist zurzeit nicht erforderlich und finanziell
auch nicht zur rechtfertigen. Aufwand und Kosten hierfür wären um ein
Vielfaches höher als für eine Neuzeichnung.
Der
Ausschuss fasst den folgenden
Abstimmungsergebnis:
einstimmig