Sitzung: 22.09.2015 Ausschuss für Bauen, Planen und Gemeindeentwicklung
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
Der
Rat beschließt,
1. den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 4
„Hartmannstraße“, 1. vereinfachte Änderung, gemäß § 13 BauGB aufzustellen.
Der
Geltungsbereich der 1. vereinfachten Änderung des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes Nr. 4 „Hartmannstraße“ entspricht dem Geltungsbereich des
Ursprungsplanes von 2007.
Der
Aufstellungsbeschluss vom 13.03.2014 für die 1. Änderung des FNP und die 1. Änderung
und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 4 wird aufgehoben.
Gemäß § 13 Abs.
2 Nr. 1 BauGB wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs.
1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen.
2. gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB die öffentliche
Auslegung des o.g. Bauleitplanes nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der
berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2
BauGB.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die
öffentliche Auslegung des o.g. Bauleitplanes und die Beteiligung der berührten
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange entsprechend durchzuführen.
Herr Grunwald,
Ingenieurplanung Wallenhorst (IPW), berichtet, dass von Seiten der Betreiber auf
die bisher geplante bauliche Erweiterung des EDEKA-Marktes in Lintorf
verzichtet wird. Jetzt soll nur noch die Gesamtverkaufsfläche innerhalb des
bestehenden Gebäudes von ursprünglich 900 m² auf 1.020 m² erhöht werden.
Da die
Verkaufsfläche im Bebauungsplan auf insgesamt 900 m² begrenzt wird, ist für die
Umsetzung
des Vorhabens eine Planänderung erforderlich. Nach Rücksprache mit dem Landkreis
Osnabrück ist es nicht möglich, die Erweiterung der Verkaufsfläche mit einer Befreiung
von den Festsetzungen zu realisieren.
Nach
kurzer Aussprache fasst der Ausschuss den folgenden
Abstimmungsergebnis:
einstimmig