Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt,

 

1.       den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 4 „Hartmannstraße“, 1. vereinfachte Änderung, gemäß § 13 BauGB aufzustellen.

 

Der Geltungsbereich der 1. vereinfachten Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 4 „Hartmannstraße“ entspricht dem Geltungsbereich des Ursprungsplanes von 2007.

 

Der Aufstellungsbeschluss vom 13.03.2014 für die 1. Änderung des FNP und die 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 4 wird aufgehoben.

 

Gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen.

 

2.       gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB die öffentliche Auslegung des o.g. Bauleitplanes nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB.

 

3.       Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung des o.g. Bauleitplanes und die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange entsprechend durchzuführen.


Herr Grunwald, Ingenieurplanung Wallenhorst (IPW), berichtet, dass von Seiten der Betreiber auf die bisher geplante bauliche Erweiterung des EDEKA-Marktes in Lintorf verzichtet wird. Jetzt soll nur noch die Gesamtverkaufsfläche innerhalb des bestehenden Gebäudes von ursprünglich 900 m² auf 1.020 m² erhöht werden.

 

Da die Verkaufsfläche im Bebauungsplan auf insgesamt 900 m² begrenzt wird, ist für die

Umsetzung des Vorhabens eine Planänderung erforderlich. Nach Rücksprache mit dem Landkreis Osnabrück ist es nicht möglich, die Erweiterung der Verkaufsfläche mit einer Befreiung von den Festsetzungen zu realisieren.

 

Nach kurzer Aussprache fasst der Ausschuss den folgenden

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig