7.1:    Raumordnungsverfahren für die Planung einer 380 kV-Leitung Osnabrück / Lüstringen- Wehrendorf

Mit Schreiben vom 22.06. dieses Jahres teilte das Amt für regionale Landesentwicklung Weser – Ems mit, dass das Raumordnungsverfahren für die Planung einer 380 kV-Leitung von Osnabrück/Lüstringen bis Wehrendorf mit der Antragskonferenz gem. § 15 Raumordnungsgesetz eingeleitet wird. Diese Antragskonferenz fand beim Landkreis Osnabrück am 15.07.2015 statt. Für die Gemeinde Bad Essen bedeutet der Neubau der 380 kV-Leitung einen Ersatz der bestehenden Leitungen innerhalb des Gemeindegebietes, eine Verlegung in einen anderen Korridor ist nicht vorgesehen.

 

Im Vorfeld dieses Raumordnungsverfahrens hat die Amprion GmbH mit den betroffenen Gemeinden Bissendorf, Belm, Ostercappeln und Bad Essen einen informellen Trassenfindungsprozess durchgeführt. Ziel war es, über das Vorhaben zu informieren und der Öffentlichkeit die Möglichkeit zu geben, sich in einem sehr frühen Stadium des Projektes, in dem der Verlauf für die notwendige Leitung noch weitgehend offen ist, Ideen einzubringen und sich an der Findung des bestmöglichen Trassenkorridors zu beteiligen. Diese Vorgehensweise, an der sich die Bürger auf freiwilliger Basis beteiligt haben, sollte helfen, etwaige Konflikte frühzeitig zu erkennen und tragfähige Lösungen zu erarbeiten. Zwischen September 2014 und Mai 2015 wurden Trassenvarianten diskutiert und erarbeitet, die letztendlich zu zwei möglichen Trassenkorridoren im Raumordnungsverfahren geführt haben. Aus diesen Trassenkorridoren ist klar ersichtlich, dass sich auf dem Gebiet der Gemeinde Bad Essen keine alternativen Trassenkorridore, als die Bestandsleitung, ergeben. Im weiteren Verfahren wird die Gemeinde Bad Essen weiterhin beteiligt.

 

7.2:    Bauleitplanung der Gemeinde Ostercappeln

Mit Schreiben vom 24.07.2015 teilt die Gemeinde Ostercappeln mit, dass der Bebauungsplan Nr. 57 „Gewerbe- und Industriegebiet Venne – B 218“ aufgestellt wurde. Das bereits bestehende Gewerbegebiet soll um rd. 24 ha vergrößert werden und beinhaltet rd. 8 ha Industrie- und 16 ha Gewerbebauland. Mit dieser Ausweisung verschafft sich Ostercappeln gewaltige Vorratsflächen an gewerblichem Bauland und könnte zukünftig auch Betrieben Ansiedlungsflächen anbieten, die erhebliche Flächen benötigen. Aktuell sind in der Gemeinde Bad Essen zusammenhängende Gewerbeflächen in der Größenordnung bis maximal 1,5 ha vorrätig. Wie üblich, werden unter Nachbarkommunen in Bauleitplanverfahren keine Bedenken oder Anregungen vorgetragen.

 

Die hierfür erforderlichen gewaltigen Kompensationsmaßnahmen sollen nach der Begründung im Einzugsgebiet des Dümmers an der Hunte erbracht werden. Bezug genommen wird auf die Vereinbarung über eine gemeinsame Initiative zur Umsetzung wasserwirtschaftlicher und landespflegerischer Maßnahmen im Einzugsgebiet des Dümmers zwischen dem Landkreis Osnabrück, den Gemeinden Ostercappeln, Bohmte und Bad Essen sowie dem Unterhaltungsverband Nr. 70 „Obere Hunte“.

 

7.3:    Böschungssicherung an der K 408 in Bad Essen – Hüsede

Mit Schreiben vom 06.08.2015 erhielt die Gemeinde Bad Essen vom Landkreis Osnabrück die Ausführungsunterlagen zur geplanten Böschungssicherung an der K 408 mit der Bitte um Stellungnahme. Wie den Unterlagen zu entnehmen ist, wurden die Planungen zwischenzeitlich verändert. Die geplante Komplettabholzung von ca. 100 Bäumen in den ersten 300 m von der Kreuzung Richtung Rattinghausen ist insofern verändert worden, dass von den rd. 35 Linden 7 stehenbleiben können und mit 28 Neuanpflanzungen ergänzt werden. Dieses war in den ersten Planungen nicht vorgesehen. Des Weiteren ist den Planungen zu entnehmen, dass nicht der gesamte Gewässerbereich in den ersten 300 m, sondern nur in einem Bereich von 150 m punktuell angehoben wird. Die Anhebung der Gewässersohle dient der Abflachung der Straßenböschung. Zudem wurde neu aufgenommen, dass der Einlaufbereich an der Kreuzung zur „Hüseder Straße“ so angepasst werden soll, dass bei Starkregenereignissen die vorhandene Einlaufsituation nicht verstopft werden kann. Aus Sicht der Gemeindeverwaltung bestehen grundsätzlich gegen die Durchführung keine Bedenken, da sie auch im Aufgabenbereich des zuständigen Straßenbaulastträgers liegen. Eine Stellungnahme aus Sicht der Ortschaft ist bereits an den Landkreis Osnabrück erfolgt. Innerhalb einer Vorstellung am 16.09.2015 im DGH Hüsede konnten Fragen zum Vorhaben gestellt werden. Insgesamt ist die Überarbeitung auch in der Ortschaft sehr positiv aufgenommen worden.

 

Ausschussmitglied Lippert ergänzt, dass der Landkreis Osnabrück inzwischen mehrfach eingeräumt habe, dass es versäumt wurde, rechtzeitig pflegerische Maßnahmen durchzuführen. Der erhebliche Umfang der jetzt erforderlich gewordenen Arbeiten ist auch darauf zurückzuzuführen.

 

7.4:    Brockhauser Kotten

Vor etwa einer Woche erhielt die Gemeinde Bad Essen den vorläufigen Abschlussbericht zur Mediation zum Thema Brockhauser Kotten. Festzustellen ist, dass von Beginn an eine angespannte Atmosphäre zwischen den Konfliktparteien bestand und die Moderatoren kontinuierlich gegen diese Widerstände arbeiten mussten. Obwohl sich intensiv ausgetauscht wurde, wird zurzeit keine Perspektive zur Fortführung der Mediation gesehen. Innerhalb des Arbeitskreises für Finanzen wurde bereits in der vergangenen Woche der Sachstand vorgetragen und sich dafür ausgesprochen, die Mediation an diesem Punkt abzubrechen. Sollte der Antrag des Vereins Brockhauser Kotten zur Finanzierung aufrechterhalten bleiben, wird eine abschließende Beratung in den nächsten Haushaltsplanberatungen erfolgen.

 

7.5:    Sanierungsarbeiten „Meller Straße“, Verkehrsführung

Ausschussmitglied Bühning weist darauf hin, dass zahlreiche Verkehrsteilnehmer entgegen der ausgeschilderten Umleitungstrecke die Gemeindestraße „Kirchhegge“ nutzen, um den Baustellenbereich der „Meller Straße“ zu umfahren. Er bittet die Verwaltung, Abhilfe zu schaffen. Beispielsweise könnte an der Einfahrt der „Kirchhegge“ von der „Wehrendorfer Straße“ eine Warnbake aufgestellt werden.

 

 

 

 

Nachdem keine weiteren Mitteilungen und Anfragen vorgebracht werden, schließt der Vorsitzende die öffentliche Sitzung um 18:40 Uhr. Er verabschiedet den Zuhörer und eröffnet nach kurzer Pause die nichtöffentliche Sitzung.