Sitzung: 22.09.2015 Ausschuss für Bauen, Planen und Gemeindeentwicklung
7.1: Raumordnungsverfahren
für die Planung einer 380 kV-Leitung Osnabrück / Lüstringen- Wehrendorf
Mit Schreiben vom 22.06. dieses Jahres teilte das Amt
für regionale Landesentwicklung Weser – Ems mit, dass das Raumordnungsverfahren
für die Planung einer 380 kV-Leitung von Osnabrück/Lüstringen bis Wehrendorf
mit der Antragskonferenz gem. § 15 Raumordnungsgesetz eingeleitet wird. Diese
Antragskonferenz fand beim Landkreis Osnabrück am 15.07.2015 statt. Für die
Gemeinde Bad Essen bedeutet der Neubau der 380 kV-Leitung einen Ersatz der
bestehenden Leitungen innerhalb des Gemeindegebietes, eine Verlegung in einen
anderen Korridor ist nicht vorgesehen.
Im Vorfeld dieses Raumordnungsverfahrens hat die
Amprion GmbH mit den betroffenen Gemeinden Bissendorf, Belm, Ostercappeln und
Bad Essen einen informellen Trassenfindungsprozess durchgeführt. Ziel war es,
über das Vorhaben zu informieren und der Öffentlichkeit die Möglichkeit zu
geben, sich in einem sehr frühen Stadium des Projektes, in dem der Verlauf für
die notwendige Leitung noch weitgehend offen ist, Ideen einzubringen und sich
an der Findung des bestmöglichen Trassenkorridors zu beteiligen. Diese
Vorgehensweise, an der sich die Bürger auf freiwilliger Basis beteiligt haben,
sollte helfen, etwaige Konflikte frühzeitig zu erkennen und tragfähige Lösungen
zu erarbeiten. Zwischen September 2014 und Mai 2015 wurden Trassenvarianten
diskutiert und erarbeitet, die letztendlich zu zwei möglichen Trassenkorridoren
im Raumordnungsverfahren geführt haben. Aus diesen Trassenkorridoren ist klar
ersichtlich, dass sich auf dem Gebiet der Gemeinde Bad Essen keine alternativen
Trassenkorridore, als die Bestandsleitung, ergeben. Im weiteren Verfahren wird
die Gemeinde Bad Essen weiterhin beteiligt.
7.2: Bauleitplanung
der Gemeinde Ostercappeln
Mit Schreiben vom 24.07.2015 teilt die Gemeinde
Ostercappeln mit, dass der Bebauungsplan Nr. 57 „Gewerbe- und Industriegebiet
Venne – B 218“ aufgestellt wurde. Das bereits bestehende Gewerbegebiet soll um
rd. 24 ha vergrößert werden und beinhaltet rd. 8 ha Industrie- und 16 ha
Gewerbebauland. Mit dieser Ausweisung verschafft sich Ostercappeln gewaltige
Vorratsflächen an gewerblichem Bauland und könnte zukünftig auch Betrieben
Ansiedlungsflächen anbieten, die erhebliche Flächen benötigen. Aktuell sind in
der Gemeinde Bad Essen zusammenhängende Gewerbeflächen in der Größenordnung bis
maximal 1,5 ha vorrätig. Wie üblich, werden unter Nachbarkommunen in
Bauleitplanverfahren keine Bedenken oder Anregungen vorgetragen.
Die hierfür erforderlichen gewaltigen
Kompensationsmaßnahmen sollen nach der Begründung im Einzugsgebiet des Dümmers
an der Hunte erbracht werden. Bezug genommen wird auf die Vereinbarung über eine
gemeinsame Initiative zur Umsetzung wasserwirtschaftlicher und
landespflegerischer Maßnahmen im Einzugsgebiet des Dümmers zwischen dem
Landkreis Osnabrück, den Gemeinden Ostercappeln, Bohmte und Bad Essen sowie dem
Unterhaltungsverband Nr. 70 „Obere Hunte“.
7.3: Böschungssicherung
an der K 408 in Bad Essen – Hüsede
Mit Schreiben vom 06.08.2015 erhielt die Gemeinde Bad
Essen vom Landkreis Osnabrück die Ausführungsunterlagen zur geplanten Böschungssicherung
an der K 408 mit der Bitte um Stellungnahme. Wie den Unterlagen zu entnehmen
ist, wurden die Planungen zwischenzeitlich verändert. Die geplante
Komplettabholzung von ca. 100 Bäumen in den ersten 300 m von der Kreuzung
Richtung Rattinghausen ist insofern verändert worden, dass von den rd. 35
Linden 7 stehenbleiben können und mit 28 Neuanpflanzungen ergänzt werden.
Dieses war in den ersten Planungen nicht vorgesehen. Des Weiteren ist den
Planungen zu entnehmen, dass nicht der gesamte Gewässerbereich in den ersten
300 m, sondern nur in einem Bereich von 150 m punktuell angehoben wird. Die
Anhebung der Gewässersohle dient der Abflachung der Straßenböschung. Zudem
wurde neu aufgenommen, dass der Einlaufbereich an der Kreuzung zur „Hüseder
Straße“ so angepasst werden soll, dass bei Starkregenereignissen die vorhandene
Einlaufsituation nicht verstopft werden kann. Aus Sicht der Gemeindeverwaltung
bestehen grundsätzlich gegen die Durchführung keine Bedenken, da sie auch im
Aufgabenbereich des zuständigen Straßenbaulastträgers liegen. Eine
Stellungnahme aus Sicht der Ortschaft ist bereits an den Landkreis Osnabrück
erfolgt. Innerhalb einer Vorstellung am 16.09.2015 im DGH Hüsede konnten Fragen
zum Vorhaben gestellt werden. Insgesamt ist die Überarbeitung auch in der
Ortschaft sehr positiv aufgenommen worden.
Ausschussmitglied Lippert ergänzt, dass der Landkreis Osnabrück
inzwischen mehrfach eingeräumt habe, dass es versäumt wurde, rechtzeitig
pflegerische Maßnahmen durchzuführen. Der erhebliche Umfang der jetzt
erforderlich gewordenen Arbeiten ist auch darauf zurückzuzuführen.
7.4: Brockhauser
Kotten
Vor etwa einer Woche erhielt die Gemeinde Bad Essen
den vorläufigen Abschlussbericht zur Mediation zum Thema Brockhauser Kotten.
Festzustellen ist, dass von Beginn an eine angespannte Atmosphäre zwischen den
Konfliktparteien bestand und die Moderatoren kontinuierlich gegen diese
Widerstände arbeiten mussten. Obwohl sich intensiv ausgetauscht wurde, wird zurzeit
keine Perspektive zur Fortführung der Mediation gesehen. Innerhalb des
Arbeitskreises für Finanzen wurde bereits in der vergangenen Woche der
Sachstand vorgetragen und sich dafür ausgesprochen, die Mediation an diesem
Punkt abzubrechen. Sollte der Antrag des Vereins Brockhauser Kotten zur
Finanzierung aufrechterhalten bleiben, wird eine abschließende Beratung in den
nächsten Haushaltsplanberatungen erfolgen.
7.5: Sanierungsarbeiten
„Meller Straße“, Verkehrsführung
Ausschussmitglied Bühning weist darauf hin, dass
zahlreiche Verkehrsteilnehmer entgegen der ausgeschilderten Umleitungstrecke
die Gemeindestraße „Kirchhegge“ nutzen, um den Baustellenbereich der „Meller
Straße“ zu umfahren. Er bittet die Verwaltung, Abhilfe zu schaffen. Beispielsweise
könnte an der Einfahrt der „Kirchhegge“ von der „Wehrendorfer Straße“ eine
Warnbake aufgestellt werden.
Nachdem keine weiteren Mitteilungen und Anfragen
vorgebracht werden, schließt der Vorsitzende die öffentliche Sitzung um 18:40
Uhr. Er verabschiedet den Zuhörer und eröffnet nach kurzer Pause die
nichtöffentliche Sitzung.