Sitzung: 29.09.2015 Ausschuss für Wirtschaft, Marketing, Tourismus, Kultur, öffentliche Einrichtungen und Finanzen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt:
1. Der
von der Geschäftsführung vorgelegte Jahresabschluss der Kommunalen Siedlungs-
und Entwicklungsgesellschaft Wittlage mbH (KSG) zum 31.12.2014 wird
festgestellt. Der Jahresfehlbetrag von 6.959,47 € wird auf neue Rechnung
vorgetragen.
2. Der
Geschäftsführung der Kommunalen Siedlungs- und Entwicklungsgesellschaft
Wittlage mbH (KSG) wird für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung erteilt.
3. Die
Vertreter der Gemeinde in der Gesellschafterversammlung werden gemäß § 138 Abs.
1 Satz 2 NKomVG angewiesen, entsprechend zu beschließen.
.
Herr Lüke erläutert den Sachverhalt und geht auf die
Aktivitäten der KSG im Geschäftsjahr 2014 ein.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig