Sitzung: 01.10.2015 Ausschuss für Kindergärten und Schulen, Familie, Jugend, Integration, Prävention, soziale Angelegenheiten und Sport
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Grundschule Bad Essen ist als Schwerpunktschule für den
Förderschwerpunkt „körperliche und motorische Entwicklung“ eingerichtet worden.
Diese Festsetzung ist gültig bis zum Beginn des Schuljahres 2024/ 2025.
Am 20. März 2012
wurde vom Niedersächsischen Landtag das Gesetz zur Einführung der inklusiven
Schule verabschiedet. Demnach konnten zunächst für eine Übergangszeit bis 2018
Schwerpunktschulen eingerichtet werden. Nach einer Gesetzesänderung vom 3. Juni
2015 ist diese Möglichkeit nun bis zum Jahr 2024 verlängert worden.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig