Sitzung: 15.10.2015 Rat der Gemeinde Bad Essen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Rat beschließt,
1. das
Entgelt in der Beitragsabteilung Trinkwasserversorgung zum 01.01.2016 auf netto
0,92 €/m³ anzuheben,
2. sich
bei der Entscheidung über eine Entgeltanpassung in der Beitragsabteilung
Schmutzwasserbeseitigung Bohmte zum 01.01.2016 auf netto 2,20 €/m³ dem Votum
der Gemeinde Bohmte anzuschließen
Die Vertreter der Gemeinde Bad Essen
in den Gremien des Wasserverbandes Wittlage werden gem. § 138 Absatz 1 Satz 2
Nds. Kommunalverfassungsgesetz angewiesen, entsprechend zu votieren.
Ratsherr Ahrens erläutert den Sachverhalt. Der
Wasserpreis sei seit nunmehr 13 Jahren stabil gewesen und werde durch die
Anpassung auf den Stand von vor 2002 zurückgeführt. Im Vergleich mit anderen
Wasserversorgern in der Region sei der Wasserpreis dann noch immer als günstig
einzustufen.
Ratsherr Kleine-Heitmeyer verweist darauf, dass die
jetzt anstehende Preisanpassung beim Frischwasser in erster Linie auf die
Anhebung der Wasserentnahmegebühren durch das Land Niedersachsen um 47%
zurückzuführen sei. Der Verband müsse mit einer Preisanpassung reagieren, um
weitere Defizite in der Beitragsabteilung zu vermeiden. In Bezug auf die
Preisanpassung in der Beitragsabteilung Schmutzwasser Bohmte gibt er zu
bedenken, dass dort in den kommenden Jahren noch umfangreiche Investitionen
notwendig seien, um das Netz zu modernisieren. Eine evtl. angedachte
Zusammenlegung der Beitragsabteilung
Schmutzwasser Bad Essen/Ostercappeln dürfe in jedem Fall erst dann umgesetzt
werden, wenn die Sanierungen im Bohmter Netz abgeschlossen seien.
Ratsfrau Eilers bekräftigt, dass es sich um eine
Entgeltanpassung mit Augenmaß handele, die wirtschaftlich konsequent und
notwendig sei. Sie weist darauf hin, dass die Entgeltanpassung höher
ausgefallen wäre, wenn der Verband nicht die Erträge aus der eigenen
Windenergieanlage erzielen würde. Die Erhöhung der Wasserentnahmegebühr durch
das Land Niedersachsen bezeichnet sie als notwendig und richtig, um
Frischwasser als unschätzbares Gut zu erhalten. Aus ihrer Sicht würden die
Wasserverschmutzer im Lande nicht ausreichend zur Kasse gebeten. Hier müsse das
Verursacherprinzip deutlicher zum Tragen kommen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig