Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Rat beschließt,

 

1.   das Entgelt in der Beitragsabteilung Trinkwasserversorgung zum 01.01.2016 auf netto 0,92 €/m³ anzuheben,

2.   sich bei der Entscheidung über eine Entgeltanpassung in der Beitragsabteilung Schmutzwasserbeseitigung Bohmte zum 01.01.2016 auf netto 2,20 €/m³ dem Votum der Gemeinde Bohmte anzuschließen

 

Die Vertreter der Gemeinde Bad Essen in den Gremien des Wasserverbandes Wittlage werden gem. § 138 Absatz 1 Satz 2 Nds. Kommunalverfassungsgesetz angewiesen, entsprechend zu votieren.       

 


Ratsherr Ahrens erläutert den Sachverhalt. Der Wasserpreis sei seit nunmehr 13 Jahren stabil gewesen und werde durch die Anpassung auf den Stand von vor 2002 zurückgeführt. Im Vergleich mit anderen Wasserversorgern in der Region sei der Wasserpreis dann noch immer als günstig einzustufen. 

 

Ratsherr Kleine-Heitmeyer verweist darauf, dass die jetzt anstehende Preisanpassung beim Frischwasser in erster Linie auf die Anhebung der Wasserentnahmegebühren durch das Land Niedersachsen um 47% zurückzuführen sei. Der Verband müsse mit einer Preisanpassung reagieren, um weitere Defizite in der Beitragsabteilung zu vermeiden. In Bezug auf die Preisanpassung in der Beitragsabteilung Schmutzwasser Bohmte gibt er zu bedenken, dass dort in den kommenden Jahren noch umfangreiche Investitionen notwendig seien, um das Netz zu modernisieren. Eine evtl. angedachte Zusammenlegung der  Beitragsabteilung Schmutzwasser Bad Essen/Ostercappeln dürfe in jedem Fall erst dann umgesetzt werden, wenn die Sanierungen im Bohmter Netz abgeschlossen seien.

 

Ratsfrau Eilers bekräftigt, dass es sich um eine Entgeltanpassung mit Augenmaß handele, die wirtschaftlich konsequent und notwendig sei. Sie weist darauf hin, dass die Entgeltanpassung höher ausgefallen wäre, wenn der Verband nicht die Erträge aus der eigenen Windenergieanlage erzielen würde. Die Erhöhung der Wasserentnahmegebühr durch das Land Niedersachsen bezeichnet sie als notwendig und richtig, um Frischwasser als unschätzbares Gut zu erhalten. Aus ihrer Sicht würden die Wasserverschmutzer im Lande nicht ausreichend zur Kasse gebeten. Hier müsse das Verursacherprinzip deutlicher zum Tragen kommen.

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig