Sitzung: 15.10.2015 Rat der Gemeinde Bad Essen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
1. Der
von der Geschäftsführung vorgelegte Jahresabschluss der Sole- und Kurpark Bad
Essen GmbH zum 31.12.2014 wird gem. § 9 des Gesellschaftsvertrages
festgestellt. Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 229.551,22 Euro wird durch eine
Entnahme aus den Gewinnrücklagen in Höhe von 200.000 Euro gemindert. Der Saldo
wird zusammen mit dem Gewinnvortrag auf neue Rechnung vorgetragen.
2. Der
Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat der Sole- und Kurpark Bad Essen GmbH wird
für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung erteilt.
3. Der
von der Geschäftsführung vorgelegte Jahresabschluss der Sole- und Kurpark Bad
Essen GmbH zum 31.12.2013 wird gem. § 9 des Gesellschaftsvertrages
festgestellt. Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 193.234,75 Euro wird durch eine
Entnahme aus den Gewinnrücklagen in Höhe von 200.000 Euro gemindert. Der Saldo
wird zusammen mit dem Gewinnvortrag auf neue Rechnung vorgetragen.
4. Der
Rat beschließt, den Auftrag zur Prüfung des Jahresabschlusses 2015 der Sole-
und Kurpark Bad Essen GmbH an die HDT-Treuhand Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
mbH, Osnabrück, zu vergeben.
Die Vertreter der Gemeinde Bad Essen in der
Gesellschafterversammlung und im Aufsichtsrat werden gem. § 138 Abs. 1 Satz 2
Nds. Kommunalverfassungsgesetz angewiesen, entsprechend zu votieren.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig