Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

1.   Der von der Geschäftsführung vorgelegte Jahresabschluss der Sole- und Kurpark Bad Essen GmbH zum 31.12.2014 wird gem. § 9 des Gesellschaftsvertrages festgestellt. Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 229.551,22 Euro wird durch eine Entnahme aus den Gewinnrücklagen in Höhe von 200.000 Euro gemindert. Der Saldo wird zusammen mit dem Gewinnvortrag auf neue Rechnung vorgetragen.

 

2.   Der Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat der Sole- und Kurpark Bad Essen GmbH wird für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung erteilt.

 

3.   Der von der Geschäftsführung vorgelegte Jahresabschluss der Sole- und Kurpark Bad Essen GmbH zum 31.12.2013 wird gem. § 9 des Gesellschaftsvertrages festgestellt. Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 193.234,75 Euro wird durch eine Entnahme aus den Gewinnrücklagen in Höhe von 200.000 Euro gemindert. Der Saldo wird zusammen mit dem Gewinnvortrag auf neue Rechnung vorgetragen.

 

4.   Der Rat beschließt, den Auftrag zur Prüfung des Jahresabschlusses 2015 der Sole- und Kurpark Bad Essen GmbH an die HDT-Treuhand Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mbH, Osnabrück, zu vergeben.

 

Die Vertreter der Gemeinde Bad Essen in der Gesellschafterversammlung und im Aufsichtsrat werden gem. § 138 Abs. 1 Satz 2 Nds. Kommunalverfassungsgesetz angewiesen, entsprechend zu votieren.

  

 


 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig