Sitzung: 15.10.2015 Rat der Gemeinde Bad Essen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Rat beschließt:
1. Der
von der Geschäftsführung vorgelegte Jahresabschluss der Kommunalen Siedlungs-
und Entwicklungsgesellschaft Wittlage mbH (KSG) zum 31.12.2014 wird
festgestellt. Der Jahresfehlbetrag von 6.959,47 € wird auf neue Rechnung
vorgetragen.
2. Der
Geschäftsführung der Kommunalen Siedlungs- und Entwicklungsgesellschaft
Wittlage mbH (KSG) wird für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung erteilt.
3. Die
Vertreter der Gemeinde in der Gesellschafterversammlung werden gemäß § 138 Abs.
1 Satz 2 NKomVG angewiesen, entsprechend zu beschließen.
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Abstimmungsergebnis:
einstimmig