Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Rat beschließt:

 

1.   Der von der Geschäftsführung vorgelegte Jahresabschluss der Kommunalen Siedlungs- und Entwicklungsgesellschaft Wittlage mbH (KSG) zum 31.12.2014 wird festgestellt. Der Jahresfehlbetrag von 6.959,47 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.

 

2.   Der Geschäftsführung der Kommunalen Siedlungs- und Entwicklungsgesellschaft Wittlage mbH (KSG) wird für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung erteilt.

 

3.   Die Vertreter der Gemeinde in der Gesellschafterversammlung werden gemäß § 138 Abs. 1 Satz 2 NKomVG angewiesen, entsprechend zu beschließen.

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig