Sitzung: 15.10.2015 Rat der Gemeinde Bad Essen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Rat beschließt:
1. den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 4 „Hartmannstraße“, 1.
vereinfachte Änderung gemäß § 13 BauGB aufzustellen.
Der Geltungsbereich der 1.
vereinfachten Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 4 „Hartmannstraße“
entspricht dem Geltungsbereich des Ursprungsplanes von 2007.
Der Aufstellungsbeschluss vom
13.03.2014 für die 1. Änderung des FNP und die 1. Änderung und Erweiterung des
Bebauungsplanes Nr. 4 wird aufgehoben.
Gemäß § 13 (2) Nr. 1 BauGB wird von
der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 (1) und § 4 (1) BauGB
abgesehen
2. gemäß § 13 (2) Nr. 2 BauGB die öffentliche Auslegung des o.g.
Bauleitplanes nach § 3 (2) BauGB und
die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange nach § 4 (2) BauGB.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung des
o.g. Bauleitplanes und die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange entsprechend durchzuführen.
Ratsherr Lippert erläutert den Sachverhalt.
Ratsfrau Elsner stellt die Bedeutung des
Verbrauchermarktes für die Ortschaft Lintorf heraus.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig