Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Rat beschließt:

 

1.       den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 4 „Hartmannstraße“, 1. vereinfachte Änderung gemäß § 13 BauGB aufzustellen.

 

Der Geltungsbereich der 1. vereinfachten Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 4 „Hartmannstraße“ entspricht dem Geltungsbereich des Ursprungsplanes von 2007.

 

Der Aufstellungsbeschluss vom 13.03.2014 für die 1. Änderung des FNP und die 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 4 wird aufgehoben.

 

Gemäß § 13 (2) Nr. 1 BauGB wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 (1) und § 4 (1) BauGB abgesehen

 

2.       gemäß § 13 (2) Nr. 2 BauGB die öffentliche Auslegung des o.g. Bauleitplanes nach     § 3 (2) BauGB und die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB.

 

3.       Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung des o.g. Bauleitplanes und die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange entsprechend durchzuführen.

 

 

     

 


Ratsherr Lippert erläutert den Sachverhalt.

Ratsfrau Elsner stellt die Bedeutung des Verbrauchermarktes für die Ortschaft Lintorf heraus.


Abstimmungsergebnis:

einstimmig