Beschlussvorschlag:

 

1.   Der von der Geschäftsführung vorgelegte Jahresabschluss der Hafen Wittlager Land GmbH zum 31.12.2014 wird festgestellt.

 

2.   Der Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat der Hafen Wittlager Land GmbH wird für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung erteilt.

 

3.   Die Vertreter der Gemeinde Bad Essen im Aufsichtsrat und in der Gesellschafterversammlung werden gemäß § 138 Abs. 1 Satz 2 Nds. Kommunalverfassungsgesetz angewiesen, entsprechend zu beschließen.

  

 


Herr Lüke erläutert den Sachverhalt.

 

Ratsfrau Eilers bittet darum, zukünftig auch den tatsächlich Zuschussbetrag, der von der Gemeinde Bad Essen geleistet wird, mitzuteilen. Herr Lüke sagt zu, die entsprechenden Zahlen zur nächsten Sitzung aufzubereiten.

 

Ratsfrau Eilers schlägt zudem vor, den Fachausschuss weitreichender über die inhaltlichen  Fragen im Zusammenhang mit der Hafen Wittlager Lang GmbH zu unterrichten. Die in der Öffentlichkeit vorgetragenen Argumente der Hafengegner seien allgemein bekannt. Nicht bekannt seien aber die Antworten seitens der Gesellschaft. Die Ausschussmitglieder könnten als Multiplikatoren für die Verbreitung der Argumente der Gesellschaft dienen. Herr Lüke sagt zu, diesbezüglich mit den Geschäftsführern Kontakt aufzunehmen.

 

Ratsfrau Matthey weist darauf hin, dass sich die Gemeinde Bad Essen auch vor dem Hintergrund der im Umfeld des Hafens geplanten Ansiedlung von Gewerbebetrieben und der damit verbundenen Aussicht auf Schaffung von Arbeitsplätzen an der Gesellschaft beteiligt habe.

 

Herr Meyer macht deutlich, dass bereits die Gesellschafterstruktur (Landkreis Osnabrück, Gemeinden Bad Essen, Bohmte und Ostercappeln) deutlich mache, dass das Projekt breit mitgetragen werde.

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig