Sitzung: 10.12.2015 Rat der Gemeinde Bad Essen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
1. Der
von der Geschäftsführung vorgelegte Jahresabschluss der Hafen Wittlager Land
GmbH zum 31.12.2014 wird festgestellt.
2. Der
Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat der Hafen Wittlager Land GmbH wird für
das Geschäftsjahr 2014 Entlastung erteilt.
3. Die
Vertreter der Gemeinde Bad Essen im Aufsichtsrat und in der
Gesellschafterversammlung werden gemäß § 138 Abs. 1 Satz 2 Nds.
Kommunalverfassungsgesetz angewiesen, entsprechend zu beschließen.
Ratsherr Ahrens erläutert den Sachverhalt. Der
Jahresabschluss sei durch einen Wirtschaftsprüfer und durch das
Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Osnabrück geprüft worden. Beanstandungen
hätten sich nicht ergeben. Der Verlust im Jahr 2014 werde durch eine Entnahme
aus der Rücklage gedeckt. Die Gemeinde Bad Essen hafte für Verluste der
Gesellschaft im Verhältnis ihrer Anteile. Für das Projekt Hafen Wittlager Land
sei das gut investiertes Geld in ein zukunftsfähiges Geschäftsfeld.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig