Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

1.   Der von der Geschäftsführung vorgelegte Jahresabschluss der Hafen Wittlager Land GmbH zum 31.12.2014 wird festgestellt.

 

2.   Der Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat der Hafen Wittlager Land GmbH wird für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung erteilt.

 

3.   Die Vertreter der Gemeinde Bad Essen im Aufsichtsrat und in der Gesellschafterversammlung werden gemäß § 138 Abs. 1 Satz 2 Nds. Kommunalverfassungsgesetz angewiesen, entsprechend zu beschließen.

  

 


Ratsherr Ahrens erläutert den Sachverhalt. Der Jahresabschluss sei durch einen Wirtschaftsprüfer und durch das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Osnabrück geprüft worden. Beanstandungen hätten sich nicht ergeben. Der Verlust im Jahr 2014 werde durch eine Entnahme aus der Rücklage gedeckt. Die Gemeinde Bad Essen hafte für Verluste der Gesellschaft im Verhältnis ihrer Anteile. Für das Projekt Hafen Wittlager Land sei das gut investiertes Geld in ein zukunftsfähiges Geschäftsfeld.

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig