Sitzung: 10.12.2015 Rat der Gemeinde Bad Essen
Beschluss:
Der Rat beschließt,
den vorgestellten Kriterienkatalog des
Hauptverbandes des Osnabrücker Landvolks (HOL) mit den angeführten Tierplätzen
unter Beachtung der a) bis d) anzuwenden. Die Verwaltung wird beauftragt, bei
entsprechenden Bauanträgen Aufstellungsbeschlüsse für Bauleitplan-verfahren zur
Beschlussfassung vorzubereiten.
Ratsherr Helms erläutert den Sachverhalt und geht auf
die Abwägung der unterschiedlichen Interessen der beteiligten Akteure ein. Die
Natur sei ein schützenswertes Gut und der Außenbereich solle deshalb
grundsätzlich von einer Bebauung freigehalten werden. Tierhaltungsanlagen seien
dabei privilegierte Bauvorhaben, die im Außenbereich vorgesehen sind. Dabei
müsse immer zwischen gewerblicher und industrieller Nutzung unterschieden
werden. Die Landwirtschaft unterliege ständigen strukturellen Veränderungen.
Die Struktur der landwirtschaftlichen Betriebe in der Gemeinde Bad Essen sei
gut. Im Einzelfall werden Erweiterungsmöglichkeiten für bestehende Betriebe unterstützt.
Diese Einzelfallentscheidung sollte aus seiner Sicht nicht durch eine
Pauschalentscheidung ersetzt werden. Der Vorschlag des Hauptverbandes des
Osnabrücker Landvolkes (HOL) passe deshalb nicht zu den bestehenden Strukturen
der Gemeinde Bad Essen.
Ratsherr Lippert schließt sich den Ausführungen an.
Auch er sieht keine Regelungsnotwendigkeit und bevorzugt eine Entscheidung in
jedem Einzelfall.
Bürgermeister Natemeyer ergänzt, dass die
Beschlussvorlage vor dem Hintergrund einer einheitlichen Verfahrensweise in den
drei Gemeinden des Wittlager Landes auf den Weg gebracht worden sei. Dies sei
aber nicht zwingend notwendig.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig abgelehnt