Beschluss:

 

Der Rat beschließt,

 

den vorgestellten Kriterienkatalog des Hauptverbandes des Osnabrücker Landvolks (HOL) mit den angeführten Tierplätzen unter Beachtung der a) bis d) anzuwenden. Die Verwaltung wird beauftragt, bei entsprechenden Bauanträgen Aufstellungsbeschlüsse für Bauleitplan-verfahren zur Beschlussfassung vorzubereiten.       

 


Ratsherr Helms erläutert den Sachverhalt und geht auf die Abwägung der unterschiedlichen Interessen der beteiligten Akteure ein. Die Natur sei ein schützenswertes Gut und der Außenbereich solle deshalb grundsätzlich von einer Bebauung freigehalten werden. Tierhaltungsanlagen seien dabei privilegierte Bauvorhaben, die im Außenbereich vorgesehen sind. Dabei müsse immer zwischen gewerblicher und industrieller Nutzung unterschieden werden. Die Landwirtschaft unterliege ständigen strukturellen Veränderungen. Die Struktur der landwirtschaftlichen Betriebe in der Gemeinde Bad Essen sei gut. Im Einzelfall werden Erweiterungsmöglichkeiten für bestehende Betriebe unterstützt. Diese Einzelfallentscheidung sollte aus seiner Sicht nicht durch eine Pauschalentscheidung ersetzt werden. Der Vorschlag des Hauptverbandes des Osnabrücker Landvolkes (HOL) passe deshalb nicht zu den bestehenden Strukturen der Gemeinde Bad Essen.

 

Ratsherr Lippert schließt sich den Ausführungen an. Auch er sieht keine Regelungsnotwendigkeit und bevorzugt eine Entscheidung in jedem Einzelfall.

 

Bürgermeister Natemeyer ergänzt, dass die Beschlussvorlage vor dem Hintergrund einer einheitlichen Verfahrensweise in den drei Gemeinden des Wittlager Landes auf den Weg gebracht worden sei. Dies sei aber nicht zwingend notwendig.

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig abgelehnt