Nach Vorbereitung durch Herrn Pante trägt Frau Bulthaup den Verwaltungsbericht vor:

 

3.1:    Marina Bad Essen

Nach Fertigstellung der Platzbefestigung im Marina-Umfeld durch die Firma Boymann aus Glandorf wurden bereits im letzten Jahr bei der Vorabnahme erhebliche Abplatzungen am Pflaster festgestellt. Da rund 160 Pflasterplatten auszutauschen waren, mussten diese erst nachproduziert werden. Dieses führte zu einer verzögerten Mängelbeseitigung, die bis heute noch nicht vollständig abgeschlossen wurde. Hierdurch konnte immer noch nicht eine Endabnahme erfolgen. Somit verlängert sich zu Gunsten der Gemeinde die Gewährleistungsfrist für spätere Nachforderungen.

 

Die für das Marina-Becken noch zu setzenden Dalben sollten Ende letzten Jahres eingesetzt werden. Für diese Arbeiten war es erforderlich, den Einfahrtsbereich mit dem Schott zu schließen, da die Unterwassersicht nur ohne Verwirbelungen gewährleistet werden kann. Laut Aussage der Firma Carl Innovation sollen die Dalben bis zur Öffnung des Marina-Beckens am 09. März gesetzt werden und somit hier die Arbeiten vollständig abgeschlossen werden.

 

3.2:    Ausbau der Gemeindestraße „Bahnhofstraße“ in Wittlage

Nachdem im November letzten Jahres den Anliegern der „Bahnhofstraße“ in Wittlage der geplante Ausbau des Abschnittes vom „Maschweg bis zu den Gleisen der VLO“ vorgestellt wurde, findet aktuell die Ausschreibung statt. Diese endet mit Submission am 08.03.2016. Hiernach werden die eingegangenen Angebote geprüft und dem Verwaltungsausschuss zur Auftragsvergabe vorgelegt. Der Ausbau der „Bahnhofstraße“ sieht eine Straßenbreite von 5 m in Asphalt, sowie einen einseitig geführten Gehweg in Pflasterbauweise vor. Zudem werden die Haltestellen im Bereich der Einmündung „Am Mühlenbach“ barrierefrei ausgebaut. Mit einem Baubeginn ist im April dieses Jahres zu rechnen. Aufgrund der umfangreichen Arbeiten wird ein Bauende nicht vor Ende September erwartet.

 

3.3:    Abbruch des Gebäudes Nikolaistraße 30 in Bad Essen

Mit Kaufvertrag vom 21.12.2015 konnte das Grundstück Nikolaistraße 30 (ehemals Orthopädietechnik Van Nüss) von der KSG an das Ehepaar Kormeyer/Döbbeling verkauft werden. Bereits im Oktober 2015 hatte das Ehepaar die angrenzende Immobilie Nikolaistraße 28 („Alte Apotheke“) erworben. Im Kaufvertrag hatte sich die KSG bzw. Gemeinde verpflichtet, das Gebäude Nikolaistraße 30 abzubrechen und die notwendigen Dachdecker- und Fassadenarbeiten am Nachbargebäude Nikolaistraße 30 A durchzuführen. Alle Arbeiten konnten, wie geplant, bis Ende Januar abgeschlossen werden. Innerhalb einer Vermessung des Grundstückes wurde ein Streifen zur Größe von ca. 65 m² zur Errichtung von fünf öffentlichen Einstellplätzen an der „Nikolaistraße“ abgetrennt. Da bis zum Herbst umfangreiche Sanierungs- und Bauarbeiten an der „Alten Apotheke“ stattfinden, sollen die öffentlichen Stellplätze danach befestigt und eingerichtet werden.

 

3.4:    Umbau des Bahnübergangs „Franz-Martin-Straße“

Für die Schließung des Bahnübergangs an der „Franz-Martin-Straße“ und dessen Umbaus nur noch zur Querung von Fußgängern und Radfahrern wurde Anfang der Woche die Maßnahme veröffentlicht. Bis zum 09.03.2016 haben nun Firmen Zeit, ein Angebot abzugeben. Es ist geplant, innerhalb der Verwaltungsausschusssitzung am 17.03.2016 den Auftrag zu erteilen, so dass ein Baubeginn im April erwartet werden kann. Somit wird der im Sanierungskonzept „Hafenstraße“ enthaltene Umbau der Kreuzung „Schulallee/Franz-Martin-Straße“ umgesetzt.

 

3.5:    Änderung der technischen Sicherung des Bahnüberganges „Hartmannstraße“ (K 404)

Mit Schreiben vom 03.02.2016 wurde der Gemeinde Bad Essen über die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr mitgeteilt, dass für die Änderung der technischen Sicherung des Bahnübergangs „Hartmannstraße“ (K 404) das Plangenehmigungsverfahren abgeschlossen und genehmigt wurde. Insofern besteht nun die Möglichkeit, die veraltete Signaltechnik auszutauschen und den Übergang mit Halbschranken zu ergänzen. Mit einer Umsetzung der Maßnahme durch die VLO wird noch in diesem Jahr gerechnet.

 

3.6:    Neubepflanzung des Umfeldes am Schafstall in Bad Essen

Bereits im vergangenen Jahr wurden Haushaltsmittel für die Umgestaltung der Bepflanzung der Waldkuranlagen und das Umfeld des Schafstalles in den Haushaltsplan eingestellt. Da im Herbst letzten Jahres die Maßnahme nicht mehr durchgeführt werden konnte, fand die Umsetzung im Januar statt. Wie bereits in der örtlichen Presse vorgestellt, wurde insbesondere das Umfeld um den Schafstall pflegeleichter gestaltet. Auffällig sind hier zwei neun m hohe Säulenbuchen, die als Ersatz für die entfernte Bestandsbepflanzung gesetzt wurden. Die Arbeiten wurden durch Firma Boymann ausgeführt. Im Zuge dieser Arbeiten wurden auch im größeren Umfang notwendige Rückschnitte an Bestandspflanzungen vorgenommen, die den Bereich auch hinter dem Schafstall und am Schwanenteich betreffen.

 

3.7:    Einbruch auf dem Bauhof

In der Nacht vom 21. auf den 22.12.2015 wurde auf dem gemeindlichen Bauhof an der Forststraße eingebrochen. Die Einbrecher verschafften sich Zugang zu allen Hallen und Bürobereichen und erlangten auch nach Aufbruch eines Tresors Zugang zu den Schlüsseln der Bauhoffahrzeuge. Bei dem Einbruch wurde eine erhebliche Anzahl an Kleingeräten entwendet. Hierzu zählen Freischneider, Heckenscheren, Motorsägen und sonstige Kleingeräte. Die Ware wurde auf ein Mercedes-Doppelkabiner-Bauhoffahrzeug aufgeladen und komplett entwendet. Mitte Januar wurde das Bauhoffahrzeug in Hildesheim durch die Polizei aufgefunden und konnte nach Untersuchung abgeholt werden. Der Gesamtschaden an gestohlenen Geräten sowie zerstörten Türen und Einrichtungen wird auf über 40.000,00 € geschätzt. Da die Versicherung den entstandenen Schaden nicht in voller Höhe erstattet, wurde deshalb ein erhöhter Ansatz zur Beschaffung von Kleingeräten in den aktuellen Haushalt eingestellt. Die bisher schon gute Sicherung der Geräte aber auch der Fahrzeugschlüssel wird in Abstimmung mit Fachunternehmen und der Versicherung aktuell verbessert.

 

3.8:    Fortschreibung des Radwegekonzeptes an Landesstraßen

Ende 2015 wurde die Gemeindeverwaltung über den Landkreis Osnabrück aufgefordert, die bisher enthaltenen Maßnahmen zum Bau von Radwegen an Landesstraßen aus dem Radwegekonzept 2012 zu prüfen und ggf. weitere Ergänzungen anzumelden. Nach Absprache mit der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr wurde Mitte Januar dieses Jahres der sich aus den Meldungen ergebene Kriterienkatalog der Gemeinde zur Kenntnis übersandt. Von Seiten der Gemeindeverwaltung wurden die bisher auch von den Ausschüssen beratenen und bereits angemeldeten Maßnahmen an den Landesstraßen 82, 83 und 84 gemeldet. Zudem wurde ein sich ergebener Lückenschluss an der L 85 zwischen Mönkehöfen und der Ortschaft Wehrendorf zusätzlich angemeldet. Aufgrund der verschiedenen Kriterien, mit dem Schwerpunkt Radwegsicherung an Kitas und Schulen, ergibt sich eine neue Gewichtung aller gemeldeten Maßnahmen und somit eine neue Prioritätenliste. Hierbei befinden sich insgesamt fünf Maßnahmen aus dem Radwegekonzept 2012 bereits in der Umsetzungsphase, die mit den zur Verfügung stehenden Landesmitteln zeitnah umgesetzt werden. In der weiteren Priorität auf Platz drei landet die Maßnahme an der Landesstraße 84 auf dem Essenerberg mit einem rund einen km langen Teilstück zwischen der „Ellingstraße“ und der Einmündung „Am Galgenbrink“. Aufgrund der hohen Priorität ist mit einer Umsetzung in den nächsten Jahren zu rechnen. Die weiteren Maßnahmen innerhalb der Gemeinde Bad Essen liegen in der Priorität viel niedriger auf den Plätzen 15, 24, 32 und 33 und werden auch in den nächsten Jahren nicht umgesetzt werden können.

 

3.9:    Förderung der Maßnahme „Aßbruchweg“ im Programm Ländlicher Wegebau

Mit Schreiben vom 22.01.2016 vom Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems wurde der Gemeinde Bad Essen mitgeteilt, dass die Förderung der Maßnahme „Aßbruchweg“ im Programm Ländlicher Wegebau abgelehnt wurde. Aufgrund der Vielzahl der eingereichten Maßnahmen musste wegen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel eine Projektauswahl nach einem Punkteranking erfolgen. Da andere Projekte in der Förderwürdigkeit höher zu bewerten waren, konnte keine Finanzierungszusage erfolgen. Dennoch wurde die Gemeinde Bad Essen aufgefordert, erneut die Maßnahme „Aßbruchweg“ zur Förderung anzumelden, was auch erfolgt ist. Da in der neuen EU-Förderperiode die Mittel für den Ländlichen Wegebau erheblich reduziert wurden, können nur wenige Maßnahmen gefördert werden. Mit einer Entscheidung zur erneuten Beantragung wird noch im ersten Halbjahr 2016 gerechnet.

 

3.10:  Förderung des Regionalmanagements im ILEK Wittlager Land

Mit Schreiben vom 16.12.2015 erhielt das Wittlager Land vom Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems den Zuwendungsbescheid für das angemeldete Regionalmanagement. Die Zuwendung beträgt 350.000,00 € und entspricht einer Quote von knapp 56% der voraussichtlich entstehenden Kosten für das Regionalmanagement bis zum Jahr 2023. Insofern wurde der gestellte Antrag in voller Höhe gewährt und ermöglicht die Weiterführung des integrierten ländlichen Entwicklungskonzeptes im Wittlager Raum.

 

3.11:  Fahrbahnerneuerungen an der L 82 und L 83

Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr plant auch in diesem Jahr Fahrbahnerneuerungsmaßnahmen im Gemeindegebiet von Bad Essen. So soll es bereits im März im Bereich der Ortsdurchfahrt Barkhausen an der L 83 Kanalbau-, Böschungssicherungs- und Straßenbaumaßnahmen geben. Auf Grund dieser umfangreichen Arbeiten wird es zu Vollsperrungen in diesem Bereich kommen. Der ÖPNV wird aber weiterhin sichergestellt. Nach Angaben der Landesbehörde werden die Arbeiten in der Ortsdurchfahrt Barkhausen mindestens acht Wochen andauern. Hiernach schließen Fahrbahninstandsetzungsmaßnahmen in kleinerem Umfang bis zur Ortsdurchfahrt Buer an. Insofern wird es hier über einen längeren Zeitraum zu Verkehrsbehinderungen kommen.

 

In den Sommerferien dieses Jahres soll die Fahrbahn an der L 82 von der Ampelkreuzung B 65 Richtung Wimmer bis Heithöfen und darüber hinaus bis zur Landesgrenze saniert werden. Innerhalb dieser Maßnahme soll auch die bereits in der Dorferneuerung vorgesehene Querungshilfe nördlich der „Dobbenstraße“ mit installiert werden. Es wird davon ausgegangen, dass die Vollsperrung in mehreren Abschnitten in den Sommerferien stattfindet. Auch bei dieser Maßnahme wird es zu großräumigen Umleitungen kommen.

 

3.12:  Austausch zur Dümmervereinbarung

Am 01.12.2015 fand beim UHV ein gemeinsames Treffen mit Vertretern der Wittlager Gemeinden sowie des Naturschutzes und der Regionalplanung vom Landkreis Osnabrück sowie der ILEK-Regionalmanagerin Frau Wiest statt. Im Zuge der Dümmervereinbarung sollen Flächen im Einzugsbereich des Dümmers am Wimmerbach und an der Hunte erworben und als Kompensations- und Retentionsräume entwickelt werden. Da hierzu erhebliche Finanzmittel benötigt werden, wurde die Idee entwickelt, aus den Bauleitplanverfahren der Altkreiskommunen die Kompensation direkt an die Gewässer zu bringen. Hierbei soll der Unterhaltungsverband seine bestehenden Flächen mit einbringen und sich um den Ankauf weiterer Flächen bemühen. Die zu erbringenden Kompensationswerteinheiten aus dem Bauleitplanverfahren sollen als Ersatzgeldzahlung zur Umsetzung von Maßnahmen über den Landkreis Osnabrück an die Gewässer fließen. Eine Ersatzgeldzahlung ist grundsätzlich bei Bauleitplanverfahren ausgeschlossen und soll aufgrund der besonderen Dümmervereinbarung hier möglich werden. Der Landkreis Osnabrück ist nun aufgefordert, den Preis pro Werteinheit festzulegen und diesen für einen gewissen Zeitraum zu sichern. Der Unterhaltungsverband wird einen Musternutzungsvertrag zur weiteren Abstimmung zwischen dem Landkreis, den Gemeinden und dem Unterhaltungsverband vorbereiten. Zudem wird die Gewässermanagerin, Frau Vörckel, in Zusammenarbeit mit den Altkreiskommunen einen Zeitplan erstellen, wann voraussichtlich wie viele Werteinheiten von den einzelnen Kommunen in das Gesamtprojekt eingebracht werden. Die Frage, wie der Ankauf von neuen Flächen an Gewässern finanziert werden kann, blieb weiterhin offen, da bei Ankauf von Flächen keine Kompensation für den Naturhaushalt umgesetzt wird.

 

3.13   Immobilienmesse der Sparkasse Osnabrück

Am vergangenen Wochenende fand die alljährliche Immobilienmesse in den Räumlichkeiten der Sparkasse Osnabrück statt, an dem auch die Gemeinde Bad Essen wieder teilnahm. Obwohl im letzten Jahr mit dem Baugebiet „Auf der Breede/Kolberger Straße“ und dem Baugebiet „Nördlich der Marina“ zusätzliche Bauflächen ausgewiesen wurden, war die Vermarktung gleichzeitig so hoch, dass nur noch wenige Angebote aus diesen Bereichen präsentiert werden konnten. Grundsätzlich dient die Immobilienmesse aber auch der Darstellung der einzelnen Kommunen im Landkreis Osnabrück. Wie zu jeder Immobilienausstellung wurde der Immobilienflyer aktualisiert und neu gedruckt.

 

 

Ausschussvorsitzender Helms stellt den Bericht zur Diskussion. Frau Bulthaup ergänzt, dass Antworten auf Fragen, die während der heutigen Sitzung ggf. offen bleiben, kurzfristig nachgereicht werden.

 

Zu 3.1:        Ausschussmitglied van der Ahe bittet die Verwaltung um ergänzende Mitteilung, ob nach der ersten Schadenfeststellung weitere Beschädigungen/Abplatzungen an den Platten der Platzbefestigung im Marina-Umfeld aufgetreten sind und ob damit zu rechnen ist, dass zukünftig fortlaufend Pflaster ausgetauscht werden muss.

 

Zu 3.4:        Ausschussmitglied Hünefeld schlägt vor, bei Beginn der Arbeiten für die Schließung des Bahnübergangs an der „Franz-Martin-Straße“ bereits in der Einmündung der „Hafenstraße“ auf die „Essener Straße“, südlich der Kanalbrücke, eine Warnbake mit Sackgassen-Hinweis aufzustellen. Damit kann vermieden werden, dass der Pkw-Verkehr zunächst bis zur Baustelle vorfährt und dann umkehren muss. Zusätzlich sollte die geänderte Verkehrsführung rechtzeitig in der Presse bekannt gemacht werden.

 

Zu 3.8:        Zur Fortschreibung des Radwegekonzeptes wurden seitens der Gemeinde unter anderem Maßnahmen an der L 82 gemeldet. Ausschussmitglied Lippert ergänzt, dass, sofern nicht bereits enthalten, der Abschnitt zwischen Wimmer und Heithöfen aufzunehmen ist.

 

Zu 3.11:      Ausschussmitglied Bühning bittet um Auskunft, wann die Restarbeiten an den im vergangenen Jahr ausgebauten Straßenabschnitten (Radwegeausbau und Fahrbahnmarkierungen) durchgeführt werden.

 

Zu 3.12:      Ausschussmitglied Lippert fragt nach der Umsetzung der Kompensationsmaßnahmen. Aus dem Ausschuss wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Kompensationsleistungen der Gemeinde auch in die gemeindlichen Flächen an der Hunte fließen müssen. Es besteht die Befürchtung, dass die finanziellen Mittel zunächst nur in das direkte Dümmer-Umfeld investiert werden.