Sitzung: 25.02.2016 Ausschuss für Bauen, Planen und Gemeindeentwicklung
Nach Vorbereitung durch Herrn Pante trägt Frau
Bulthaup den Verwaltungsbericht vor:
3.1: Marina Bad Essen
Nach
Fertigstellung der Platzbefestigung im Marina-Umfeld durch die Firma Boymann
aus Glandorf wurden bereits im letzten Jahr bei der Vorabnahme erhebliche
Abplatzungen am Pflaster festgestellt. Da rund 160 Pflasterplatten
auszutauschen waren, mussten diese erst nachproduziert werden. Dieses führte zu
einer verzögerten Mängelbeseitigung, die bis heute noch nicht vollständig
abgeschlossen wurde. Hierdurch konnte immer noch nicht eine Endabnahme
erfolgen. Somit verlängert sich zu Gunsten der Gemeinde die
Gewährleistungsfrist für spätere Nachforderungen.
Die
für das Marina-Becken noch zu setzenden Dalben sollten Ende letzten Jahres
eingesetzt werden. Für diese Arbeiten war es erforderlich, den Einfahrtsbereich
mit dem Schott zu schließen, da die Unterwassersicht nur ohne Verwirbelungen
gewährleistet werden kann. Laut Aussage der Firma Carl Innovation sollen die
Dalben bis zur Öffnung des Marina-Beckens am 09. März gesetzt werden und somit
hier die Arbeiten vollständig abgeschlossen werden.
3.2: Ausbau
der Gemeindestraße „Bahnhofstraße“ in Wittlage
Nachdem im November letzten Jahres den Anliegern der
„Bahnhofstraße“ in Wittlage der geplante Ausbau des Abschnittes vom „Maschweg
bis zu den Gleisen der VLO“ vorgestellt wurde, findet aktuell die Ausschreibung
statt. Diese endet mit Submission am 08.03.2016. Hiernach werden die
eingegangenen Angebote geprüft und dem Verwaltungsausschuss zur Auftragsvergabe
vorgelegt. Der Ausbau der „Bahnhofstraße“ sieht eine Straßenbreite von 5 m in
Asphalt, sowie einen einseitig geführten Gehweg in Pflasterbauweise vor. Zudem
werden die Haltestellen im Bereich der Einmündung „Am Mühlenbach“ barrierefrei
ausgebaut. Mit einem Baubeginn ist im April dieses Jahres zu rechnen. Aufgrund
der umfangreichen Arbeiten wird ein Bauende nicht vor Ende September erwartet.
3.3: Abbruch des Gebäudes Nikolaistraße 30 in Bad
Essen
Mit
Kaufvertrag vom 21.12.2015 konnte das Grundstück Nikolaistraße 30 (ehemals
Orthopädietechnik Van Nüss) von der KSG an das Ehepaar Kormeyer/Döbbeling
verkauft werden. Bereits im Oktober 2015 hatte das Ehepaar die angrenzende
Immobilie Nikolaistraße 28 („Alte Apotheke“) erworben. Im Kaufvertrag hatte
sich die KSG bzw. Gemeinde verpflichtet, das Gebäude Nikolaistraße 30
abzubrechen und die notwendigen Dachdecker- und Fassadenarbeiten am
Nachbargebäude Nikolaistraße 30 A durchzuführen. Alle Arbeiten konnten, wie
geplant, bis Ende Januar abgeschlossen werden. Innerhalb einer Vermessung des
Grundstückes wurde ein Streifen zur Größe von ca. 65 m² zur Errichtung von fünf
öffentlichen Einstellplätzen an der „Nikolaistraße“ abgetrennt. Da bis zum
Herbst umfangreiche Sanierungs- und Bauarbeiten an der „Alten Apotheke“
stattfinden, sollen die öffentlichen Stellplätze danach befestigt und
eingerichtet werden.
3.4: Umbau des Bahnübergangs
„Franz-Martin-Straße“
Für
die Schließung des Bahnübergangs an der „Franz-Martin-Straße“ und dessen Umbaus
nur noch zur Querung von Fußgängern und Radfahrern wurde Anfang der Woche die
Maßnahme veröffentlicht. Bis zum 09.03.2016 haben nun Firmen Zeit, ein Angebot
abzugeben. Es ist geplant, innerhalb der Verwaltungsausschusssitzung am
17.03.2016 den Auftrag zu erteilen, so dass ein Baubeginn im April erwartet
werden kann. Somit wird der im Sanierungskonzept „Hafenstraße“ enthaltene Umbau
der Kreuzung „Schulallee/Franz-Martin-Straße“ umgesetzt.
3.5: Änderung der technischen Sicherung des
Bahnüberganges „Hartmannstraße“ (K 404)
Mit Schreiben vom 03.02.2016 wurde der Gemeinde Bad
Essen über die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
mitgeteilt, dass für die Änderung der technischen Sicherung des Bahnübergangs
„Hartmannstraße“ (K 404) das Plangenehmigungsverfahren abgeschlossen und
genehmigt wurde. Insofern besteht nun die Möglichkeit, die veraltete
Signaltechnik auszutauschen und den Übergang mit Halbschranken zu ergänzen. Mit
einer Umsetzung der Maßnahme durch die VLO wird noch in diesem Jahr gerechnet.
3.6: Neubepflanzung des Umfeldes am Schafstall in
Bad Essen
Bereits
im vergangenen Jahr wurden Haushaltsmittel für die Umgestaltung der Bepflanzung
der Waldkuranlagen und das Umfeld des Schafstalles in den Haushaltsplan
eingestellt. Da im Herbst letzten Jahres die Maßnahme nicht mehr durchgeführt
werden konnte, fand die Umsetzung im Januar statt. Wie bereits in der örtlichen
Presse vorgestellt, wurde insbesondere das Umfeld um den Schafstall
pflegeleichter gestaltet. Auffällig sind hier zwei neun m hohe Säulenbuchen,
die als Ersatz für die entfernte Bestandsbepflanzung gesetzt wurden. Die
Arbeiten wurden durch Firma Boymann ausgeführt. Im Zuge dieser Arbeiten wurden
auch im größeren Umfang notwendige Rückschnitte an Bestandspflanzungen vorgenommen,
die den Bereich auch hinter dem Schafstall und am Schwanenteich betreffen.
3.7: Einbruch auf dem Bauhof
In der
Nacht vom 21. auf den 22.12.2015 wurde auf dem gemeindlichen Bauhof an der
Forststraße eingebrochen. Die Einbrecher verschafften sich Zugang zu allen
Hallen und Bürobereichen und erlangten auch nach Aufbruch eines Tresors Zugang
zu den Schlüsseln der Bauhoffahrzeuge. Bei dem Einbruch wurde eine erhebliche
Anzahl an Kleingeräten entwendet. Hierzu zählen Freischneider, Heckenscheren,
Motorsägen und sonstige Kleingeräte. Die Ware wurde auf ein Mercedes-Doppelkabiner-Bauhoffahrzeug
aufgeladen und komplett entwendet. Mitte Januar wurde das Bauhoffahrzeug in
Hildesheim durch die Polizei aufgefunden und konnte nach Untersuchung abgeholt
werden. Der Gesamtschaden an gestohlenen Geräten sowie zerstörten Türen und
Einrichtungen wird auf über 40.000,00 € geschätzt. Da die Versicherung den
entstandenen Schaden nicht in voller Höhe erstattet, wurde deshalb ein erhöhter
Ansatz zur Beschaffung von Kleingeräten in den aktuellen Haushalt eingestellt.
Die bisher schon gute Sicherung der Geräte aber auch der Fahrzeugschlüssel wird
in Abstimmung mit Fachunternehmen und der Versicherung aktuell verbessert.
3.8: Fortschreibung des Radwegekonzeptes an
Landesstraßen
Ende
2015 wurde die Gemeindeverwaltung über den Landkreis Osnabrück aufgefordert,
die bisher enthaltenen Maßnahmen zum Bau von Radwegen an Landesstraßen aus dem
Radwegekonzept 2012 zu prüfen und ggf. weitere Ergänzungen anzumelden. Nach
Absprache mit der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
wurde Mitte Januar dieses Jahres der sich aus den Meldungen ergebene
Kriterienkatalog der Gemeinde zur Kenntnis übersandt. Von Seiten der
Gemeindeverwaltung wurden die bisher auch von den Ausschüssen beratenen und
bereits angemeldeten Maßnahmen an den Landesstraßen 82, 83 und 84 gemeldet.
Zudem wurde ein sich ergebener Lückenschluss an der L 85 zwischen Mönkehöfen
und der Ortschaft Wehrendorf zusätzlich angemeldet. Aufgrund der verschiedenen
Kriterien, mit dem Schwerpunkt Radwegsicherung an Kitas und Schulen, ergibt
sich eine neue Gewichtung aller gemeldeten Maßnahmen und somit eine neue
Prioritätenliste. Hierbei befinden sich insgesamt fünf Maßnahmen aus dem
Radwegekonzept 2012 bereits in der Umsetzungsphase, die mit den zur Verfügung
stehenden Landesmitteln zeitnah umgesetzt werden. In der weiteren Priorität auf
Platz drei landet die Maßnahme an der Landesstraße 84 auf dem Essenerberg mit
einem rund einen km langen Teilstück zwischen der „Ellingstraße“ und der Einmündung
„Am Galgenbrink“. Aufgrund der hohen Priorität ist mit einer Umsetzung in den
nächsten Jahren zu rechnen. Die weiteren Maßnahmen innerhalb der Gemeinde Bad
Essen liegen in der Priorität viel niedriger auf den Plätzen 15, 24, 32 und 33
und werden auch in den nächsten Jahren nicht umgesetzt werden können.
3.9: Förderung der Maßnahme „Aßbruchweg“ im
Programm Ländlicher Wegebau
Mit
Schreiben vom 22.01.2016 vom Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems
wurde der Gemeinde Bad Essen mitgeteilt, dass die Förderung der Maßnahme
„Aßbruchweg“ im Programm Ländlicher Wegebau abgelehnt wurde. Aufgrund der
Vielzahl der eingereichten Maßnahmen musste wegen der zur Verfügung stehenden
Haushaltsmittel eine Projektauswahl nach einem Punkteranking erfolgen. Da
andere Projekte in der Förderwürdigkeit höher zu bewerten waren, konnte keine
Finanzierungszusage erfolgen. Dennoch wurde die Gemeinde Bad Essen
aufgefordert, erneut die Maßnahme „Aßbruchweg“ zur Förderung anzumelden, was
auch erfolgt ist. Da in der neuen EU-Förderperiode die Mittel für den
Ländlichen Wegebau erheblich reduziert wurden, können nur wenige Maßnahmen
gefördert werden. Mit einer Entscheidung zur erneuten Beantragung wird noch im
ersten Halbjahr 2016 gerechnet.
3.10: Förderung des Regionalmanagements im ILEK
Wittlager Land
Mit
Schreiben vom 16.12.2015 erhielt das Wittlager Land vom Amt für regionale
Landesentwicklung Weser-Ems den Zuwendungsbescheid für das angemeldete
Regionalmanagement. Die Zuwendung beträgt 350.000,00 € und entspricht einer
Quote von knapp 56% der voraussichtlich entstehenden Kosten für das
Regionalmanagement bis zum Jahr 2023. Insofern wurde der gestellte Antrag in
voller Höhe gewährt und ermöglicht die Weiterführung des integrierten
ländlichen Entwicklungskonzeptes im Wittlager Raum.
3.11: Fahrbahnerneuerungen
an der L 82 und L 83
Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und
Verkehr plant auch in diesem Jahr Fahrbahnerneuerungsmaßnahmen im
Gemeindegebiet von Bad Essen. So soll es bereits im März im Bereich der
Ortsdurchfahrt Barkhausen an der L 83 Kanalbau-, Böschungssicherungs- und
Straßenbaumaßnahmen geben. Auf Grund dieser umfangreichen Arbeiten wird es zu
Vollsperrungen in diesem Bereich kommen. Der ÖPNV wird aber weiterhin
sichergestellt. Nach Angaben der Landesbehörde werden die Arbeiten in der
Ortsdurchfahrt Barkhausen mindestens acht Wochen andauern. Hiernach schließen
Fahrbahninstandsetzungsmaßnahmen in kleinerem Umfang bis zur Ortsdurchfahrt
Buer an. Insofern wird es hier über einen längeren Zeitraum zu
Verkehrsbehinderungen kommen.
In den Sommerferien dieses Jahres soll die Fahrbahn an
der L 82 von der Ampelkreuzung B 65 Richtung Wimmer bis Heithöfen und darüber
hinaus bis zur Landesgrenze saniert werden. Innerhalb dieser Maßnahme soll auch
die bereits in der Dorferneuerung vorgesehene Querungshilfe nördlich der
„Dobbenstraße“ mit installiert werden. Es wird davon ausgegangen, dass die
Vollsperrung in mehreren Abschnitten in den Sommerferien stattfindet. Auch bei
dieser Maßnahme wird es zu großräumigen Umleitungen kommen.
3.12: Austausch zur Dümmervereinbarung
Am
01.12.2015 fand beim UHV ein gemeinsames Treffen mit Vertretern der Wittlager
Gemeinden sowie des Naturschutzes und der Regionalplanung vom Landkreis
Osnabrück sowie der ILEK-Regionalmanagerin Frau Wiest statt. Im Zuge der
Dümmervereinbarung sollen Flächen im Einzugsbereich des Dümmers am Wimmerbach
und an der Hunte erworben und als Kompensations- und Retentionsräume entwickelt
werden. Da hierzu erhebliche Finanzmittel benötigt werden, wurde die Idee
entwickelt, aus den Bauleitplanverfahren der Altkreiskommunen die Kompensation
direkt an die Gewässer zu bringen. Hierbei soll der Unterhaltungsverband seine
bestehenden Flächen mit einbringen und sich um den Ankauf weiterer Flächen
bemühen. Die zu erbringenden Kompensationswerteinheiten aus dem
Bauleitplanverfahren sollen als Ersatzgeldzahlung zur Umsetzung von Maßnahmen
über den Landkreis Osnabrück an die Gewässer fließen. Eine Ersatzgeldzahlung
ist grundsätzlich bei Bauleitplanverfahren ausgeschlossen und soll aufgrund der
besonderen Dümmervereinbarung hier möglich werden. Der Landkreis Osnabrück ist
nun aufgefordert, den Preis pro Werteinheit festzulegen und diesen für einen
gewissen Zeitraum zu sichern. Der Unterhaltungsverband wird einen
Musternutzungsvertrag zur weiteren Abstimmung zwischen dem Landkreis, den
Gemeinden und dem Unterhaltungsverband vorbereiten. Zudem wird die
Gewässermanagerin, Frau Vörckel, in Zusammenarbeit mit den Altkreiskommunen
einen Zeitplan erstellen, wann voraussichtlich wie viele Werteinheiten von den
einzelnen Kommunen in das Gesamtprojekt eingebracht werden. Die Frage, wie der
Ankauf von neuen Flächen an Gewässern finanziert werden kann, blieb weiterhin
offen, da bei Ankauf von Flächen keine Kompensation für den Naturhaushalt
umgesetzt wird.
3.13 Immobilienmesse der Sparkasse Osnabrück
Am
vergangenen Wochenende fand die alljährliche Immobilienmesse in den
Räumlichkeiten der Sparkasse Osnabrück statt, an dem auch die Gemeinde Bad
Essen wieder teilnahm. Obwohl im letzten Jahr mit dem Baugebiet „Auf der
Breede/Kolberger Straße“ und dem Baugebiet „Nördlich der Marina“ zusätzliche Bauflächen
ausgewiesen wurden, war die Vermarktung gleichzeitig so hoch, dass nur noch
wenige Angebote aus diesen Bereichen präsentiert werden konnten. Grundsätzlich
dient die Immobilienmesse aber auch der Darstellung der einzelnen Kommunen im
Landkreis Osnabrück. Wie zu jeder Immobilienausstellung wurde der Immobilienflyer
aktualisiert und neu gedruckt.
Ausschussvorsitzender
Helms stellt den Bericht zur Diskussion. Frau Bulthaup ergänzt, dass Antworten
auf Fragen, die während der heutigen Sitzung ggf. offen bleiben, kurzfristig
nachgereicht werden.
Zu
3.1: Ausschussmitglied van der Ahe bittet die
Verwaltung um ergänzende Mitteilung, ob nach der ersten Schadenfeststellung
weitere Beschädigungen/Abplatzungen an den Platten der Platzbefestigung im
Marina-Umfeld aufgetreten sind und ob damit zu rechnen ist, dass zukünftig
fortlaufend Pflaster ausgetauscht werden muss.
Zu
3.4: Ausschussmitglied Hünefeld schlägt vor,
bei Beginn der Arbeiten für die Schließung des Bahnübergangs an der „Franz-Martin-Straße“
bereits in der Einmündung der „Hafenstraße“ auf die „Essener Straße“, südlich
der Kanalbrücke, eine Warnbake mit Sackgassen-Hinweis aufzustellen. Damit kann
vermieden werden, dass der Pkw-Verkehr zunächst bis zur Baustelle vorfährt und
dann umkehren muss. Zusätzlich sollte die geänderte Verkehrsführung rechtzeitig
in der Presse bekannt gemacht werden.
Zu
3.8: Zur Fortschreibung des Radwegekonzeptes
wurden seitens der Gemeinde unter anderem Maßnahmen an der L 82 gemeldet.
Ausschussmitglied Lippert ergänzt, dass, sofern nicht bereits enthalten, der
Abschnitt zwischen Wimmer und Heithöfen aufzunehmen ist.
Zu
3.11: Ausschussmitglied Bühning bittet um
Auskunft, wann die Restarbeiten an den im vergangenen Jahr ausgebauten
Straßenabschnitten (Radwegeausbau und Fahrbahnmarkierungen) durchgeführt
werden.
Zu
3.12: Ausschussmitglied Lippert fragt nach der
Umsetzung der Kompensationsmaßnahmen. Aus dem Ausschuss wird ausdrücklich
darauf hingewiesen, dass Kompensationsleistungen der Gemeinde auch in die
gemeindlichen Flächen an der Hunte fließen müssen. Es besteht die Befürchtung,
dass die finanziellen Mittel zunächst nur in das direkte Dümmer-Umfeld investiert
werden.