Sitzung: 17.03.2016 Rat der Gemeinde Bad Essen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
1. Der
Rat stimmt dem von der Geschäftsführung vorgelegten Wirtschaftsplan der Sole-
und Kurpark Bad Essen GmbH für das Wirtschaftsjahr 2016 zu.
2. Die
Vertreter der Gemeinde in der Gesellschafterversammlung und im Aufsichtsrat
werden gemäß § 138 Abs. 1 Satz 2 Nds. Kommunalverfassungsgesetz angewiesen,
entsprechend zu votieren.
Ratsherr Ahrens erläutert den Sachverhalt und erinnert
daran, dass die Sole- und Kurpark Bad Essen GmbH als Rechtsnachfolgerin der
Landesgartenschau 2010 Bad Essen GmbH aus den Erträgen der Landesgartenschau
die Unterhaltung und Pflege des Sole- und Kurparkes sicherstelle. Diese Aufgabe
könne voraussichtlich noch bis ins Jahr 2018 erfüllt werden. Anschließend
müssten die Unterhaltungskosten im kommunalen Haushalt dargestellt werden.
Ratsherr Kleine-Heitmeyer weist darauf hin, dass die
Landesgartenschau sich auch heute noch positiv und nachhaltig auf die Gemeinde
Bad Essen auswirke. Die erzielten Gewinne könnten heute für Aufgaben eingesetzt
werden, die eigentlich der Kommunen obliegen würden. Das Erscheinungsbild des
Kurparkes sei sehr wichtig für den Wirtschafts- und Tourismusstandort Bad
Essen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig