Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

1.   Der Rat stimmt dem von der Geschäftsführung vorgelegten Wirtschaftsplan der Sole- und Kurpark Bad Essen GmbH für das Wirtschaftsjahr 2016 zu.

 

2.   Die Vertreter der Gemeinde in der Gesellschafterversammlung und im Aufsichtsrat werden gemäß § 138 Abs. 1 Satz 2 Nds. Kommunalverfassungsgesetz angewiesen, entsprechend zu votieren.

 

 


Ratsherr Ahrens erläutert den Sachverhalt und erinnert daran, dass die Sole- und Kurpark Bad Essen GmbH als Rechtsnachfolgerin der Landesgartenschau 2010 Bad Essen GmbH aus den Erträgen der Landesgartenschau die Unterhaltung und Pflege des Sole- und Kurparkes sicherstelle. Diese Aufgabe könne voraussichtlich noch bis ins Jahr 2018 erfüllt werden. Anschließend müssten die Unterhaltungskosten im kommunalen Haushalt dargestellt werden.

 

Ratsherr Kleine-Heitmeyer weist darauf hin, dass die Landesgartenschau sich auch heute noch positiv und nachhaltig auf die Gemeinde Bad Essen auswirke. Die erzielten Gewinne könnten heute für Aufgaben eingesetzt werden, die eigentlich der Kommunen obliegen würden. Das Erscheinungsbild des Kurparkes sei sehr wichtig für den Wirtschafts- und Tourismusstandort Bad Essen. 

  


Abstimmungsergebnis:

einstimmig