Sitzung: 17.03.2016 Rat der Gemeinde Bad Essen
Bürgermeister Natemeyer trägt eine schriftliche
Anfrage des Ratsherrn Dr. Lücht vor:
„ Sehr geehrter
Herr Bürgermeister,
lieber Timo,
inzwischen sind
wohl nicht nur männliche Asylbewerber in Bad Essen eingetroffen, sondern auch
Familien mit Kindern oder unbegleitete männliche Jugendliche.
Erwachsene werden
von okay! betreut und erhalten von Freiwilligen Deutschunterricht.
Unbegleitete
Jugendliche jedoch sind wie auch Jugendliche aus Familien schulpflichtig und
sollten in der Schule Sprachunterricht erhalten. Vor diesem Hintergrund bitte
ich in der Ratssitzung am 17. März um Beantwortung folgender Fragen:
-
erhalten alle dieser Schüler und Schülerinnen in
den Bad Essener Schulen Sprach- oder Förderunterricht,
-
welche und wie viele Schüler und Schülerinnen
nehmen an Sprachkursen an anderen Standorten teil,
besuchen
alle dieser oben Genannten den Sport- und Schwimmunterricht?“
und
beantwortet diese wie folgt:
In den letzten
Monaten sind ca. 95 Flüchtlinge nach Bad Essen gekommen, darunter auch Familien
mit schulpflichtigen Kindern.
Aktuell besuchen
24 Flüchtlingskinder, aufgeteilt auf folgende Schulen und Jahrgänge, die Schulen in der Gemeinde Bad Essen:
Schule |
Gesamtzahl der
Flüchtlingskinder |
Aufteilung nach Klassen / Jahrgängen |
Grundschule Bad
Essen |
11 |
1. Klasse: 2 2. Klasse: 3 3. Klasse: 3 4. Klasse: 3 |
Grundschule
Lintorf |
1 |
2. Klasse: 1 |
Oberschule Bad
Essen |
5 |
7. Klasse: 2 8. Klasse: 3 |
Gymnasium Bad
Essen |
7 |
5. Klasse: 1 6. Klasse: 2 7. Klasse: 2 8. Klasse: 2 |
Die Förderung von
Bildungserfolg und Teilhabe von Schülerinnen und Schüler nichtdeutscher
Herkunftssprache richtet sich nach den Bestimmungen des Nds.
Kultusministeriums. Entsprechend den dortigen Regelungen erhalten alle
Flüchtlingskinder in den Schulen der Gemeinde Bad Essen Sprachunterricht bzw.
es wurden entsprechende Förderungen beantragt.
In der Oberschule
Bad Essen wurde zum 01.02.2016 eine Sprachlernklasse eingerichtet. Der Besuch
einer Sprachlernklasse dient dem Ziel, neu nach Deutschland zugewanderte Kinder
und Jugendliche ohne oder mit geringen Deutschkenntnissen auf den erfolgreichen
Besuch einer Regelklasse sprachlich vorzubereiten. Voraussetzung für die
Einrichtung einer Sprachlernklasse ist, dass mindestens zehn Schülerinnen und
Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache, die wegen eines hohen
Unterstützungsbedarfes dem Unterricht in der Regelklasse noch nicht folgen
können, die Schule besuchen. Die Entscheidung über die Einrichtung einer
Sprachlernklasse trifft die Landesschulbehörde.
An der Oberschule
besuchen neben den Kindern mit Fluchterfahrung auch andere Kinder ohne
Deutschkenntnisse die Sprachlernklasse.
Für die
Einrichtung der Sprachlernklasse wurden 30 Lehrerstunden / Woche zur Verfügung
gestellt. Zunächst erfolgt der Unterricht komplett in der Sprachlernklasse,
danach ist eine schrittweise Eingliederung in die Regelklasse vorgesehen. Dazu
erfolgt zunächst die Eingliederung in den „sprachfremden“ Fächern wie z.B.
Sport, Kunst, Werken, bevor die „sprachintensiven“ Fächer folgen.
Der Besuch einer
Sprachlernklasse dauert in der Regel ein Jahr, kann aber entsprechend der
Leistungsfähigkeit und dem Bildungsstand der Schülerin bzw. des Schülers auch
verkürzt werden, um den Übergang in die Regelklasse individuell flexibel zu
gestalten.
Schülerinnen und
Schüler, die eine Sprachlernklasse besucht haben, sollen anschließend bei
Bedarf an einem Förderunterricht teilnehmen. Der entsprechende Bedarf ist bei
der Landesschulbehörde anzumelden, die dann entscheidet, wie viel Stunden der
Schule hierfür zur Verfügung gestellt werden.
Der
Sprachunterricht an den Grundschulen wird zurzeit über ehrenamtliche
MitarbeiterInnen bzw. vorhandene MitarbeiterInnen sichergestellt. Die
Grundschule Bad Essen hat bei der Landesschulbehörde einen Antrag auf
Einrichtung von Förderkursen im Bereich „Deutsch als Fremdsprache“ gestellt
(zum Zeitpunkt des Antrages waren weniger als 10 Schülerinnen und Schüler mit
entsprechendem Förderbedarf an der Schule). Darüber hinaus ist beabsichtigt, in
Zusammenarbeit mit dem Landkreis Osnabrück und der VHS im Nachmittagsbereich
Sprachförderung anzubieten. Eine Entscheidung über die gestellten Anträge steht
noch aus.
Beim Gymnasium Bad
Essen stehen derzeit 11 Stunden pro Woche für den Sprachunterricht zur
Verfügung. Der Unterricht findet entsprechend dem Bedarf der Schülerinnen und
Schüler im Einzelunterricht bzw. in sehr kleinen Gruppen statt. Ein Antrag auf
Einrichtung einer Sprachlernklasse soll in Abstimmung mit dem Schulträger, dem
Landkreis Osnabrück, gestellt werden.
Neben den
Schülerinnen und Schülern, die die Schulen in der Gemeinde Bad Essen besuchen,
befinden sich in Einrichtungen des Kinderhauses Wittlager Land, den sog.
Clearingstellen, 20 unbegleitete minderjährige Ausländer (UMAs). Das
Aufnahmealter in den Clearingstellen liegt zwischen 14 und 18 Jahren. Das Alter
der in Bad Essen wohnhaften UMAs liegt zurzeit zwischen 16 und 18 Jahren.
Bei Aufnahme in
den Einrichtungen des Kinderhauses Wittlager Land werden die UMAs (sofern sie
16 Jahre alt sind) unmittelbar in der BBS Melle angemeldet. Die Einschulung
dort erfolgt in den „Sprintklassen“. Sprint steht für „Sprache +
interkulturelles Training“. Die Aufnahme
in den Sprintklassen erfolgt in der Regel für 1 Jahr. Die Jugendlichen erhalten
dort, entsprechend den Sprachlernklassen, zunächst intensiv
Deutschunterricht. Ziel ist auch hier
eine Eingliederung in die Regelklassen, zunächst in den „sprachfremden Fächern“
wie z.B. Sport, Kunst, Werken. Je nach Fortschritten in der Sprache werden die
Fächer ausgeweitet.
Soweit bei
Aufnahme der Jugendlichen in der Clearingstelle noch kein Platz in einer
Sprintklasse der BBS Melle zur Verfügung steht, erhalten die Jugendlichen
zunächst vor Ort, d.h. von Mitarbeiter/innen des Kinderhauses Wittlager Land,
vormittags Sprachunterricht.
Zurzeit besuchen
ca. 13 der 20 UMA`s die Sprintklassen in der BBS Melle, die weiteren 7 UMA`s
erhalten zunächst vormittags Sprachunterricht von Mitarbeitern /
Mitarbeiterinnen des Kinderhauses Wittlager Land. Eine Aufnahme dieser
Jugendlichen in eine Sprintklasse ist beantragt.
Somit erhalten
alle Schülerinnen und Schüler in der Gemeinde Bad Essen Sprachunterricht. Die
Teilnahme an Sprachkursen an anderen Standorten ist nicht bekannt.
Die
Schülerinnen und Schüler nehmen entsprechend dem Angebot der Schulen
grundsätzlich auch am Sport- und Schwimmunterricht teil. Nur in begründeten
Ausnahmefällen, wie z.B. im Fall einer starken Traumatisierung, wird von einer
entsprechenden Teilnahme abgesehen.