Bürgermeister Natemeyer trägt eine schriftliche Anfrage des Ratsherrn Dr. Lücht vor:

 

„ Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

lieber Timo,

 

inzwischen sind wohl nicht nur männliche Asylbewerber in Bad Essen eingetroffen, sondern auch Familien mit Kindern oder unbegleitete männliche Jugendliche.

 

Erwachsene werden von okay! betreut und erhalten von Freiwilligen Deutschunterricht.

 

Unbegleitete Jugendliche jedoch sind wie auch Jugendliche aus Familien schulpflichtig und sollten in der Schule Sprachunterricht erhalten. Vor diesem Hintergrund bitte ich in der Ratssitzung am 17. März um Beantwortung folgender Fragen:

 

-          erhalten alle dieser Schüler und Schülerinnen in den Bad Essener Schulen Sprach- oder Förderunterricht,

 

-          welche und wie viele Schüler und Schülerinnen nehmen an Sprachkursen an anderen Standorten teil,

 

besuchen alle dieser oben Genannten den Sport- und Schwimmunterricht?“

 

und beantwortet diese wie folgt:

 

In den letzten Monaten sind ca. 95 Flüchtlinge nach Bad Essen gekommen, darunter auch Familien mit schulpflichtigen Kindern.

 

Aktuell besuchen 24 Flüchtlingskinder, aufgeteilt auf folgende Schulen und Jahrgänge,  die Schulen in der Gemeinde Bad Essen:

 

Schule

Gesamtzahl der Flüchtlingskinder

Aufteilung nach Klassen / Jahrgängen

Grundschule Bad Essen

11

1. Klasse: 2

2. Klasse: 3

3. Klasse: 3

4. Klasse: 3

Grundschule Lintorf

1

2. Klasse: 1

Oberschule Bad Essen

5

7. Klasse: 2

8. Klasse: 3

Gymnasium Bad Essen

7

5. Klasse: 1

6. Klasse: 2

7. Klasse: 2

8. Klasse: 2

 

Die Förderung von Bildungserfolg und Teilhabe von Schülerinnen und Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache richtet sich nach den Bestimmungen des Nds. Kultusministeriums. Entsprechend den dortigen Regelungen erhalten alle Flüchtlingskinder in den Schulen der Gemeinde Bad Essen Sprachunterricht bzw. es wurden entsprechende Förderungen beantragt.

 

In der Oberschule Bad Essen wurde zum 01.02.2016 eine Sprachlernklasse eingerichtet. Der Besuch einer Sprachlernklasse dient dem Ziel, neu nach Deutschland zugewanderte Kinder und Jugendliche ohne oder mit geringen Deutschkenntnissen auf den erfolgreichen Besuch einer Regelklasse sprachlich vorzubereiten. Voraussetzung für die Einrichtung einer Sprachlernklasse ist, dass mindestens zehn Schülerinnen und Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache, die wegen eines hohen Unterstützungsbedarfes dem Unterricht in der Regelklasse noch nicht folgen können, die Schule besuchen. Die Entscheidung über die Einrichtung einer Sprachlernklasse trifft die Landesschulbehörde.

 

An der Oberschule besuchen neben den Kindern mit Fluchterfahrung auch andere Kinder ohne Deutschkenntnisse die Sprachlernklasse.

 

Für die Einrichtung der Sprachlernklasse wurden 30 Lehrerstunden / Woche zur Verfügung gestellt. Zunächst erfolgt der Unterricht komplett in der Sprachlernklasse, danach ist eine schrittweise Eingliederung in die Regelklasse vorgesehen. Dazu erfolgt zunächst die Eingliederung in den „sprachfremden“ Fächern wie z.B. Sport, Kunst, Werken, bevor die „sprachintensiven“ Fächer folgen.

 

Der Besuch einer Sprachlernklasse dauert in der Regel ein Jahr, kann aber entsprechend der Leistungsfähigkeit und dem Bildungsstand der Schülerin bzw. des Schülers auch verkürzt werden, um den Übergang in die Regelklasse individuell flexibel zu gestalten.

 

Schülerinnen und Schüler, die eine Sprachlernklasse besucht haben, sollen anschließend bei Bedarf an einem Förderunterricht teilnehmen. Der entsprechende Bedarf ist bei der Landesschulbehörde anzumelden, die dann entscheidet, wie viel Stunden der Schule hierfür zur Verfügung gestellt werden.

 

Der Sprachunterricht an den Grundschulen wird zurzeit über ehrenamtliche MitarbeiterInnen bzw. vorhandene MitarbeiterInnen sichergestellt. Die Grundschule Bad Essen hat bei der Landesschulbehörde einen Antrag auf Einrichtung von Förderkursen im Bereich „Deutsch als Fremdsprache“ gestellt (zum Zeitpunkt des Antrages waren weniger als 10 Schülerinnen und Schüler mit entsprechendem Förderbedarf an der Schule). Darüber hinaus ist beabsichtigt, in Zusammenarbeit mit dem Landkreis Osnabrück und der VHS im Nachmittagsbereich Sprachförderung anzubieten. Eine Entscheidung über die gestellten Anträge steht noch aus.

 

Beim Gymnasium Bad Essen stehen derzeit 11 Stunden pro Woche für den Sprachunterricht zur Verfügung. Der Unterricht findet entsprechend dem Bedarf der Schülerinnen und Schüler im Einzelunterricht bzw. in sehr kleinen Gruppen statt. Ein Antrag auf Einrichtung einer Sprachlernklasse soll in Abstimmung mit dem Schulträger, dem Landkreis Osnabrück, gestellt werden.

 

Neben den Schülerinnen und Schülern, die die Schulen in der Gemeinde Bad Essen besuchen, befinden sich in Einrichtungen des Kinderhauses Wittlager Land, den sog. Clearingstellen, 20 unbegleitete minderjährige Ausländer (UMAs). Das Aufnahmealter in den Clearingstellen liegt zwischen 14 und 18 Jahren. Das Alter der in Bad Essen wohnhaften UMAs liegt zurzeit zwischen 16 und 18 Jahren.

 

Bei Aufnahme in den Einrichtungen des Kinderhauses Wittlager Land werden die UMAs (sofern sie 16 Jahre alt sind) unmittelbar in der BBS Melle angemeldet. Die Einschulung dort erfolgt in den „Sprintklassen“. Sprint steht für „Sprache + interkulturelles Training“.  Die Aufnahme in den Sprintklassen erfolgt in der Regel für 1 Jahr. Die Jugendlichen erhalten dort, entsprechend den Sprachlernklassen, zunächst intensiv Deutschunterricht.  Ziel ist auch hier eine Eingliederung in die Regelklassen, zunächst in den „sprachfremden Fächern“ wie z.B. Sport, Kunst, Werken. Je nach Fortschritten in der Sprache werden die Fächer ausgeweitet.

 

Soweit bei Aufnahme der Jugendlichen in der Clearingstelle noch kein Platz in einer Sprintklasse der BBS Melle zur Verfügung steht, erhalten die Jugendlichen zunächst vor Ort, d.h. von Mitarbeiter/innen des Kinderhauses Wittlager Land, vormittags Sprachunterricht.

 

Zurzeit besuchen ca. 13 der 20 UMA`s die Sprintklassen in der BBS Melle, die weiteren 7 UMA`s erhalten zunächst vormittags Sprachunterricht von Mitarbeitern / Mitarbeiterinnen des Kinderhauses Wittlager Land. Eine Aufnahme dieser Jugendlichen in eine Sprintklasse ist beantragt.

 

Somit erhalten alle Schülerinnen und Schüler in der Gemeinde Bad Essen Sprachunterricht. Die Teilnahme an Sprachkursen an anderen Standorten ist nicht bekannt.

 

Die Schülerinnen und Schüler nehmen entsprechend dem Angebot der Schulen grundsätzlich auch am Sport- und Schwimmunterricht teil. Nur in begründeten Ausnahmefällen, wie z.B. im Fall einer starken Traumatisierung, wird von einer entsprechenden Teilnahme abgesehen.