10.1:      380 kV-Leitung von Wehrendorf über Lüstringen bis Gütersloh

-Erneute Antragskonferenz zum Raumordnungsverfahren-

Mit Änderung des Energieleitungsausbaugesetzes (NLAG) besteht seit Ende 2015 die Möglichkeit, einer Teilverkabelung der 380 kV-Leitungen von Wehrendorf über Lüstringen bis Gütersloh. Wenn Mindestabstände zu Wohngebäuden unterschritten, naturschutzfachliche Gründe gegen eine Freileitung sprechen oder Bundeswasserstraßen gequert werden, kann eine Teilverkabelung vorgesehen oder durch die prüfende Behörde, hier dem regionalen Amt für Landesentwicklung Weser-Ems in Oldenburg, angeordnet werden.

 

Innerhalb einer erneuten Antragskonferenz zum Raumordnungsverfahren am 27.04.2016 beim Landkreis Osnabrück wurde aufgrund der Änderung des NLAG über Möglichkeiten einer Teilverkabelung der 380 kV-Leitung berichtet. Innerhalb der Gemeinde Bad Essen bestehen kaum Möglichkeiten eines neuen Trassenkorridors, hier soll sich die 380 kV-Leitung an der bestehen 220 kV-Leitung orientieren. Durch die Gesetzesänderung wird jedoch auch für den Raum Wehrendorf aufgrund nicht einzuhaltender Mindestabstände zu Wohnsiedlungen und Einzelgebäuden geprüft werden, ob eine Teilverkabelung in diesem Bereich möglich, sinnvoll und finanzierbar ist.

 

Laut Aussage der Amprion werden in der Regel maximal 10% der gesamten Freileitungslänge als Teilverkabelung in Betracht kommen. Zudem wird es, wenn eine Teilverkabelung angeordnet wird, Mindestlängen von drei km geben. Der Schutzstreifen einer verkabelten Teilstrecke hat eine Breite von rd. 23 m und ist somit schmaler als ein Schutzstreifen einer Freileitung. Des Weiteren liegt ein Kabel etwa in einer Tiefe von 1,80 m und erzeugt eine zusätzliche Wärmeleistung an der Oberfläche von bis zu 2° C. Die Einführung von einer Freileitung in ein Erdkabel bedarf einer Kabelübergangsstation mit den Ausmaßen von rd. 60 m x 100 m. Auch diese Bauwerke sind für das Landschaftsbild nicht zu unterschätzen.

 

Sobald die Unterlagen von Amprion für das Raumordnungsverfahren eingereicht sind, wird die Gemeinde Bad Essen im Verfahren wieder beteiligt.

 

10.2:      Antrag der Firma Kastrup Recycling zur Genehmigung und Erweiterung der Abfallrecyclinganlage in Wehrendorf

Die Firma Kastrup Recycling GmbH & Co. KG in Wehrendorf betreibt den Standort bereits seit 2008. Aufgrund des stetigen Wachstums und Ausbau des Standortes ist bereits Mitte 2014 ein Genehmigungsverfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz zur wesentlichen Änderung und Erweiterung der Abfallrecyclinganlage für Wertstoffe begonnen worden. Mit Schreiben vom 25.05.2016 wurde nun der vollständige Genehmigungsantrag vorgelegt. Im Einzelnen wird beantragt, die Lagerung von Eisen- und Nichteisenschrotten auf eine Lagermenge von 1.400 t auf 6.000 t zu erhöhen, die Anlagen zur Behandlung von nichtmetallischen Abfällen, wie Papier und Kunststoffen von 450 t pro Tag auf 395 t pro Tag zu reduzieren. Zudem soll die Lagermenge dieser Stoffe von 7.450 t auf 4.100 t reduziert werden.

 

Neben Veränderungen der Lagermengen soll zur Behandlung von nicht gefährlichen metallischen Abfällen eine größere Schredderanlage mit einer Durchsatzleistung von 10 t pro Tag gegen die bestehende Anlage, die 7 t pro Tag Durchsatzmenge liefert, ausgetauscht werden. Auf die bisher schon genehmigte Holzschredderanlage soll zukünftig verzichtet werden, dafür wird eine Anlage zur zweistufigen Zerkleinerung für Taschenfederkerne mit einer Durchsatzleistung von einer Tonne pro Stunde neu installiert.

 

Da es sich um ein Genehmigungsverfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz handelt, werden die Unterlagen in den nächsten Wochen öffentlich bekannt gemacht und können eingesehen werden. Zudem ist eine Stellungnahme der Gemeinde Bad Essen bis zum 22.07.2016 abzugeben.

 

Aus den Antragsunterlagen lässt sich entnehmen, dass sich aus gutachterlicher Sicht ergebende Staubimmissionen und auch Lärmimmissionen nicht auf die angrenzende Bebauung auswirken und sich im Rahmen des gesetzlich Möglichen bewegen. Für die An- und Abfuhr werden insgesamt 11 Fahrzeugbewegungen pro Stunde angegeben, die über die bisher bestehende Zuwegung zum Industrie- und Gewerbestandort abgewickelt werden können.

 

 

Zu 10.1:

Ausschussmitglied Spethmann fragt nach dem Verfahrensstand der geplanten 110 kV-Leitung, die von Wehrendorf nach Osten quer durch das Gemeindegebiet verläuft. Hierbei handelt es sich um eine bereits genehmigte Leitung, die zurzeit mit 30 kV betrieben wird. Ausschussmitglied van der Ahe ergänzt, dass beispielsweise der Schutzstreifen bei höheren Leitungsmasten verbreitert werden müsse. Das werde besonders bei Waldflächen problematisch sein. Herr Pante erläutert, dass die Gemeinde an dem Planverfahren beteiligt und die Thematik dann im Bauausschuss vorgetragen werde.

 

Zu 10:2:

Ausschussmitglied Bühning bittet darum, den Ortsrat Wehrendorf am Verfahren zu beteiligen. Das ist nach Aussage von Herrn Pante vorgesehen. Die Antragsunterlagen der Firma Kastrup werden dem Ortsrat in seiner nächsten Sitzung vorgelegt.

 

 

Nachdem keine weiteren Mitteilungen und Anfragen vorliegen, schließt der Vorsitzende die öffentliche Sitzung um 18.50 Uhr. Er verabschiedet die Zuhörer und eröffnet nach kurzer Pause die nichtöffentliche Sitzung.