Sitzung: 02.06.2016 Ausschuss für Bauen, Planen und Gemeindeentwicklung
10.1: 380 kV-Leitung von Wehrendorf über
Lüstringen bis Gütersloh
-Erneute
Antragskonferenz zum Raumordnungsverfahren-
Mit
Änderung des Energieleitungsausbaugesetzes (NLAG) besteht seit Ende 2015 die
Möglichkeit, einer Teilverkabelung der 380 kV-Leitungen von Wehrendorf über
Lüstringen bis Gütersloh. Wenn Mindestabstände zu Wohngebäuden unterschritten,
naturschutzfachliche Gründe gegen eine Freileitung sprechen oder
Bundeswasserstraßen gequert werden, kann eine Teilverkabelung vorgesehen oder
durch die prüfende Behörde, hier dem regionalen Amt für Landesentwicklung
Weser-Ems in Oldenburg, angeordnet werden.
Innerhalb
einer erneuten Antragskonferenz zum Raumordnungsverfahren am 27.04.2016 beim
Landkreis Osnabrück wurde aufgrund der Änderung des NLAG über Möglichkeiten
einer Teilverkabelung der 380 kV-Leitung berichtet. Innerhalb der Gemeinde Bad
Essen bestehen kaum Möglichkeiten eines neuen Trassenkorridors, hier soll sich
die 380 kV-Leitung an der bestehen 220 kV-Leitung orientieren. Durch die
Gesetzesänderung wird jedoch auch für den Raum Wehrendorf aufgrund nicht
einzuhaltender Mindestabstände zu Wohnsiedlungen und Einzelgebäuden geprüft
werden, ob eine Teilverkabelung in diesem Bereich möglich, sinnvoll und
finanzierbar ist.
Laut
Aussage der Amprion werden in der Regel maximal 10% der gesamten
Freileitungslänge als Teilverkabelung in Betracht kommen. Zudem wird es, wenn
eine Teilverkabelung angeordnet wird, Mindestlängen von drei km geben. Der
Schutzstreifen einer verkabelten Teilstrecke hat eine Breite von rd. 23 m und
ist somit schmaler als ein Schutzstreifen einer Freileitung. Des Weiteren liegt
ein Kabel etwa in einer Tiefe von 1,80 m und erzeugt eine zusätzliche
Wärmeleistung an der Oberfläche von bis zu 2° C. Die Einführung von einer
Freileitung in ein Erdkabel bedarf einer Kabelübergangsstation mit den Ausmaßen
von rd. 60 m x 100 m. Auch diese Bauwerke sind für das Landschaftsbild nicht zu
unterschätzen.
Sobald
die Unterlagen von Amprion für das Raumordnungsverfahren eingereicht sind, wird
die Gemeinde Bad Essen im Verfahren wieder beteiligt.
10.2: Antrag der Firma Kastrup Recycling zur
Genehmigung und Erweiterung der Abfallrecyclinganlage in Wehrendorf
Die
Firma Kastrup Recycling GmbH & Co. KG in Wehrendorf betreibt den Standort
bereits seit 2008. Aufgrund des stetigen Wachstums und Ausbau des Standortes
ist bereits Mitte 2014 ein Genehmigungsverfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz
zur wesentlichen Änderung und Erweiterung der Abfallrecyclinganlage für
Wertstoffe begonnen worden. Mit Schreiben vom 25.05.2016 wurde nun der
vollständige Genehmigungsantrag vorgelegt. Im Einzelnen wird beantragt, die
Lagerung von Eisen- und Nichteisenschrotten auf eine Lagermenge von 1.400 t auf
6.000 t zu erhöhen, die Anlagen zur Behandlung von nichtmetallischen Abfällen,
wie Papier und Kunststoffen von 450 t pro Tag auf 395 t pro Tag zu reduzieren.
Zudem soll die Lagermenge dieser Stoffe von 7.450 t auf 4.100 t reduziert
werden.
Neben
Veränderungen der Lagermengen soll zur Behandlung von nicht gefährlichen metallischen
Abfällen eine größere Schredderanlage mit einer Durchsatzleistung von 10 t pro
Tag gegen die bestehende Anlage, die 7 t pro Tag Durchsatzmenge liefert,
ausgetauscht werden. Auf die bisher schon genehmigte Holzschredderanlage soll
zukünftig verzichtet werden, dafür wird eine Anlage zur zweistufigen
Zerkleinerung für Taschenfederkerne mit einer Durchsatzleistung von einer Tonne
pro Stunde neu installiert.
Da
es sich um ein Genehmigungsverfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz
handelt, werden die Unterlagen in den nächsten Wochen öffentlich bekannt
gemacht und können eingesehen werden. Zudem ist eine Stellungnahme der Gemeinde
Bad Essen bis zum 22.07.2016 abzugeben.
Aus
den Antragsunterlagen lässt sich entnehmen, dass sich aus gutachterlicher Sicht
ergebende Staubimmissionen und auch Lärmimmissionen nicht auf die angrenzende
Bebauung auswirken und sich im Rahmen des gesetzlich Möglichen bewegen. Für die
An- und Abfuhr werden insgesamt 11 Fahrzeugbewegungen pro Stunde angegeben, die
über die bisher bestehende Zuwegung zum Industrie- und Gewerbestandort
abgewickelt werden können.
Zu
10.1:
Ausschussmitglied
Spethmann fragt nach dem Verfahrensstand der geplanten 110 kV-Leitung, die von
Wehrendorf nach Osten quer durch das Gemeindegebiet verläuft. Hierbei handelt
es sich um eine bereits genehmigte Leitung, die zurzeit mit 30 kV betrieben
wird. Ausschussmitglied van der Ahe ergänzt, dass beispielsweise der
Schutzstreifen bei höheren Leitungsmasten verbreitert werden müsse. Das werde
besonders bei Waldflächen problematisch sein. Herr Pante erläutert, dass die
Gemeinde an dem Planverfahren beteiligt und die Thematik dann im Bauausschuss vorgetragen
werde.
Zu
10:2:
Ausschussmitglied
Bühning bittet darum, den Ortsrat Wehrendorf am Verfahren zu beteiligen. Das
ist nach Aussage von Herrn Pante vorgesehen. Die Antragsunterlagen der Firma
Kastrup werden dem Ortsrat in seiner nächsten Sitzung vorgelegt.
Nachdem
keine weiteren Mitteilungen und Anfragen vorliegen, schließt der Vorsitzende
die öffentliche Sitzung um 18.50 Uhr. Er verabschiedet die Zuhörer und eröffnet
nach kurzer Pause die nichtöffentliche Sitzung.