Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

1.      Der von der Geschäftsführung vorgelegte Jahresabschluss der Kinderland Bad Essen gGmbH zum 31. Dezember 2015 wird aufgrund der erfolgten Jahresabschlussprüfung gemäß § 10 des Gesellschaftervertrages festgestellt.

2.      Die Gesellschafterversammlung stellt fest, dass die Gemeinde Bad Essen im Geschäftsjahr 2015 Vorschüsse auf die zu erwartende Verlustabdeckung in Höhe von 958.300 € gezahlt hat.

3.      Die Gesellschafterversammlung beschließt, den Fehlbetrag in Höhe von 226,15 € aus Haushaltsmitteln der Gemeinde Bad Essen abzudecken.

4.      Der Geschäftsführung der Kinderland Bad Essen gGmbH wird für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung erteilt.

5.   Die Vertreter der Gemeinde in der Gesellschafterversammlung werden gemäß § 138 NKomVG angewiesen, entsprechend zu beschließen.

 

    

 


Herr Meyer erörtert kurz den vorliegenden Jahresabschluss. Nach kurzer Aussprache fasst der Ausschuss folgenden


Abstimmungsergebnis:

einstimmig