Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt, das Projekt „Schulbegleiter" im bisherigen Umfang an den Grundschulen in der Gemeinde Bad Essen zunächst befristet bis zum 31. Dezember 2015 fortzusetzen. Die erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von jährlich 45.000 € sind in den Haushaltsplänen vorzusehen. Gleichzeitig wird das Land Niedersachsen aufgefordert, im Rahmen seiner originären Zuständigkeit der Verpflichtung nachzukommen, an den Grundschulen in Niedersachsen die dringend notwendigen Finanzmittel für die Tätigkeit von Schulsozialarbeitern bereit zu stellen.


 

Herr Meyer stellt Einzelheiten der Vorlage vor. Der Landkreis Osnabrück hat im Jahre 2011 die Umsetzung des Schulprojektes „Schulbegleiter“ an Grundschulen zum Jahresbeginn 2012 beschlossen. Für die Grundschulen in den Gemeinden Bad Essen, Bohmte und Ostercappeln ist im Jahre 2011 ein gemeinsamer Antrag gestellt worden. Antragsteller war Kinderhaus Wittlager Land e.V.. Der Landkreis Osnabrück hat der Gemeinde Bad Essen eine halbe Schulbegleiterstelle (22.500 €) bewilligt. Die Gemeinde Bad Essen hat sich daraufhin bereit erklärt, weitere 22.500 € bereitzustellen. Es standen somit eine halbe Schulbegleiterstelle für die Grundschulen Bad Essen und Wehrendorf und eine halbe Stelle für die Grundschule Lintorf zur Verfügung. Die Maßnahme war befristet bis zum 31. Dezember 2013. Der Landkreis Osnabrück hat jetzt mitgeteilt, dass die Förderung nur noch an „Brennpunktschulen“ fortgesetzt werden soll. Erfreulicherweise sind sogenannte Brennpunktschulen in der Gemeinde Bad Essen nicht vorhanden. Aus diesem Grund wird die Förderung seitens des Landkreises Osnabrück zum 31. Dezember 2013 eingestellt. Aufgrund der guten Erfahrungen mit den Schulbegleitern wird verwaltungsseitig vorgeschlagen, die Maßnahme fortzusetzen und entsprechende Mittel in den Haushaltsplan 2014 einzustellen.

 

In der Aussprache wird von allen Beteiligten darauf hingewiesen, dass

 

·       die Beschäftigung von Schulbegleitern eindeutig zu den Aufgaben des Landes Niedersachsen gehört. Aus diesem Grund ist das Land aufzufordern, entsprechende Haushaltsmittel bereitzustellen. 

·       Da das Land Niedersachsen zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Mittel zur Verfügung stellt, sollten zum Wohl der Schüler und Familien die erforderlichen Haushaltsmittel durch die Gemeinde Bad Essen zur Verfügung gestellt werden.

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig