Sitzung: 01.10.2013 Ausschuss für Kindergärten und Schulen, Familie, Jugend, Integration, Prävention, soziale Angelegenheiten und Sport
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
Der
Rat beschließt, das Projekt „Schulbegleiter" im bisherigen Umfang an den
Grundschulen in der Gemeinde Bad Essen zunächst befristet bis zum 31. Dezember
2015 fortzusetzen. Die erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von jährlich
45.000 € sind in den Haushaltsplänen vorzusehen. Gleichzeitig wird das Land
Niedersachsen aufgefordert, im Rahmen seiner originären Zuständigkeit der
Verpflichtung nachzukommen, an den Grundschulen in Niedersachsen die dringend
notwendigen Finanzmittel für die Tätigkeit von Schulsozialarbeitern bereit zu
stellen.
Herr Meyer stellt
Einzelheiten der Vorlage vor. Der Landkreis Osnabrück hat im Jahre 2011 die
Umsetzung des Schulprojektes „Schulbegleiter“ an Grundschulen zum Jahresbeginn
2012 beschlossen. Für die Grundschulen in den Gemeinden Bad Essen, Bohmte und
Ostercappeln ist im Jahre 2011 ein gemeinsamer Antrag gestellt worden.
Antragsteller war Kinderhaus Wittlager Land e.V.. Der Landkreis Osnabrück hat
der Gemeinde Bad Essen eine halbe Schulbegleiterstelle (22.500 €) bewilligt.
Die Gemeinde Bad Essen hat sich daraufhin bereit erklärt, weitere 22.500 €
bereitzustellen. Es standen somit eine halbe Schulbegleiterstelle für die
Grundschulen Bad Essen und Wehrendorf und eine halbe Stelle für die Grundschule
Lintorf zur Verfügung. Die Maßnahme war befristet bis zum 31. Dezember 2013.
Der Landkreis Osnabrück hat jetzt mitgeteilt, dass die Förderung nur noch an „Brennpunktschulen“
fortgesetzt werden soll. Erfreulicherweise sind sogenannte Brennpunktschulen in
der Gemeinde Bad Essen nicht vorhanden. Aus diesem Grund wird die Förderung
seitens des Landkreises Osnabrück zum 31. Dezember 2013 eingestellt. Aufgrund
der guten Erfahrungen mit den Schulbegleitern wird verwaltungsseitig
vorgeschlagen, die Maßnahme fortzusetzen und entsprechende Mittel in den
Haushaltsplan 2014 einzustellen.
In der Aussprache wird von
allen Beteiligten darauf hingewiesen, dass
·
die
Beschäftigung von Schulbegleitern eindeutig zu den Aufgaben des Landes
Niedersachsen gehört. Aus diesem Grund ist das Land aufzufordern, entsprechende
Haushaltsmittel bereitzustellen.
·
Da
das Land Niedersachsen zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Mittel zur Verfügung
stellt, sollten zum Wohl der Schüler und Familien die erforderlichen
Haushaltsmittel durch die Gemeinde Bad Essen zur Verfügung gestellt werden.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig