Sitzung: 16.06.2016 Rat der Gemeinde Bad Essen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
1.
Der von der
Geschäftsführung vorgelegte Jahresabschluss der Kinderland Bad Essen gGmbH zum
31. Dezember 2015 wird aufgrund der erfolgten Jahresabschlussprüfung gemäß § 10
des Gesellschaftervertrages festgestellt.
2.
Die
Gesellschafterversammlung stellt fest, dass die Gemeinde Bad Essen im
Geschäftsjahr 2015 Vorschüsse auf die zu erwartende Verlustabdeckung in Höhe
von 958.300 € gezahlt hat.
3.
Die
Gesellschafterversammlung beschließt, den Fehlbetrag in Höhe von 226,15 € aus
Haushaltsmitteln der Gemeinde Bad Essen abzudecken.
4.
Der
Geschäftsführung der Kinderland Bad Essen gGmbH wird für das Geschäftsjahr 2015
Entlastung erteilt.
5.
Die Vertreter der Gemeinde in der Gesellschafterversammlung werden gemäß
§ 138 NKomVG angewiesen, entsprechend zu beschließen.
Ratsherr Balshüsemann verweist auf den Inhalt des
Bestätigungsvermerkes des Wirtschaftsprüfers. Die Verlustabdeckung seitens der
Gemeinde Bad Essen habe im vergangenen 958.300 € betragen. Hier sei in den
kommenden Jahren mit weiterhin steigenden Aufwendungen zu rechnen. Sein Dank
gelte der Geschäftsführung und den Mitarbeitern/innen der Kinderland Bad Essen
gGmbH für die engagierte Arbeit.
Ratsherr Bornhorst geht ebenfalls auf den Inhalt des
Bestätigungsvermerkes des Wirtschaftsprüfers ein. Die Aufgabe der
Kinderbetreuung sei grundsätzlich ein Zuschussgeschäft. Die Zuschüsse seien
aber gut angelegt. Durch die vereinbarten Tariferhöhungen für die
Erzieher/innen würden die Personalaufwendungen weiter ansteigen. Eine
auskömmliche Vergütung sei aber wichtig und gerechtfertigt.
Ratsfrau Eilers hebt hervor, dass es in der
Kinderbetreuung der Gemeinde Bad Essen einen sehr gut funktionierenden Dreiklang
aus Angeboten der Kommune, der Kirchen und der freien Träger gebe. Dadurch
bestünde für die Eltern eine breite Auswahlmöglichkeit. Ihr Dank gelte der
Geschäftsführung der Kinderland Bad Essen gGmbH für die geleistete Arbeit.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig.