Sitzung: 16.06.2016 Rat der Gemeinde Bad Essen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Rat stimmt den im Jahr 2015
geleisteten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen nach
beiliegendem Nachweis gem. § 117 Abs. 1 i.V.m. § 89 Nds.
Kommunalverfassungsgesetz zu.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig