Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Rat stimmt den im Jahr 2015 geleisteten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen nach beiliegendem Nachweis gem. § 117 Abs. 1 i.V.m. § 89 Nds. Kommunalverfassungsgesetz zu.      

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig