Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Rat beschließt:

 

1.   den Flächennutzungsplan im Bereich südlich der Kampstraße in der Ortschaft

      Lockhausen entsprechend der beigefügten Planskizze zu ändern, 55. Änderung,

 

2.   den Bebauungsplan Nr.76 „Südlich Kampstraße" aufzustellen. Der Geltungsbereich

      des Plangebietes ist im beigefügten Kartenauszug dargestellt.

 

3.   Die Verwaltung wird beauftragt, die Entwurfsbearbeitung zu veranlassen und die

      weiteren Verfahrensschritte nach dem Baugesetzbuch bis zum Entwurfs- und

      Auslegungsbeschluss abzuwickeln.

             

 


Ratsherr Lippert erläutert den Sachverhalt des aus seiner Sicht positiven Planungsvorhabens, mit dem die Eigenentwicklung der Ortschaft Lockhausen ermöglicht werde.

 

Ratsherr Spethmann hält die Planungen ebenfalls für sinnvoll und positiv für die weitere Entwicklung der Ortschaft. Nicht mehr benötigte landwirtschaftliche Gebäude würden beseitigt und die Flächen im Sinne der örtlichen Eigenentwicklung sinnvoll genutzt. Dies könne ein Vorbild auch für andere Ortschaften sein. Er verweist darauf, dass in dem Baugebiet eine typische Einfamilienhausbebauung wünschenswert sei und eine zu große Verdichtung unbedingt vermieden werden sollte.

 

Ratsfrau Eilers kritisiert die geplante Umwandlung von landwirtschaftlichen Flächen in Bauland. Dies sollte immer nur die Ultima Ratio politischen Handelns sein. Aus ihrer Sicht müsse sich die Gemeinde dringend auf ein Gesamtkonzept zum Flächenverbrauch verständigen. Dies sei eine wichtige Aufgabe für die nächste Legislaturperiode. In der Gemeinde Bad Essen gebe es ausreichend Flächen für Wohnbebauung, sodass an einer Neuausweisung kein Bedarf bestehe. Die Arrondierung aller offener Flächen in den Ortschaften sei der falsche Weg der Ortsentwicklung. Die Flächen sollten stattdessen lieber für Kompensationsmaßnahmen genutzt werden.

 


Abstimmungsergebnis:

Zustimmung bei zwei Nein-Stimmen