Sitzung: 16.06.2016 Rat der Gemeinde Bad Essen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Rat beschließt:
1. den Flächennutzungsplan im Bereich südlich
der Kampstraße in der Ortschaft
Lockhausen entsprechend der beigefügten
Planskizze zu ändern, 55. Änderung,
2. den Bebauungsplan Nr.76 „Südlich
Kampstraße" aufzustellen. Der Geltungsbereich
des Plangebietes ist im beigefügten
Kartenauszug dargestellt.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die
Entwurfsbearbeitung zu veranlassen und die
weiteren
Verfahrensschritte nach dem Baugesetzbuch bis zum Entwurfs- und
Auslegungsbeschluss abzuwickeln.
Ratsherr Lippert erläutert den Sachverhalt des aus
seiner Sicht positiven Planungsvorhabens, mit dem die Eigenentwicklung der
Ortschaft Lockhausen ermöglicht werde.
Ratsherr Spethmann hält die Planungen ebenfalls für
sinnvoll und positiv für die weitere Entwicklung der Ortschaft. Nicht mehr
benötigte landwirtschaftliche Gebäude würden beseitigt und die Flächen im Sinne
der örtlichen Eigenentwicklung sinnvoll genutzt. Dies könne ein Vorbild auch
für andere Ortschaften sein. Er verweist darauf, dass in dem Baugebiet eine
typische Einfamilienhausbebauung wünschenswert sei und eine zu große
Verdichtung unbedingt vermieden werden sollte.
Ratsfrau Eilers kritisiert die geplante Umwandlung von
landwirtschaftlichen Flächen in Bauland. Dies sollte immer nur die Ultima Ratio
politischen Handelns sein. Aus ihrer Sicht müsse sich die Gemeinde dringend auf
ein Gesamtkonzept zum Flächenverbrauch verständigen. Dies sei eine wichtige
Aufgabe für die nächste Legislaturperiode. In der Gemeinde Bad Essen gebe es
ausreichend Flächen für Wohnbebauung, sodass an einer Neuausweisung kein Bedarf
bestehe. Die Arrondierung aller offener Flächen in den Ortschaften sei der
falsche Weg der Ortsentwicklung. Die Flächen sollten stattdessen lieber für
Kompensationsmaßnahmen genutzt werden.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung bei zwei Nein-Stimmen