Stv. Ratsvorsitzende Möhr-Loos verweist auf die Regelungen in der Geschäftsordnung zur Einwohnerfragestunde. Darin ist insbesondere geregelt, dass nur Einwohnern der Gemeinde Bad Essen das Fragerecht zustehe.

 

Frau Oldemeyer meldet sich zu Wort. Sie wohne zwar nicht in der Gemeinde Bad Essen, habe aber Fragen zu einem Thema der Gemeinde. Sie bittet darum, die Ratsmitglieder entscheiden zu lassen, ob sie Fragen stelle dürfe. Der Rat spricht sich mehrheitlich dafür aus, Frau Oldemeyer das Fragerecht zu erteilen.

 

22.1: Einrichtung eines Ruheforstes – Problem der Chrombelastung durch Aschen

Frau Oldemeyer verweist darauf, dass es wissenschaftliche Erkenntnisse gebe, die von einer Kontaminierung des Erdreiches durch das Ausbringen von Totenasche ausgehen. Sie fragt an, inwieweit die Gemeinde Bad Essen diesen Aspekt bei der Einrichtung eines Waldfriedhofes berücksichtigt habe, zumal die Friedhofssatzung die Verwendung von biologisch abbaubaren Urnen vorschreibe.

 

Bürgermeister Natemeyer weist darauf hin, dass Frau Oldemeyer diesen Aspekt bereits in ihrer schriftlichen Eingabe zum Verfahren vorgetragen habe. Eine Abwägung habe stattgefunden. Über das Ergebnis erhalte sie schriftliche Mitteilung. Inhaltlich verweist er darauf, dass es ebenfalls wissenschaftliche Studien gebe, die die Unbedenklichkeit von Totenaschen belegen würden.

 

22.2: Einrichtung eines Ruheforstes – Auswirkungen auf bestehende Friedhofseinrichtungen

Frau Oldemeyer erläutert, dass die Einrichtung eines Ruheforstes massive Auswirkungen auf die bestehenden Friedhöfe in der Gemeinde Bad Essen aber auch in den benachbarten Ortschaften haben könnte. Sie sehe dadurch die gewachsene Friedhofskultur gefährdet. Sie fragt, ob die Gemeinde Bad Essen berücksichtigt habe, dass die Einrichtung eines Waldfriedhofes finanzielle Auswirkungen auf die Gebührenhaushalte der bestehenden Friedhöfe haben könne.

 

Bürgermeister Natemeyer erläutert, dass die Gemeinde mit der Entscheidung für einen Waldfriedhof dem Wandel in der Friedhofskultur Rechnung trage. Eine Abwägung der möglichen Auswirkungen sei erfolgt.

 

22.3 Dank für Ratsarbeit

Die Ratsvorsitzende Gottlieb hat inzwischen den Sitzungsraum betreten und möchte die Gelegenheit nutzen, um den Ratsmitgliedern zum Ende der Legislaturperiode für die geleistete Arbeit zu danken. Der Rat habe in den vergangenen fünf Jahren zahlreiche Entscheidungen gefasst. Zumeist einstimmig. Ihr Dank gelte auch Herrn Bürgermeister Natemeyer sowie seinem Vorgänger Günter Harmeyer sowie ihren beiden Vertreterinnen Ratsfrau Möhr-Loos und Ratsfrau Matthey. Ebenfalls Dank sagen wolle sie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung.

 

Die stv. Ratsvorsitzende schließt sich den Dankesworten an und weist darauf hin, dass die Ortschaft und die Feuerwehr Rabber im Anschluss an die Sitzung zum public viewing im Dorfgemeinschaftshaus einladen.    

 

 

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, schließt die stv. Ratsvorsitzende die öffentliche Sitzung um 19.50. Uhr.