Sitzung: 24.10.2013 Rat der Gemeinde Bad Essen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Der Rat fasst folgenden
Beschluss:
Der Rat
beschließt, das Projekt „Schulbegleiter" im bisherigen Umfang an den
Grundschulen in der Gemeinde Bad Essen zunächst befristet bis zum 31. Dezember
2015 fortzusetzen. Die erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von jährlich
45.000 € sind in den Haushaltsplänen vorzusehen. Gleichzeitig wird das Land
Niedersachsen aufgefordert, im Rahmen seiner originären Zuständigkeit der
Verpflichtung nachzukommen, an den Grundschulen in Niedersachsen die dringend
notwendigen Finanzmittel für die Tätigkeit von Schulsozialarbeitern bereit zu
stellen.
Ratsherr Bornhorst erläutert den Sachverhalt. Die
bisherige Projektförderung aus Mitteln des Bundes endet zum 31.12.2013. Der
Landkreis Osnabrück wird das Projekt nur mit geringerem Mitteleinsatz
fortführen wollen. Aufgrund der Wichtigkeit des Projektes sollte die Gemeinde
Bad Essen hier die notwendigen Mittel aufbringen, um die Arbeit der
Schulbegleiter an den Grundschulen fortsetzen zu können.
Ratsherr Padecken bekräftigt, dass die Fortführung des
Projektes wichtig sei. Die Erfahrungen vor Ort seien durchweg positiv.
Grundsätzlich liege die Zuständigkeit für diese Aufgabe beim Land. Die jetzt
vorgesehene kommunale Finanzierung solle deshalb nur befristet erfolgen.
Ratsherr Polkehnverweist darauf, dass der Bedarf an
Schulsozialarbeitern an den Grundschulen
unstrittig sei. Der Landkreis habe die Förderung entgegen eines Antrages der
GRÜNEN zurückgefahren. Die jetzt geplante befristete Finanzierung durch die
Gemeinde sei deshalb richtig.
Herr EGR Meyer berichtet, dass der Landkreis aktuell
plane, für interessierte Kommunen eine Förderung von 10.000 Euro jährlich zur
Mitfinanzierung der Schulbegleiter bereitzustellen. Der finanzielle Anteil der
Kommune würde sich dann entsprechend reduzieren.
Ratsherr Dr. Lücht betont, dass die Mehrheit im
Kreistag die höhere Förderung durch den Landkreis hätte beschließen können. Er
äußert zudem die Befürchtung, dass die Stunden für die Schulsozialarbeiter in
manchen Schulen zur Deckung von Unterrichtslücken zweckentfremdet werden.
Ratsherr Hünefeld weist darauf hin, dass der
Schulbegleiter kein Projekt des Landkreises sei. Die Mittel stammen bisher aus
dem Bildungs- und Teilhabepaket des Bundes. Der Landkreis habe die
entsprechenden Mittel lediglich weitergegeben. Der jetzt vom Landkreis
vorgesehene Einsatz von Schulbegleitern an Brennpunktschulen betreffe im
Altkreis Wittlage lediglich eine Schule in Bohmte. Das sei eigentlich eine gute
Aussage für Bad Essen. Andererseits sei die Arbeit von Schulsozialarbeitern
auch außerhalb von Brennpunktschulen sinnvoll. Deshalb plane der Landkreis
nunmehr eine weitere Förderung für Kommunen, die an ihren Schulen weiterhin
Schulbegleiter einsetzen wollen. Das Signal an Eltern und Grundschulen in der
Gemeinde Bad Essen müsse lauten, dass es in der Gemeinde auch weiterhin
Schulbegleiter an Grundschulen geben werde.
Ratsherr Natemeyer bestätigt, dass sich nicht der
Landkreis aus seiner Aufgabe zurückziehe. Nach Ablauf der bisherigen
Bundesförderung könne der Kreis nicht alle Aufgaben mit eigenen Mitteln
übernehmen. Der jetzige Kompromissvorschlag sei gut. Eine Förderung erfolge
dort, wo sie notwendig ist. Darüber hinaus müssen die jeweiligen Kommunen sich
an der Finanzierung beteiligen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig