Beschluss: ungeändert beschlossen

Der Rat fasst folgenden

 

Beschluss:

 

Der Rat beschließt, das Projekt „Schulbegleiter" im bisherigen Umfang an den Grundschulen in der Gemeinde Bad Essen zunächst befristet bis zum 31. Dezember 2015 fortzusetzen. Die erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von jährlich 45.000 € sind in den Haushaltsplänen vorzusehen. Gleichzeitig wird das Land Niedersachsen aufgefordert, im Rahmen seiner originären Zuständigkeit der Verpflichtung nachzukommen, an den Grundschulen in Niedersachsen die dringend notwendigen Finanzmittel für die Tätigkeit von Schulsozialarbeitern bereit zu stellen.

      

 


Ratsherr Bornhorst erläutert den Sachverhalt. Die bisherige Projektförderung aus Mitteln des Bundes endet zum 31.12.2013. Der Landkreis Osnabrück wird das Projekt nur mit geringerem Mitteleinsatz fortführen wollen. Aufgrund der Wichtigkeit des Projektes sollte die Gemeinde Bad Essen hier die notwendigen Mittel aufbringen, um die Arbeit der Schulbegleiter an den Grundschulen fortsetzen zu können.

Ratsherr Padecken bekräftigt, dass die Fortführung des Projektes wichtig sei. Die Erfahrungen vor Ort seien durchweg positiv. Grundsätzlich liege die Zuständigkeit für diese Aufgabe beim Land. Die jetzt vorgesehene kommunale Finanzierung solle deshalb nur befristet erfolgen.

Ratsherr Polkehnverweist darauf, dass der Bedarf an Schulsozialarbeitern  an den Grundschulen unstrittig sei. Der Landkreis habe die Förderung entgegen eines Antrages der GRÜNEN zurückgefahren. Die jetzt geplante befristete Finanzierung durch die Gemeinde sei deshalb richtig.

Herr EGR Meyer berichtet, dass der Landkreis aktuell plane, für interessierte Kommunen eine Förderung von 10.000 Euro jährlich zur Mitfinanzierung der Schulbegleiter bereitzustellen. Der finanzielle Anteil der Kommune würde sich dann entsprechend reduzieren.

Ratsherr Dr. Lücht betont, dass die Mehrheit im Kreistag die höhere Förderung durch den Landkreis hätte beschließen können. Er äußert zudem die Befürchtung, dass die Stunden für die Schulsozialarbeiter in manchen Schulen zur Deckung von Unterrichtslücken zweckentfremdet werden.

Ratsherr Hünefeld weist darauf hin, dass der Schulbegleiter kein Projekt des Landkreises sei. Die Mittel stammen bisher aus dem Bildungs- und Teilhabepaket des Bundes. Der Landkreis habe die entsprechenden Mittel lediglich weitergegeben. Der jetzt vom Landkreis vorgesehene Einsatz von Schulbegleitern an Brennpunktschulen betreffe im Altkreis Wittlage lediglich eine Schule in Bohmte. Das sei eigentlich eine gute Aussage für Bad Essen. Andererseits sei die Arbeit von Schulsozialarbeitern auch außerhalb von Brennpunktschulen sinnvoll. Deshalb plane der Landkreis nunmehr eine weitere Förderung für Kommunen, die an ihren Schulen weiterhin Schulbegleiter einsetzen wollen. Das Signal an Eltern und Grundschulen in der Gemeinde Bad Essen müsse lauten, dass es in der Gemeinde auch weiterhin Schulbegleiter an Grundschulen geben werde.

Ratsherr Natemeyer bestätigt, dass sich nicht der Landkreis aus seiner Aufgabe zurückziehe. Nach Ablauf der bisherigen Bundesförderung könne der Kreis nicht alle Aufgaben mit eigenen Mitteln übernehmen. Der jetzige Kompromissvorschlag sei gut. Eine Förderung erfolge dort, wo sie notwendig ist. Darüber hinaus müssen die jeweiligen Kommunen sich an der Finanzierung beteiligen.

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig