Auch zu diesem Verfahren trägt Herr Grunwald den Sachstandsbericht vor. Die ersten Verfahrensschritte mit der vorgezogenen Bürgerbeteiligung nach § 3 (1) Baugesetzbuch und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 (1) stehen an. Der Bebauungsentwurf wird vorgestellt. Er sieht für den westlichen Bereich, in dem bereits Baurecht nach § 34 Baugesetzbuch besteht, eine Bebauung mit drei zweigeschossigen Gebäuden mit jeweils vier Wohneinheiten durch den Investor vor. Der Entwurf sieht weiter vor, für das alte Bauernhaus sechs Wohneinheiten zu ermöglichen. Der Fachdienstleiter ergänzt, dass im ersten Aufschlag der Abriss der alten Stallgebäude vorgesehen war, jetzt aber eine Umnutzung zu barrierefreien Wohneinheiten vorgesehen ist. Ratsmitglied van der Ahe merkt an, dass ein solch massiver Riegel von der Ortschaft nicht gewünscht wird. Auch Ratsmitglied Spethmann hält die Anzahl der möglichen Wohneinheiten für zu hoch. Ratsmitglied Hünefeld trägt vor, dass bei der Vorbesprechung in der Fraktion keine Mehrfamilienhäuser in diesem Ausmaß gewollt sind. Andreas Pante stellt fest, dass der jetzige Bebauungsentwurf eine Diskussionsvorlage ist. Ratsmitglied Lippert hält auch eine Bebauung mit drei Vierfamilienhäusern für kritisch. Der Vorsitzende unterbricht kurz die Sitzung, um der anwesenden Ortsbürgermeisterin Frau Redecker die Möglichkeit zur Stellungnahme zu geben. Die Ortsbürgermeisterin schildert, dass der Ortsrat eine Ein- bis Zweifamilienhausbebauung wünscht, da sonst der dörfliche Charakter nicht mehr gegeben ist. Der Vorsitzende bedankt sich bei Frau Redecker und führt die Sitzung fort. Für das Protokoll wird deutlich erklärt, dass das WA 1-Gebiet auch für die Bereiche WA 2 und WA 3 (außer dem Hofgebäude) gelten solle. Ergänzend gesagt, keine volle Zweigeschossigkeit und nicht mehr als maximal zwei Wohneinheiten. WA 3 für das Bauernhaus verbleibt unverändert. WA 4 für die ehemaligen Stallgebäude wird kritisch gesehen, verbleibt zunächst in der Planung.