Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

1.   Der Rat stimmt dem Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen dem Wasserverband Wittlage (Verband nach dem Wasserverbandsgesetz - WV alt), dem Wasserverband Wittlage (Verband nach dem NKomZG - WV neu) und den Gemeinden Bad Essen, Bohmte und Ostercappeln in der Fassung des beigefügten Entwurfes zu.

 

2.   Der Rat stimmt dem Abschluss eines notariellen Vertrages zur Vermögensübertragung zwischen dem Wasserverband Wittlage (Verband nach dem Wasserverbandsgesetz - WV alt) und dem Wasserverband Wittlage (Verband nach dem NKomZG - WV neu) zu.

 

3.   Die Vertreter der Gemeinde Bad Essen in der Verbandsversammlung des Wasserverbandes Wittlage werden angewiesen, Herrn Verbandsvorsteher Günter Harmeyer und Herrn Verbandsgeschäftsführer Uwe Bühning unter Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB zu ermächtigen, die öffentlich-rechtliche Vereinbarung und die notarielle Urkunde zu unterzeichnen.     

 


Herr Lüke erläutert den Sachverhalt.

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig