Sitzung: 10.11.2016 Rat der Gemeinde Bad Essen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
1. Der
Rat stimmt dem Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen dem
Wasserverband Wittlage (Verband nach dem Wasserverbandsgesetz - WV alt), dem
Wasserverband Wittlage (Verband nach dem NKomZG - WV neu) und den Gemeinden Bad
Essen, Bohmte und Ostercappeln in der Fassung des beigefügten Entwurfes zu.
2. Der
Rat stimmt dem Abschluss eines notariellen Vertrages zur Vermögensübertragung
zwischen dem Wasserverband Wittlage (Verband nach dem Wasserverbandsgesetz - WV
alt) und dem Wasserverband Wittlage (Verband nach dem NKomZG - WV neu) zu.
3. Die
Vertreter der Gemeinde Bad Essen in der Verbandsversammlung des Wasserverbandes
Wittlage werden angewiesen, Herrn Verbandsvorsteher Günter Harmeyer und Herrn
Verbandsgeschäftsführer Uwe Bühning unter Befreiung von den Beschränkungen des §
181 BGB zu ermächtigen, die öffentlich-rechtliche Vereinbarung und die
notarielle Urkunde zu unterzeichnen.
Herr Lüke erläutert den Sachverhalt.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig