Ratsherr Dr. Lücht erteilt Bürgermeister Natemeyer das Wort. Dieser gratuliert allen Ratsmitgliedern zu ihrer Wahl und belehrt die Ratsfrauen und Ratsherren über die ihnen nach den §§ 40 - 42 NKomVG obliegenden Pflichten (Amtsverschwiegenheit, Mitwirkungsverbot und Vertretungsverbot) und bittet sie, sich mit den Vorschriften vertraut zu machen. Die Ratsmitglieder erhalten eine Textausgabe des NKomVG. Anschließend verpflichtet er sie förmlich nach § 60 NKomVG, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch zu erfüllen und die Gesetze zu beachten.