Sitzung: 24.10.2013 Rat der Gemeinde Bad Essen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Der Rat fasst folgenden
Beschluss:
1. Die
Rat stimmt dem Abschluss eines städtebaulichen Vertrages zwischen der
Kommunalen Siedlungs- und Entwicklungsgesellschaft Wittlage mbH (KSG) und der
Gemeinde Bad Essen nach dem vorliegen Entwurf zu.
2. Zur
Finanzierung des Grunderwerbes übernimmt die Gemeinde Bad Essen eine Bürgschaft
zugunsten der Kommunalen Siedlungs- und Entwicklungsgesellschaft Wittlage mbH
(KSG) in Höhe von 500.000 €.
3. Die
Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren zur Aufstellung eines verbindlichen
Bebauungsplanes zur Ausweisung eines Gewerbegebietes für den im vorliegenden
Lageplan aufgezeigten Geltungsbereich einzuleiten.
Bürgermeister Harmeyer erläutert den Sachverhalt. Der
Flächennutzungsplan der Gemeinde Bad Essen weist die betreffenden Flächen als
gewerbliches Bauland aus. Die Parzellen südlich der
"Gartenstraße" werden bislang
landwirtschaftlich genutzt. Aufgrund ihrer Lage am Ortseingang der Ortschaft
Bad Essen haben die Flächen ein sehr großes Potential für die zukünftige
Entwicklung. Eine Bebauung müsse entsprechend hochwertig erfolgen und ebenso
wie die Nutzung verträglich mit der Umgebung sein. Die Ansiedlung von Einzelhandel
mit ortskernrelevanten Angeboten sei hier nicht möglich.
Die KSG könne die Flächen erwerben, da die drei
Grundstückseigentümer sich zum Verkauf bereit erklärt hätten. Für die beiden östlich
gelegenen Parzellen der Erbengemeinschaft Schlingmann und des Herrn Oberschlake
wurden die entsprechenden Kaufverträge wurden bereits geschlossen, unter dem
Vorbehalt der Zustimmung durch den Rat.
Bezüglich der westlich gelegenen Parzelle des Eigentümers
Rothert gibt es zunächst noch Klärungsbedarf. Zum Einen liegt diese Fläche
außerhalb der straßenrechtlich fetsgelegten Ortsdurchfahrt, sodass mit dem
Landkreis Osnabrück über eine mögliche Zufahrt für Fläche von der Kreisstraße
verhandelt werden muss. Zum Anderen verläuft an der westlichen Grenze des
Grundstückes ein Gewässer, dass für die Aufnahme des gesamten
Oberflächenwassers aus dem "Westfeld" dient. Hier muss zunächst
geklärt werden, inwieweit die Anlegung eines Regenrückhaltebeckens auf der Parzelle
notwendig sein wird. Zu den vorgenannten Punkten werden weitere Gespräche
geführt und entsprechende Planungen erstellt werden. Eine Entscheidung über den
Ankauf wird dann zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen müssen.
Bürgermeister Harmeyer weist ausdrücklich darauf hin,
dass durch die im Beschlussvorschlag vorgesehene Beauftragung der Verwaltung,
zur Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung eines verbindlichen
Bebauungsplanes zur Ausweisung eines Gewerbegebietes, die entsprechende
Beratung im zustänsigen Bauausschuss nicht vorweggenommen werden soll. Der
Beschluss sei aber notwendig, damit die KSG eine Planungssicherheit für die
anschließende Verwertung der angekauften Flächen habe. Der Bauausschuss werde
sich zu gegebener Zeit mit der konkreten Umsetzung und Ausgestaltung des
Beschlusses befassen.
Ratsherr Dr. Lücht weist darauf hin, dass es sich bei
den betreffenden Grundstücken um ein sehr sensibles Gebiet am Ortseingang von
Bad Essen handele. Seine Fraktion werde das weitere Verfahren deshalb kritisch
begleiten.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig