Beschluss: ungeändert beschlossen

Der Rat fasst folgenden

 

Beschluss:

 

1.  Die Rat stimmt dem Abschluss eines städtebaulichen Vertrages zwischen der Kommunalen Siedlungs- und Entwicklungsgesellschaft Wittlage mbH (KSG) und der Gemeinde Bad Essen nach dem vorliegen Entwurf zu.

 

2.  Zur Finanzierung des Grunderwerbes übernimmt die Gemeinde Bad Essen eine Bürgschaft zugunsten der Kommunalen Siedlungs- und Entwicklungsgesellschaft Wittlage mbH (KSG) in Höhe von 500.000 €.

 

3.  Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren zur Aufstellung eines verbindlichen Bebauungsplanes zur Ausweisung eines Gewerbegebietes für den im vorliegenden Lageplan aufgezeigten Geltungsbereich einzuleiten.

                             

 


Bürgermeister Harmeyer erläutert den Sachverhalt. Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Bad Essen weist die betreffenden Flächen als gewerbliches Bauland aus. Die Parzellen südlich der "Gartenstraße"  werden bislang landwirtschaftlich genutzt. Aufgrund ihrer Lage am Ortseingang der Ortschaft Bad Essen haben die Flächen ein sehr großes Potential für die zukünftige Entwicklung. Eine Bebauung müsse entsprechend hochwertig erfolgen und ebenso wie die Nutzung verträglich mit der Umgebung sein. Die Ansiedlung von Einzelhandel mit ortskernrelevanten Angeboten sei hier nicht möglich.

 

Die KSG könne die Flächen erwerben, da die drei Grundstückseigentümer sich zum Verkauf bereit erklärt hätten. Für die beiden östlich gelegenen Parzellen der Erbengemeinschaft Schlingmann und des Herrn Oberschlake wurden die entsprechenden Kaufverträge wurden bereits geschlossen, unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch den Rat.

Bezüglich der westlich gelegenen Parzelle des Eigentümers Rothert gibt es zunächst noch Klärungsbedarf. Zum Einen liegt diese Fläche außerhalb der straßenrechtlich fetsgelegten Ortsdurchfahrt, sodass mit dem Landkreis Osnabrück über eine mögliche Zufahrt für Fläche von der Kreisstraße verhandelt werden muss. Zum Anderen verläuft an der westlichen Grenze des Grundstückes ein Gewässer, dass für die Aufnahme des gesamten Oberflächenwassers aus dem "Westfeld" dient. Hier muss zunächst geklärt werden, inwieweit die Anlegung eines Regenrückhaltebeckens auf der Parzelle notwendig sein wird. Zu den vorgenannten Punkten werden weitere Gespräche geführt und entsprechende Planungen erstellt werden. Eine Entscheidung über den Ankauf wird dann zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen müssen.

Bürgermeister Harmeyer weist ausdrücklich darauf hin, dass durch die im Beschlussvorschlag vorgesehene Beauftragung der Verwaltung, zur Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung eines verbindlichen Bebauungsplanes zur Ausweisung eines Gewerbegebietes, die entsprechende Beratung im zustänsigen Bauausschuss nicht vorweggenommen werden soll. Der Beschluss sei aber notwendig, damit die KSG eine Planungssicherheit für die anschließende Verwertung der angekauften Flächen habe. Der Bauausschuss werde sich zu gegebener Zeit mit der konkreten Umsetzung und Ausgestaltung des Beschlusses befassen.

Ratsherr Dr. Lücht weist darauf hin, dass es sich bei den betreffenden Grundstücken um ein sehr sensibles Gebiet am Ortseingang von Bad Essen handele. Seine Fraktion werde das weitere Verfahren deshalb kritisch begleiten.


Abstimmungsergebnis:

einstimmig