Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt,

 

1.  den Bebauungsplan Nr. 48 B „Maschweg“, Eielstädt, aufzustellen. Der Geltungsbereich des Plangebietes ist im beigefügten Kartenauszug dargestellt.

 

2.  Die Verwaltung wird beauftragt, die Entwurfsbearbeitung zu veranlassen und die weiteren Verfahrensschritte nach dem Baugesetzbuch bis zum Entwurfs- und Auslegungsbeschluss abzuwickeln.


Frau Roßmann, Niedersächsische Landgesellschaft (NLG), erläutert die Vorlage. Auch hier geht es darum, das Verfahren mit dem Bebauungsplan-Aufstellungsbeschluss zu beginnen. Das Plangebiet umfasst eine Größe von 3,81 ha. Auf dieser Fläche können ca. 45 bis 50 Baugrundstücke entstehen. Die Vermarkung der Bauplätze wird durch die NLG erfolgen. Die Nachfrage nach Baugrundstücken ist nach wie vor sehr hoch.

 

Ein Bebauungskonzept wird demnächst erarbeitet und dem Ausschuss vorgestellt. Dabei ist zu differenzieren zwischen dem Bereich entlang der Lindenstraße, der im Flächennutzungsplan als Mischgebiet dargestellt ist, und der Wohnbauflächen im inneren des Plangebietes.

 

Ausschussmitglied Bühning weist darauf hin, dass in diesem Zusammenhang nochmals über eine sinnvolle verkehrliche Verbindung der K 409 (Hüseder Straße) zur B 65 nachgedacht werden sollte. Nach Ansicht von Ausschussvorsitzendem Helms ist das zurzeit eine Aufgabe, die in das Wirtschaftswegekonzept fällt.

 

Auf Nachfrage von Ausschussmitglied Lange erläutert Herr Pante, dass die Flurstücke 104 und 105 zum einen aufgrund der Verhandlungen mit den Eigentümern nicht im Plangebiet enthalten seien. Zum anderen sind die Flurstücke auch auf Wunsch der NLG nicht einbezogen worden, um das bereits sehr große Plangebiet zu begrenzen.

 

Zum Abschluss der Aussprache beurteilt Ausschussmitglied Kleine-Heitmeyer das Planvorhaben als positiv. Mit dem Lückenschluss werden die Ortschaften Eielstädt und Wittlage sinnvoll zusammengeführt.

 

Der Ausschuss fasst den folgenden

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig