Sitzung: 01.12.2016 Ausschuss für Bauen, Planen und Gemeindeentwicklung
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
Der
Rat beschließt,
1. den Bebauungsplan Nr. 48 B „Maschweg“,
Eielstädt, aufzustellen. Der Geltungsbereich des Plangebietes ist im beigefügten
Kartenauszug dargestellt.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die
Entwurfsbearbeitung zu veranlassen und die weiteren Verfahrensschritte nach dem
Baugesetzbuch bis zum Entwurfs- und Auslegungsbeschluss abzuwickeln.
Frau Roßmann, Niedersächsische Landgesellschaft (NLG),
erläutert die Vorlage. Auch hier geht es darum, das Verfahren mit dem
Bebauungsplan-Aufstellungsbeschluss zu beginnen. Das Plangebiet umfasst eine
Größe von 3,81 ha. Auf dieser Fläche können ca. 45 bis 50 Baugrundstücke
entstehen. Die Vermarkung der Bauplätze wird durch die NLG erfolgen. Die
Nachfrage nach Baugrundstücken ist nach wie vor sehr hoch.
Ein Bebauungskonzept wird demnächst erarbeitet und dem
Ausschuss vorgestellt. Dabei ist zu differenzieren zwischen dem Bereich entlang
der Lindenstraße, der im Flächennutzungsplan als Mischgebiet dargestellt ist,
und der Wohnbauflächen im inneren des Plangebietes.
Ausschussmitglied Bühning weist darauf hin, dass in
diesem Zusammenhang nochmals über eine sinnvolle verkehrliche Verbindung der K
409 (Hüseder Straße) zur B 65 nachgedacht werden sollte. Nach Ansicht von
Ausschussvorsitzendem Helms ist das zurzeit eine Aufgabe, die in das
Wirtschaftswegekonzept fällt.
Auf Nachfrage von Ausschussmitglied Lange erläutert
Herr Pante, dass die Flurstücke 104 und 105 zum einen aufgrund der
Verhandlungen mit den Eigentümern nicht im Plangebiet enthalten seien. Zum
anderen sind die Flurstücke auch auf Wunsch der NLG nicht einbezogen worden, um
das bereits sehr große Plangebiet zu begrenzen.
Zum Abschluss der Aussprache beurteilt
Ausschussmitglied Kleine-Heitmeyer das Planvorhaben als positiv. Mit dem
Lückenschluss werden die Ortschaften Eielstädt und Wittlage sinnvoll
zusammengeführt.
Der Ausschuss fasst den folgenden
Abstimmungsergebnis:
einstimmig